Inhalt (14 Abschnitte)
- Was ist die Gesundheitsprüfung in der PKV?
- Wann die PKV eine Gesundheitsprüfung verlangt – und wann nicht
- Ablauf der PKV-Gesundheitsprüfung in sieben Schritten
- Welche Fragen stellt die PKV bei der Gesundheitsprüfung?
- So prüft die PKV Ihre Vorerkrankungen
- Was Versicherer bei der Gesundheitsprüfung bewerten
- Die sechs häufigsten Fehler bei der Gesundheitsprüfung
- Gesundheitsprüfung beim Wechsel aus der GKV: die richtige Reihenfolge
- Die möglichen Ergebnisse der Gesundheitsprüfung
- Wie lange dauert die Gesundheitsprüfung?
- Ihre Rechte bei der PKV-Gesundheitsprüfung
- Gesundheitsprüfung für Angestellte, Selbstständige und Beamte
- Gesundheitsprüfung ohne Risiko: erst anonym prüfen, dann beantragen
- Wann die Gesundheitsprüfung gegen die PKV spricht
- Die PKV prüft die Gesundheit nur vor Vertragsschluss und bei Tarifwechseln mit Mehrleistungen – spätere Erkrankungen erhöhen Ihren Beitrag nicht.
- Anzugeben ist alles, wonach der Antrag in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG); typisch reichen die Fragen ambulant meist drei, stationär fünf bis zehn und bei psychischen Erkrankungen häufig fünf bis zehn Jahre zurück.
- Mögliche Ergebnisse: Annahme, Risikozuschlag (oft 10 bis 20 % laut Finanztip), Leistungsausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung.
- Falsche oder fehlende Angaben kann der Versicherer in der PKV drei Jahre lang verfolgen, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre (§§ 21, 194 VVG).
- Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, wie Versicherer entscheiden würden – ohne Antrag und ohne Ablehnung in Ihrer Antragshistorie.
Bei der PKV-Gesundheitsprüfung beantworten Sie vor Vertragsschluss die Gesundheitsfragen des Versicherers; anzugeben ist alles, wonach er in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Danach entscheidet der Versicherer über Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung. Die Fragen reichen typischerweise drei Jahre (ambulant) bis zehn Jahre (stationär, Psyche) zurück – Stand Oktober 2026.
Was ist die Gesundheitsprüfung in der PKV?
Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt jeden Versicherungspflichtigen auf, und ihr Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Die private Krankenversicherung (PKV) rechnet anders: Ihr Beitrag hängt vom Eintrittsalter, vom Tarif und vom Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn ab. Damit der Versicherer dieses Risiko einschätzen kann, stellt er vor dem Vertrag Fragen zu Ihrer Gesundheit. Das ist die Gesundheitsprüfung.
Wichtig für das Verständnis: Geprüft wird nur einmal – zu Beginn. Erkranken Sie später, ändern sich laut PKV-Verband weder Ihr Schutz noch Ihr individueller Beitrag. Und eine ordentliche Kündigung Ihrer Krankheitskosten-Vollversicherung durch den Versicherer ist ausgeschlossen (§ 206 VVG). Die Gesundheitsprüfung ist deshalb der eine Moment, in dem es auf Sorgfalt ankommt.
Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen? Beides hängt zusammen, ist aber nicht dasselbe. Die Gesundheitsfragen sind der Fragenkatalog im Antrag. Die Gesundheitsprüfung ist der gesamte Prozess: Ihre Antworten, die Bewertung durch den Versicherer, Rückfragen und das Ergebnis. Um diesen Prozess geht es hier.
Wann die PKV eine Gesundheitsprüfung verlangt – und wann nicht
Nicht jeder Vertragsschritt löst eine Prüfung aus. Die folgende Übersicht zeigt, wann Versicherer prüfen dürfen und welche Folgen eine Vorerkrankung jeweils haben kann.
| Situation | Gesundheitsprüfung? | Mögliche Folge einer Vorerkrankung |
|---|---|---|
| Neuantrag in einem Normaltarif | ja, vollständig | Annahme, Zuschlag, Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung |
| Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, gleichwertig | nein | keine (§ 204 Abs. 1 VVG) |
| Tarifwechsel mit Mehrleistungen | nur für die Mehrleistung | Zuschlag, Ausschluss oder Wartezeit nur für die Mehrleistung |
| Wechsel zu einem anderen Versicherer | ja, vollständig | wie beim Neuantrag |
| Basistarif | ja, aber nur für Risikoausgleich und späteren Wechsel | kein Zuschlag, keine Ablehnung (§ 152 VAG) |
| Kindernachversicherung binnen 2 Monaten nach Geburt | nein | keine (§ 198 VVG) |
| Öffnungsaktion für Beamte (6 Monate nach Verbeamtung) | ja | Zuschlag höchstens 30 %, keine Ablehnung, keine Ausschlüsse |
Für Beamte ist die Öffnungsaktion ein eigener Weg – mehr dazu bei der Öffnungsaktion für Beamte. Welche Wege es ganz ohne Risikoprüfung beim Beitrag gibt, zeigt der Ratgeber PKV ohne Gesundheitsprüfung.
