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PKV-Risikozuschlag: Höhe, Gründe und wann er wegfallen kann

Ein Risikozuschlag ist der häufigste Preis, den Menschen mit Vorerkrankung für den Weg in die PKV zahlen. Er wirkt im ersten Monat überschaubar – und wird über die Jahre zum größten Posten der Entscheidung. Hier lesen Sie, wie hoch Zuschläge typischerweise sind, wie sie wachsen, wann es keine gibt und wie Sie einen Zuschlag wieder loswerden.

Redaktion PKV-trotz-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 11 Min. Lesezeit
Inhalt (16 Abschnitte)
  1. Was ist ein Risikozuschlag in der PKV?
  2. Wann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen darf
  3. Wie hoch ist der Risikozuschlag in der PKV?
  4. So setzt sich der Beitrag mit Risikozuschlag zusammen
  5. Warum der Risikozuschlag in Euro mitwächst
  6. Risikozuschlag oder Leistungsausschluss: Was ist besser?
  7. Wann es keinen Risikozuschlag gibt
  8. Wie lange gilt ein Risikozuschlag – und wie wird man ihn wieder los?
  9. Was die Höhe eines Risikozuschlags beeinflusst
  10. Risikozuschlag beim Tarifwechsel und beim Versichererwechsel
  11. Risikozuschlag nachträglich: Wenn der Versicherer später einen Zuschlag verlangt
  12. Sechs Aussagen zum Risikozuschlag – richtig oder falsch?
  13. So halten Sie einen Risikozuschlag möglichst niedrig
  14. Risikozuschlag und Selbstbehalt
  15. Kann man einen Risikozuschlag verhandeln?
  16. Risikozuschlag vermeiden: erst anonym prüfen, dann beantragen
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den Tarifbeitrag, den der Versicherer bei erhöhtem Risiko verlangen darf (§ 203 Abs. 1 VVG); eine feste gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.
  • Laut Finanztip machen Zuschläge oft 10 bis 20 % des Beitrags aus; in der Öffnungsaktion für Beamte sind sie auf 30 % begrenzt.
  • Weil der Prozentsatz bleibt, wächst der Zuschlag mit jeder Beitragsanpassung: 20 % auf 600 € ergeben bei 3,4 % Anpassung pro Jahr in 20 Jahren rund 40.300 €.
  • Kein Zuschlag im Basistarif, bei der Kindernachversicherung binnen zwei Monaten und beim gleichwertigen Tarifwechsel.
  • Fallen die Gründe weg, können Sie nach § 41 VVG eine Herabsetzung ab Zugang Ihres Antrags verlangen.

Ein PKV-Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den Beitrag, den der Versicherer bei Vertragsbeginn wegen einer Vorerkrankung verlangen darf (§ 203 Abs. 1 VVG). Laut Finanztip macht er oft 10 bis 20 % des Beitrags aus, in der Öffnungsaktion für Beamte höchstens 30 %. Weil der Prozentsatz bleibt, wächst der Zuschlag mit jeder Beitragsanpassung in Euro mit (Stand Oktober 2026).

Was ist ein Risikozuschlag in der PKV?

Die private Krankenversicherung kalkuliert den Beitrag nach dem Risiko bei Vertragsbeginn. Ist dieses Risiko wegen einer Vorerkrankung erhöht, darf der Versicherer – außer im Basistarif – „einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren“ (§ 203 Abs. 1 S. 2 VVG). Der PKV-Verband beschreibt den Zuschlag als prozentualen Aufschlag auf den Beitrag, der Mehrkosten durch chronische oder schwere Vorerkrankungen ausgleichen soll, damit andere Versicherte nicht unangemessen belastet werden.

Für Sie wichtig ist der Gegenwert: Mit einem Zuschlag ist die Vorerkrankung voll versichert. Der Zuschlag ist der Preis für vollständigen Schutz – im Unterschied zum Leistungsausschluss, bei dem die Erkrankung herausgenommen wird.

Nicht verwechseln: Der Risikozuschlag hat nichts mit dem gesetzlichen 10-%-Zuschlag zu tun, den Privatversicherte in der Vollversicherung ab dem Jahr nach ihrem 21. bis zum Jahr ihres 60. Geburtstags für die Beitragsentlastung im Alter zahlen (§ 149 VAG) – mehr dazu beim gesetzlichen Zuschlag. Ebenso wenig mit dem Prämienzuschlag für Zeiten ohne Versicherung (§ 193 Abs. 4 VVG).

Wann der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen darf

Ein Risikozuschlag kann laut PKV-Verband nur zu zwei Zeitpunkten erhoben werden: zu Beginn der Versicherung und bei einem Tarifwechsel, wenn der neue Tarif Mehrleistungen bietet – dann nur für die Mehrleistungen (§ 204 Abs. 1 VVG). Erkranken Sie nach Vertragsschluss, steigt Ihr individueller Beitrag deshalb nicht. Die ordentliche Kündigung einer Krankheitskosten-Vollversicherung durch den Versicherer ist ausgeschlossen (§ 206 VVG).

