Inhalt (5 Abschnitte)
- Ein Risikozuschlag ist ein fester Prozentsatz auf den Tarifbeitrag – steigt der Beitrag, steigt der Zuschlag in Euro mit.
- Beispiel: 600 € Beitrag, 20 % Zuschlag, 3,4 % Anpassung pro Jahr: rund 40.300 € Zuschläge in 20 Jahren, als Angestellte/r tragen Sie davon rund 20.150 €.
- Angestellte zahlen den Zuschlag meist nur zur Hälfte, solange der Gesamtbeitrag unter dem doppelten Höchstzuschuss des Arbeitgebers liegt (2027: 672,56 € Zuschuss, Szenario).
- Entfallen die Gründe, können Sie nach § 41 VVG eine Herabsetzung ab Zugang Ihres Antrags verlangen.
- Laut Finanztip machen Zuschläge oft 10 bis 20 % des Beitrags aus; eine amtliche Statistik gibt es nicht.
Ein Risikozuschlag ist ein Prozentsatz auf den Tarifbeitrag und wächst deshalb mit jeder Beitragsanpassung mit. Beispiel: 600 € Monatsbeitrag mit 20 % Zuschlag kosten im ersten Jahr 120 € mehr im Monat – bei 3,4 % Anpassung pro Jahr summieren sich die Zuschläge in 20 Jahren auf rund 40.300 € (Modellrechnung, Stand Oktober 2026). Rechnen Sie Ihr eigenes Szenario:
Modellrechnung, Stand 10.10.2026: Zuschlag als fester Prozentsatz des Tarifbeitrags, der mit jeder Anpassung mitwächst; Anpassung gleichmäßig pro Jahr (3,4 % = Ø-Anstieg je Versicherten 2006–2026 laut WIP/PKV-Verband). Angestellte: Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Gesamtbeitrags, höchstens 672,56 € (2027, Szenario mit Pflegereform); der Eigenanteil am Zuschlag wird über die Jahre konstant gehalten. Kein Angebot, keine Prognose; echte Zuschläge legt nur der Versicherer fest. Ihr Zuschlags-Szenario wird bei einer Anfrage nicht übertragen.
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Risikovoranfrage-Fahrplan (PDF)So rechnet der Risikozuschlag-Rechner
Der Rechner bildet ab, wie Versicherer einen Risikozuschlag üblicherweise vereinbaren: als prozentualen Aufschlag auf den Tarifbeitrag. Der PKV-Verband beschreibt ihn genau so und betont, dass der Prozentsatz über die Vertragsdauer stabil bleibt. Weil der Grundbeitrag mit Beitragsanpassungen steigt (§ 203 Abs. 2 VVG), steigt der Zuschlag in Euro mit. Das unterschätzen viele, die nur den ersten Monat sehen.
- Zuschlag im Jahr y = Grundbeitrag × (1 + Anpassung)y−1 × Zuschlagssatz.
- Summe im Zeitraum = Summe aller Monatszuschläge (12 × Monatswert je Jahr). Entfällt der Zuschlag nach einigen Jahren, endet die Summe dort.
- Angestellte: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Gesamtbeitrags, höchstens den gesetzlichen Höchstzuschuss (§ 257 SGB V). Ihr Anteil am Zuschlag ist die Differenz Ihres Eigenanteils mit und ohne Zuschlag. Über die Jahre gilt die Annahme, dass Beitrag und Höchstzuschuss gleich stark steigen.
- Selbstständige tragen den Zuschlag vollständig.
Die Anzeige rundet auf volle Euro. Nicht berücksichtigt sind Beitragsrückerstattungen, Selbstbehalte, Steuereffekte und der gesetzliche 10-%-Zuschlag (der ist etwas anderes als der Risikozuschlag – er dient der Vorsorge fürs Alter).