Ablauf der PKV-Gesundheitsprüfung in sieben Schritten
So läuft eine Gesundheitsprüfung typischerweise ab – vom ersten Unterlagen-Check bis zum fertigen Vertrag. Eine englischsprachige Erklärung für internationale Antragsteller bietet der Ratgeber Gesundheitsprüfung in der PKV auf Englisch.
1. Unterlagen sammeln
Behandlungsakten, Arztbriefe, Krankenhausberichte und den Leistungsauszug der Krankenkasse. Die erste Kopie der Behandlungsakte ist seit 06.02.2026 kostenlos (§ 630g BGB).
2. Fragen lesen
Jede Frage hat einen eigenen Zeitraum und eine eigene Formulierung. Lesen Sie genau, ob nach Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen oder Beschwerden gefragt wird.
3. Vollständig antworten
Alles angeben, wonach gefragt wird – mit Diagnose, Zeitraum, Behandlung und Ergebnis. Im Zweifel angeben und einen Arztbericht beilegen.
4. Antrag einreichen
Mit der Unterschrift geben Sie Ihre Vertragserklärung ab. Bis dahin besteht die Anzeigepflicht; fragt der Versicherer danach noch nach, auch für diese Fragen.
5. Risikoprüfung
Ein Risikoprüfer bewertet Ihre Angaben. Bei Unklarheiten fragt er nach oder holt – nur mit Ihrer Einwilligung – Auskünfte bei Ärzten oder Kassen ein (§ 213 VVG).
6. Votum
Annahme zu Normalbedingungen, mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung. Ein Zuschlag oder Ausschluss gilt erst, wenn Sie zustimmen.
7. Vertrag und Widerruf
Nach Vertragsschluss haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht ab Zugang der Unterlagen (§ 8 VVG). Bewahren Sie Antrag und Unterlagen auf – sie sind Ihr Nachweis.
Der Haken an diesem Ablauf: Ab Schritt 4 ist Ihr Antrag in der Welt. Lehnt der Versicherer ab, müssen Sie das in vielen späteren Anträgen angeben. Deshalb lohnt es sich, die Schritte 1 bis 3 vorab in einer anonymen Risikovoranfrage zu durchlaufen – ohne Namen und ohne Antrag.
Welche Fragen stellt die PKV bei der Gesundheitsprüfung?
Jeder Versicherer formuliert seinen Fragenkatalog selbst. Fast alle decken aber dieselben Bereiche ab. Die Zeiträume sind Spannen aus Versichererangaben; maßgeblich ist immer der konkrete Antrag.
| Bereich | Typischer Zeitraum | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Ambulante Untersuchungen und Behandlungen | meist drei Jahre | auch Beratungen und Kontrollen, nicht nur „Krankheiten“ |
| Stationäre Behandlungen | fünf bis zehn Jahre | Krankenhaus, Reha, Kur – mit Anlass und Dauer |
| Psychotherapie und psychische Erkrankungen | häufig fünf bis zehn Jahre | oft eigene Frage mit längerem Zeitraum |
| Zähne | aktueller Zustand | fehlende Zähne, Zahnersatz, angeratene Behandlungen |
| Bestehende Beschwerden, Medikamente | oft ohne Zeitgrenze | „bestehen derzeit …“, Dauermedikation |
| Frühere Anträge | je nach Antrag | abgelehnte oder erschwert angenommene Anträge |
Ab wann ein bestimmtes Datum aus diesen Fenstern fällt, zeigt der Abfragezeitraum-Rechner als Zeitstrahl. Den vollständigen Fragenkatalog mit Erklärungen finden Sie im Ratgeber PKV-Gesundheitsfragen.