Daraus folgt eine einfache, aber oft übersehene Logik: Über den Zuschlag wird einmal entschieden – bei der Gesundheitsprüfung. Wie diese abläuft, erklärt der Ratgeber PKV-Gesundheitsprüfung. Wer diesen Moment gut vorbereitet, beeinflusst seinen Beitrag über Jahrzehnte.

Wie hoch ist der Risikozuschlag in der PKV?

Eine amtliche Statistik zur Höhe gibt es nicht; auch zum Anteil der Anträge mit Zuschlag veröffentlicht der Verband keine Zahl. Was belegbar ist:

Quellen: Gesetz (gesetze-im-internet.de), PKV-Verband, Finanztip (Sekundärquelle), transparent-beraten.de (Makler-Erfahrungswert); Stand 10.10.2026.
KonstellationZuschlagQuelle
Normaltarif – gesetzliche Grenzekeine feste Obergrenze, nur „angemessen“§ 203 Abs. 1 VVG
Normaltarif – Marktpraxisoft 10 bis 20 %Finanztip
Normaltarif – Makler-Erfahrungswertehäufig 15–30 %, bei leichten Befunden 5–10 %, bei schweren mehrtransparent-beraten.de
Öffnungsaktion für Beamtehöchstens 30 %PKV-Verband
Adoption eines Kindeshöchstens einfache Prämie§ 198 Abs. 2 VVG
Basistarif, Kindernachversicherungkein Zuschlag§ 203 VVG, § 152 VAG, § 198 VVG

Wie hoch ein Zuschlag in Ihrem Fall wäre, hängt von Diagnose, Schweregrad, Verlauf, Behandlungsende und Medikamenten ab – und vom Versicherer. Dieselbe Vorgeschichte kann bei einem Anbieter normal angenommen und bei einem anderen mit Zuschlag versehen werden. Spannen nach Erkrankung, mit Quellen und ohne Versicherernamen, finden Sie in der Risikozuschlag-Tabelle. Eine Prognose für Sie ersetzen sie nicht.

So setzt sich der Beitrag mit Risikozuschlag zusammen

Die Rechnung selbst ist einfach: Beitrag mit Zuschlag = Tarifbeitrag × (1 + Zuschlagssatz). Bei 600 € Tarifbeitrag und 20 % Zuschlag zahlen Sie 720 € im Monat.

Spannend wird es über die Zeit. Der Prozentsatz bleibt laut PKV-Verband über die Vertragsdauer stabil. Steigt der Tarifbeitrag durch Beitragsanpassungen, darf ein vereinbarter Zuschlag mit angepasst werden (§ 203 Abs. 2 VVG). In Euro wächst der Zuschlag also mit.

Der Zuschlag wächst mit jeder Beitragsanpassung

Monatsbeitrag mit und ohne 20 % Risikozuschlag, Beispiel 600 €, Anpassung 3,4 % pro Jahr

0 €500 €1.000 €1.500 €Jahr 1Jahr 5Jahr 10Jahr 15Jahr 201.359 €1.133 €
mit 20 % Zuschlagohne Zuschlag

Eigene Modellrechnung, Stand Oktober 2026; Zuschlag als fester Prozentsatz des Tarifbeitrags (PKV-Verband), Anpassung nach § 203 Abs. 2 VVG. Szenario, keine Prognose.

Für Angestellte kommt der Arbeitgeber ins Spiel: Er zahlt die Hälfte des Gesamtbeitrags – also auch des Zuschlags –, höchstens aber den gesetzlichen Höchstzuschuss. 2026 sind das bis zu 613,22 € im Monat, 2027 im Szenario bis zu 672,56 €. Liegt Ihr Beitrag mit Zuschlag darüber, tragen Sie den darüber liegenden Teil allein. Bei 600 € Beitrag und 20 % Zuschlag zahlen Sie deshalb 60 € des Zuschlags selbst; bei 1.300 € Beitrag wären es von 260 € Zuschlag schon 237,44 €.

Warum der Risikozuschlag in Euro mitwächst

Der Blick auf den ersten Monat täuscht. Rechnet man Beitragsanpassungen ein, werden aus kleinen Monatsbeträgen schnell fünfstellige Summen.

Was ein Risikozuschlag über 20 Jahre kostet

Beispiel: 600 € Monatsbeitrag ohne Zuschlag, Beitragsanpassung 3,4 % pro Jahr, Zuschlag prozentual mitwachsend · Summe der Zuschläge in 20 Jahren

0 €50k €100k €150k €20.15310 %40.30720 %60.46030 %100.76750 %

Eigene Modellrechnung, Stand Oktober 2026. Anpassung 3,4 % p. a. = Ø-Anstieg je Versicherten 2006–2026 (WIP/PKV-Verband). Szenarien, keine Prognose; ohne Arbeitgeberanteil.