Drei Rechenbeispiele zum Risikozuschlag
Alle drei Beispiele lassen sich mit dem Rechner oben nachstellen. Die Zuschlagssätze sind frei gewählte Szenarien, keine Aussage über eine bestimmte Erkrankung.
| Beispiel | Zuschlag/Monat | Ihr Anteil/Monat | Ihr Anteil im Zeitraum |
|---|---|---|---|
| Angestellt, 600 €, 20 %, 20 Jahre, 3,4 % Anpassung | 120 € | 60 € | 20.153 € |
| Selbstständig, 800 €, 30 %, 10 Jahre, 3 % Anpassung, Wegfall nach 5 Jahren | 240 € | 240 € | 15.290 € |
| Angestellt, 1.300 €, 20 %, 20 Jahre, 3,4 % Anpassung | 260 € | 237 € | 79.754 € |
Beispiel 1: 600 € × 20 % = 120 € im ersten Jahr. Ihr Eigenanteil steigt von 300 € auf 360 € – Sie tragen 60 €, den Rest der Arbeitgeber. Über 20 Jahre mit 3,4 % Anpassung ergeben sich 40.307 € Zuschläge, Ihr Anteil 20.153 €.
Beispiel 2: 800 € × 30 % = 240 € im Monat, ohne Zuschuss. Entfällt der Zuschlag nach fünf Jahren, zahlen Sie in zehn Jahren 15.290 € statt 33.016 € – der Wegfall spart 17.726 €. Genau das ist der Hebel des § 41 VVG.
Beispiel 3: Bei 1.300 € Beitrag greift die Obergrenze des Arbeitgeberzuschusses. Mit 20 % Zuschlag (1.560 €) zahlen Sie 887,44 € statt 650 € – also 237,44 € des Zuschlags von 260 € selbst. Je höher der Beitrag, desto größer Ihr Anteil am Zuschlag.
Wie hoch sind Risikozuschläge in der Praxis?
Eine amtliche Statistik gibt es nicht. Laut Finanztip machen Zuschläge oft 10 bis 20 % des Beitrags aus; Makler-Ratgeber berichten je nach Befund auch von höheren Werten. Eine feste gesetzliche Obergrenze kennt das Gesetz für Normaltarife nicht – § 203 Abs. 1 VVG verlangt nur, dass der Zuschlag „angemessen“ ist.
Öffnungsaktion
Für Beamte in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung: höchstens 30 % Zuschlag, keine Ausschlüsse (PKV-Verband).
Basistarif
Kein Risikozuschlag, Kontrahierungszwang (§ 152 VAG). Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt, 2026 1.017,18 €.
Neugeborene
Kindernachversicherung ohne Zuschlag, wenn das Kind binnen zwei Monaten nach Geburt angemeldet wird (§ 198 VVG).
Wie ein Versicherer Ihren Fall einordnet, erfahren Sie seriös nur über eine anonyme Risikovoranfrage. Mehr zur Mechanik und zu den Unterschieden zwischen Zuschlag und Ausschluss lesen Sie im Ratgeber Risikozuschlag in der PKV.
Wegfall nach § 41 VVG: Was der Rechner zeigt
§ 41 VVG gibt Ihnen ein Recht: Ist eine höhere Prämie wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände vereinbart und sind diese weggefallen oder bedeutungslos geworden, können Sie verlangen, dass die Prämie ab Zugang Ihres Verlangens angemessen herabgesetzt wird. Rückwirkend gibt es nichts – deshalb lohnt es sich, den Antrag zu stellen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Wann das der Fall ist, regelt das Gesetz nicht. Versicherer verlangen in der Regel ärztliche Nachweise; Makler-Ratgeber nennen häufig mehrere Jahre Beschwerdefreiheit (Erfahrungswert, keine Regel). Mit dem Feld „Zuschlag entfällt“ sehen Sie, was ein Wegfall nach drei, fünf oder zehn Jahren in Euro bedeutet. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt der Ratgeber Risikozuschlag loswerden.