So prüft die PKV Ihre Vorerkrankungen
Viele stellen sich die Gesundheitsprüfung wie eine ärztliche Untersuchung vor. In der Regel ist sie das nicht: Grundlage sind Ihre schriftlichen Angaben. Der Versicherer bewertet sie nach seinen internen Annahmerichtlinien. Wie streng er dabei ist, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer – dieselbe Vorgeschichte kann bei einem Anbieter zu einer normalen Annahme führen und bei einem anderen zu einem Zuschlag.
Rückfragen und Arztberichte
Sind Angaben unklar, fragt der Versicherer nach: zur Diagnose, zur Dauer der Behandlung, zu Medikamenten, zum aktuellen Stand. Er darf Gesundheitsdaten bei Ärzten, Krankenhäusern, anderen Versicherern oder Krankenkassen aber nur erheben, wenn Sie eingewilligt haben und die Daten für die Risikobeurteilung erforderlich sind (§ 213 Abs. 1 VVG). Sie müssen vorher unterrichtet werden und können widersprechen oder verlangen, dass jede einzelne Erhebung Ihre Einwilligung braucht (§ 213 Abs. 2 und 3 VVG).
Die zweite Prüfung im Leistungsfall
Weniger bekannt: Wenn Sie später Rechnungen einreichen, sieht der Versicherer Diagnosen und Behandlungsdaten. Passen sie nicht zu Ihren Antragsangaben, prüft er nach. In der PKV kann er Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung drei Jahre nach Vertragsschluss geltend machen, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre (§ 194 Abs. 1 S. 4 und § 21 Abs. 3 VVG). Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Frist eingetreten sind, bleiben die Rechte bestehen.
Was das für Sie heißt: Die Gesundheitsprüfung endet nicht mit der Annahme. Vollständige, belegte Angaben sind Ihr Schutz – nicht für den Versicherer, sondern für Sie. Wer etwas vergessen hat, meldet es besser nach, bevor ein Leistungsfall eintritt. Mehr dazu im Ratgeber Vorerkrankung verschwiegen oder vergessen.
Kein HIS-Eintrag in der PKV
Ein verbreiteter Irrtum: Eine Ablehnung in der PKV werde im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) gespeichert. Laut GDV ist das HIS aber für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert (Stand 01.10.2025). Was stattdessen zählt: Viele Anträge fragen, ob Sie schon einmal abgelehnt oder nur erschwert angenommen wurden. Mehr dazu im Ratgeber HIS-Eintrag und PKV.
Was Versicherer bei der Gesundheitsprüfung bewerten
Eine Diagnose allein entscheidet selten. Risikoprüfer schauen auf das Gesamtbild – und genau deshalb kommen verschiedene Versicherer bei derselben Vorgeschichte zu unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Faktoren spielen typischerweise eine Rolle:
Zeitpunkt und Verlauf
Wann endete die Behandlung, war sie erfolgreich, gab es Rückfälle? Eine abgeschlossene Behandlung ohne Folgen wiegt meist leichter als eine laufende.
Schweregrad
Leichte, einmalige Beschwerden werden anders bewertet als chronische Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte.
Medikamente und Kontrollen
Dauermedikation und regelmäßige Kontrollen zeigen dem Versicherer, dass Kosten weiterlaufen werden.
Kombinationen
Mehrere Befunde zusammen – etwa Übergewicht und Bluthochdruck – können anders bewertet werden als jeder einzeln.
Für die Bewertung brauchen Versicherer deshalb präzise Angaben: Diagnose, Zeitraum, Behandlung, Medikamente, aktueller Stand. Vage Antworten wie „Rückenprobleme, erledigt“ führen fast immer zu Rückfragen – oder vorsorglich zu einem schlechteren Votum. Ein aktueller Arztbericht, der Behandlungsende und Beschwerdefreiheit bestätigt, kann eine Bewertung dagegen deutlich verbessern.
Die sechs häufigsten Fehler bei der Gesundheitsprüfung
Die meisten Probleme entstehen nicht durch Absicht, sondern durch Eile. Diese Fehler sehen wir in der Praxis immer wieder:
- Aus dem Gedächtnis antworten: Wer ohne Unterlagen ausfüllt, vergisst Termine, Diagnosen oder Überweisungen. Die Behandlungsakte und der Leistungsauszug der Krankenkasse zeigen, was dokumentiert ist – auch Abrechnungsdiagnosen, an die Sie sich nicht erinnern.
- „Bagatellen“ weglassen: Fragt der Antrag nach allen Untersuchungen und Behandlungen, gehören auch kurze Episoden dazu. Was gefragt ist, entscheidet der Wortlaut – nicht Ihr Gefühl, ob es wichtig war.