Grenzen des Rechners
- Der Zuschlagssatz ist ein Szenario. Er sagt nichts darüber, was ein Versicherer Ihnen anbieten würde.
- Beitragsanpassungen kommen in der Realität sprunghaft, nicht gleichmäßig. Die Summe über viele Jahre ist trotzdem ein guter Orientierungswert.
- Der Arbeitgeberzuschuss wird vereinfacht fortgeschrieben; Teilzeit, Elternzeit oder Selbstständigkeit ändern ihn.
- Leistungen sind nicht berücksichtigt: Ein Tarif mit Zuschlag kann besser sein als ein Tarif ohne Zuschlag mit Leistungsausschluss.
Ob sich die PKV mit Zuschlag gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung noch rechnet, prüft der Vergleichsrechner PKV mit Zuschlag oder GKV. Ihre persönlichen Wege – ohne Gesundheitsangaben – zeigt der Annahme-Check.
Häufige Fragen
Wie wird der Risikozuschlag in der PKV berechnet?
Der Versicherer legt nach der Gesundheitsprüfung einen Prozentsatz fest, der auf den Tarifbeitrag aufgeschlagen wird. Bei 600 € Beitrag und 20 % Zuschlag zahlen Sie 720 € im Monat. Bei einer Beitragsanpassung wird der Zuschlag mit angepasst, wenn das vereinbart ist (§ 203 Abs. 2 VVG); der Prozentsatz selbst bleibt laut PKV-Verband gleich.
Wie hoch ist der maximale Risikozuschlag in der PKV?
Eine feste gesetzliche Obergrenze gibt es für Normaltarife nicht; der Zuschlag muss angemessen sein (§ 203 Abs. 1 VVG). Eine Grenze von 30 % gilt nur in der Öffnungsaktion für Beamte. Im Basistarif und bei der Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt gibt es keinen Zuschlag.
Zahlt der Arbeitgeber den Risikozuschlag mit?
Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich auf den Gesamtbeitrag. Er beträgt die Hälfte, höchstens aber den gesetzlichen Höchstbetrag – 2026 bis 613,22 €, 2027 im Szenario bis 672,56 € im Monat. Solange Ihr Beitrag mit Zuschlag unter dem Doppelten davon liegt, trägt der Arbeitgeber also auch die Hälfte des Zuschlags.
Wie lange muss ich einen Risikozuschlag zahlen?
Grundsätzlich für die Dauer des Vertrags. Fallen die Gründe weg – zum Beispiel nach dauerhafter Beschwerdefreiheit –, können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass der Beitrag ab Zugang Ihres Antrags angemessen herabgesetzt wird. Versicherer verlangen dafür in der Regel ärztliche Nachweise.
Ist ein Leistungsausschluss günstiger als ein Zuschlag?
Im Beitrag ja, im Ernstfall nicht unbedingt: Bei einem Ausschluss zahlen Sie die Behandlungen der ausgeschlossenen Erkrankung selbst. Ob das tragbar ist, hängt davon ab, wie teuer und wie wahrscheinlich diese Behandlungen sind. Rechnen Sie den Zuschlag über die Jahre und vergleichen Sie ihn mit dem möglichen Kostenrisiko.
Quellen
- § 203 VVG – Prämien- und Bedingungsanpassung (Risikozuschlag, Leistungsausschluss)
- § 41 VVG – Herabsetzung der Prämie
- PKV-Serviceportal: Lexikon Risikozuschlag – abgerufen 10.10.2026
- PKV-Serviceportal: Steigt mein PKV-Beitrag, wenn ich schwer erkranke? – abgerufen 10.10.2026
- PKV-Verband: Merkblatt Öffnungsaktion (Zuschlag max. 30 %) – 06/2020
- Finanztip: PKV-Beitrag senken (Zuschläge oft 10–20 %) – abgerufen 09.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschuss für Beschäftigte
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.