- Zeiträume falsch rechnen: Fenster wie „in den letzten fünf Jahren“ zählen vom Tag der Unterschrift zurück, und maßgeblich ist der letzte Kontakt in der Sache.
- Nur einen Versicherer fragen: Ein einzelnes Votum sagt wenig über den Markt. Unterschiedliche Annahmerichtlinien sind der Grund, warum sich ein Vergleich lohnt.
- Ohne Belehrung unterschreiben: Lesen Sie die gesonderte Mitteilung zu den Folgen einer Anzeigepflichtverletzung. Sie zeigt, wie ernst die Fragen gemeint sind.
- Die GKV zu früh kündigen: Wer aus der gesetzlichen Kasse wechselt, sollte erst kündigen, wenn die Zusage der PKV vorliegt.
Eine ausführliche Checkliste mit zehn Schritten finden Sie im Ratgeber Gesundheitsfragen richtig beantworten; wie Sie Ihre Akten anfordern, steht im Ratgeber Patientenakte anfordern.
Gesundheitsprüfung beim Wechsel aus der GKV: die richtige Reihenfolge
Wer aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV wechselt, muss zwei Dinge koordinieren: die Gesundheitsprüfung und die Kündigung der Kasse. Freiwillig Versicherte können ihre Mitgliedschaft nach mindestens zwölf Monaten zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen; wirksam wird die Kündigung aber nur, wenn Sie innerhalb dieser Frist eine anderweitige Absicherung nachweisen (§ 175 Abs. 4 SGB V). Die sichere Reihenfolge lautet deshalb:
- Unterlagen sammeln und – bei Vorerkrankungen – eine anonyme Risikovoranfrage stellen.
- Den Antrag beim gewählten Versicherer stellen und das Votum abwarten.
- Erst mit der schriftlichen Zusage die gesetzliche Kasse kündigen und den Versicherungsnachweis vorlegen.
Angestellte brauchen außerdem ein regelmäßiges Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze – 2026 sind das 77.400 €, für 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € (Bundesrat ausstehend). Ob Sie wechseln dürfen und welcher Weg zu Ihnen passt, zeigt der Annahme-Check in 60 Sekunden.
Die möglichen Ergebnisse der Gesundheitsprüfung
Nach der Prüfung gibt der Versicherer sein Votum ab. Fünf Ergebnisse sind möglich.
Annahme
Normalbedingungen ohne Zuschlag und ohne Ausschluss. Auch mit Vorerkrankung möglich – etwa bei abgeschlossenen, folgenlosen Behandlungen.
Risikozuschlag
Ein prozentualer Aufschlag auf den Beitrag; der Schutz bleibt vollständig. Laut Finanztip oft 10 bis 20 %. Mehr zum Zuschlag
Leistungsausschluss
Eine bestimmte Erkrankung oder ein Körperbereich ist vom Schutz ausgenommen; der Beitrag bleibt normal. Mehr zum Ausschluss
Zurückstellung
Der Versicherer entscheidet noch nicht – etwa, weil eine Behandlung läuft oder Befunde fehlen. Ein neuer Antrag ist später möglich.
Ablehnung
Der Versicherer nimmt den Antrag nicht an. Das ist für Normaltarife zulässig; die meisten Ablehnungen erfolgen laut PKV-Verband wegen schwerer Vorerkrankungen. Was dann?
Sicherheitsnetz Basistarif
Im Basistarif gilt Kontrahierungszwang ohne Zuschlag (§ 152 VAG); der Beitrag ist 2026 auf 1.017,18 € begrenzt.
Zuschlag und Ausschluss sind Angebote, keine Bescheide: Sie können zustimmen, verhandeln oder bei einem anderen Versicherer anfragen. Wie viel ein Zuschlag über die Jahre kostet, rechnet der Risikozuschlag-Rechner durch.
Wie lange dauert die Gesundheitsprüfung?
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Bei vollständigen Unterlagen und eindeutigen Angaben entscheiden Versicherer oft innerhalb weniger Tage bis Wochen. Rückfragen, fehlende Befunde oder eingeholte Arztberichte verlängern die Prüfung. Den größten Teil der Zeit kostet meist die Vorbereitung: Behandlungsakten anfordern, den Auszug der Krankenkasse beantragen, Lücken klären.
Bei einer anonymen Risikovoranfrage kommen die Antworten der Versicherer nach Maklerangaben meist nach fünf bis zehn Werktagen, bei komplexen Fällen später. Planen Sie für Unterlagen und Voranfrage zusammen einige Wochen ein – vor allem, wenn ein Stichtag wie ein Jobwechsel oder eine Gründung ansteht.
Ihre Rechte bei der PKV-Gesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist kein Verhör. Das Gesetz gibt Ihnen klare Rechte – und dem Versicherer klare Pflichten.
- Nur gefragte Umstände: Anzeigen müssen Sie, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Ungefragt müssen Sie nichts offenlegen – arglistiges Verschweigen bleibt aber anfechtbar (§ 22 VVG).
- Belehrung vorher: Rechte wegen einer Anzeigepflichtverletzung hat der Versicherer nur, wenn er Sie vorher durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat (§ 19 Abs. 5 VVG).
- Einwilligung für Auskünfte: Arztberichte und Kassendaten darf der Versicherer nur mit Ihrer Einwilligung einholen; Sie können widersprechen (§ 213 VVG).
- Kündigungsrecht bei nachträglicher Anpassung: Erhöht sich die Prämie nach einer Vertragsanpassung um mehr als 10 % oder wird ein Umstand ausgeschlossen, können Sie binnen eines Monats fristlos kündigen (§ 19 Abs. 6 VVG).
- Herabsetzung später: Fallen die Gründe für einen Zuschlag weg, können Sie eine angemessene Herabsetzung ab Zugang Ihres Antrags verlangen (§ 41 VVG).
- Einsicht in Ihre Akten: Beim Arzt haben Sie Anspruch auf Einsicht und eine kostenlose erste Abschrift der Behandlungsakte (§ 630g BGB); bei der Krankenkasse auf Auskunft über abgerechnete Leistungen (§ 305 SGB V).
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Bei Streit mit einem Versicherer hilft der PKV-Ombudsmann kostenlos; in komplexen Fällen eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Gesundheitsprüfung für Angestellte, Selbstständige und Beamte
Die Prüfung selbst ist für alle gleich. Unterschiedlich sind Zugang, Zeitdruck und Ausweichwege – und damit die Frage, wie viel von einem guten Votum abhängt.
| Status | Zugang zur PKV | Ausweichweg bei schlechtem Votum |
|---|---|---|
| Angestellte | über der Versicherungspflichtgrenze (2027: 84.150 €) | in der GKV bleiben, gezielt ergänzen |
| Selbstständige und Gründer | jederzeit, unabhängig vom Einkommen | freiwillige GKV oder Basistarif (für freiwillig Versicherte nur im Sechs-Monats-Fenster) |
| Beamte und Anwärter | jederzeit; Öffnungsaktion in den ersten sechs Monaten | Öffnungsaktion mit höchstens 30 % Zuschlag |
| Privatversicherte | Tarifwechsel beim eigenen Versicherer | gleichwertiger Tarif ohne neue Prüfung (§ 204 VVG) |
Für Privatversicherte gilt deshalb eine einfache Regel: Mit Vorerkrankung ist ein Versichererwechsel selten sinnvoll, weil er eine neue Gesundheitsprüfung und meist den Verlust eines Teils der Alterungsrückstellung bedeutet. Der Tarifwechsel nach § 204 VVG kommt ohne neue Prüfung aus, solange Sie keine Mehrleistungen wählen. Bestandskunden mit Zuschlag sollten außerdem prüfen, ob eine Herabsetzung nach § 41 VVG möglich ist – siehe Risikozuschlag loswerden.
Gesundheitsprüfung ohne Risiko: erst anonym prüfen, dann beantragen
Der sicherste Weg durch die Gesundheitsprüfung führt über eine Vorstufe: die anonyme Risikovoranfrage. Dabei legt ein Versicherungsmakler Ihre aufbereiteten Gesundheitsangaben ohne Namen mehreren passenden Versicherern vor. Die Versicherer sagen vorab, ob und zu welchen Bedingungen sie annehmen würden. Erst dann stellen Sie einen Antrag – dort, wo das Ergebnis passt, und mit exakt denselben, vollständigen Angaben.
Direkt beantragen
- ein Versicherer, ein Ergebnis – Zufall statt Vergleich
- eine Ablehnung ist in späteren Anträgen anzugeben
- Lücken in den Angaben fallen oft erst im Leistungsfall auf
Erst anonym prüfen
- mehrere Voten im Vergleich, bevor Sie sich festlegen
- kein Antrag, keine Ablehnung in der Antragshistorie
- Unterlagen werden vorab geordnet – das schützt vor Rücktritt
Unser Grundsatz dabei: Online fragen wir keine einzige Gesundheitsfrage. Gesundheitsangaben verarbeitet erst ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk im Beratungsprozess, mit Ihrer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung. Wie die Voranfrage im Detail funktioniert, erklärt der Ratgeber anonyme Risikovoranfrage.
Wann die Gesundheitsprüfung gegen die PKV spricht
Ehrlich gesagt: Nicht jede Gesundheitsprüfung sollte in einen PKV-Vertrag münden. Kommen nur Ablehnungen zurück, sehr hohe Zuschläge oder Ausschlüsse für Bereiche, die Sie absehbar brauchen, ist die gesetzliche Krankenversicherung oft die bessere Wahl – gegebenenfalls mit gezielten Zusatzversicherungen. Das gilt besonders, wenn Partner oder Kinder in der GKV beitragsfrei mitversichert wären oder wenn Sie 55 oder älter sind: Dann ist der Weg zurück in die GKV in der Regel verschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Welcher Weg für Sie infrage kommt, zeigt der kostenlose Annahme-Check in 60 Sekunden – ohne eine einzige Gesundheitsfrage. Fachbegriffe von „Abfragezeitraum“ bis „Zurückstellung“ erklärt unser Lexikon.
Häufige Fragen
Wie läuft die Gesundheitsprüfung in der PKV ab?
Sie beantworten im Antrag die Gesundheitsfragen des Versicherers in Textform. Ein Risikoprüfer bewertet die Angaben, stellt bei Bedarf Rückfragen oder holt – nur mit Ihrer Einwilligung – Arztberichte ein (§ 213 VVG). Am Ende steht ein Votum: Annahme, Annahme mit Zuschlag oder Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung.
Wie prüft die PKV Vorerkrankungen im Antrag?
In erster Linie anhand Ihrer Antworten und der Unterlagen, die Sie beilegen. Bei Unklarheiten fragt der Versicherer nach oder holt mit Ihrer Einwilligung Auskünfte bei Ärzten, Krankenhäusern oder Krankenkassen ein. Im Leistungsfall kann er die Angaben später erneut prüfen – in der PKV drei Jahre lang, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre.
Woher weiß die PKV von Vorerkrankungen – und was prüft sie nach?
Vor allem aus Ihren eigenen Angaben. Daneben aus Arztberichten und Rechnungen, die im Leistungsfall eingereicht werden, und aus Auskünften, in die Sie eingewilligt haben. Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) spielt dabei keine Rolle: Es ist laut GDV für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert.
Wie lange dauert die Gesundheitsprüfung der PKV?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Bei vollständigen Unterlagen entscheiden Versicherer oft innerhalb weniger Tage bis Wochen; Rückfragen und Arztberichte verlängern die Prüfung. Bei einer anonymen Risikovoranfrage kommen die Antworten nach Maklerangaben meist nach fünf bis zehn Werktagen.
Gibt es eine PKV ohne Gesundheitsprüfung?
Für Normaltarife nicht. Ohne Risikozuschlag oder Ablehnung geht es nur im Basistarif (Kontrahierungszwang, § 152 VAG), bei der Kindernachversicherung innerhalb von zwei Monaten nach Geburt (§ 198 VVG) und – für Beamte – in der Öffnungsaktion mit höchstens 30 % Zuschlag.
Muss ich beim Tarifwechsel erneut eine Gesundheitsprüfung machen?
Nur für Mehrleistungen. Beim Wechsel in einen gleichwertigen oder schlechteren Tarif desselben Versicherers gibt es keine neue Prüfung; für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Wartezeit verlangen (§ 204 Abs. 1 VVG). Wer den Versicherer wechselt, muss dagegen neu durch die volle Gesundheitsprüfung.
Quellen
- § 19 VVG – Anzeigepflicht
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers
- § 194 VVG – Sonderregeln der Krankenversicherung (Frist drei Jahre)
- § 203 VVG – Risikozuschlag und Leistungsausschluss
- § 213 VVG – Erhebung von Gesundheitsdaten bei Dritten
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- § 8 VVG – Widerrufsrecht (14 Tage)
- PKV-Verband: Muss eine private Krankenversicherung mich aufnehmen? – abgerufen 10.10.2026
- PKV-Serviceportal: Steigt mein PKV-Beitrag, wenn ich schwer erkranke? – abgerufen 10.10.2026
- Allianz: PKV trotz Vorerkrankung (Abfragezeiträume) – aktualisiert 28.09.2026
- GDV: Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) – Stand 01.10.2025
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.