Eigene Modellrechnung: 600 € Tarifbeitrag, Anpassung 3,4 % pro Jahr (Ø je Versicherten 2006–2026 laut WIP/PKV-Verband), Summe der Zuschläge ohne Arbeitgeberanteil; Stand 10.10.2026. Szenarien, keine Prognose.
Zuschlagpro Monat im 1. JahrSumme 10 JahreSumme 20 Jahre
10 %60 €8.408 €20.153 €
20 %120 €16.815 €40.307 €
30 %180 €25.223 €60.460 €

Als Angestellte/r tragen Sie davon in diesem Beispiel die Hälfte, weil der Beitrag mit Zuschlag unter dem doppelten Höchstzuschuss bleibt. Ihre eigenen Zahlen – mit Status, Zeitraum, Anpassung und einem möglichen Wegfall – rechnet der Risikozuschlag-Rechner.

Risikozuschlag oder Leistungsausschluss: Was ist besser?

Häufig bieten Versicherer die Wahl – oder lassen sie sich auf Nachfrage geben. Beide Varianten haben eine klare Logik:

Risikozuschlag

  • Vorerkrankung bleibt voll versichert
  • planbar: fester Prozentsatz, kein Kostenrisiko im Ernstfall
  • kann nach § 41 VVG herabgesetzt werden
  • kostet jeden Monat – und wächst mit Beitragsanpassungen

Leistungsausschluss

  • normaler Beitrag ohne Aufschlag
  • Behandlungen der ausgeschlossenen Erkrankung zahlen Sie selbst
  • Abgrenzung im Leistungsfall kann strittig sein
  • gerade bei chronischen oder teuren Erkrankungen riskant

Faustregel: Ein Ausschluss kann passen, wenn die betroffene Erkrankung abgeschlossen, eng umgrenzt und im Ernstfall günstig zu behandeln ist. Bei Erkrankungen, die wiederkehren oder teuer werden können, ist ein Zuschlag meist die sicherere Wahl. Ausführlich vergleicht der Ratgeber Leistungsausschluss in der PKV beide Wege.

Wann es keinen Risikozuschlag gibt

In einigen Situationen schließt das Gesetz einen Zuschlag aus oder begrenzt ihn. Wer sie kennt, kann manchmal einen besseren Weg wählen.

Basistarif

Kontrahierungszwang ohne Zuschlag (§ 152 VAG). Die Gesundheitsprüfung dient nur dem Risikoausgleich und einem fiktiven Zuschlag für einen späteren Tarifwechsel; Beitrag 2026 höchstens 1.017,18 €.

Kindernachversicherung

Neugeborene ohne Zuschlag und Wartezeit, wenn sie binnen zwei Monaten nach Geburt angemeldet werden und nicht höher versichert sind als der Elternteil (§ 198 VVG).

Gleichwertiger Tarifwechsel

Beim Wechsel in einen gleichwertigen Tarif desselben Versicherers keine neue Prüfung; für Mehrleistungen lässt sich ein Zuschlag durch einen Ausschluss abwenden (§ 204 VVG).

Öffnungsaktion

Für Beamte in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung: höchstens 30 % Zuschlag, keine Ablehnung. Details: Öffnungsaktion für Beamte.

Wie lange gilt ein Risikozuschlag – und wie wird man ihn wieder los?

Ein Zuschlag gilt grundsätzlich für die Vertragsdauer. Er ist aber kein Urteil auf Lebenszeit. § 41 VVG gibt Ihnen ein Recht: Ist eine höhere Prämie wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände vereinbart und sind diese weggefallen oder bedeutungslos geworden, können Sie verlangen, dass die Prämie ab Zugang Ihres Verlangens angemessen herabgesetzt wird.

  • Ab Zugang, nicht rückwirkend: Jeder Monat Warten kostet den vollen Zuschlag.
  • Mit Nachweis: In der Regel verlangen Versicherer ärztliche Berichte, die den Wegfall belegen.
  • Ohne feste Frist: Das Gesetz nennt keine Mindestdauer. Makler-Ratgeber berichten häufig von mehreren Jahren Beschwerdefreiheit als Praxis – ein Erfahrungswert, keine Regel.
  • Auch bei Irrtum: Die Herabsetzung gilt auch, wenn die höhere Prämie auf unrichtigen, auf einem Irrtum beruhenden Angaben über einen solchen Umstand beruhte.

Wie Sie dabei vorgehen und was in den Antrag gehört, erklärt der Ratgeber Risikozuschlag loswerden. Was ein Wegfall nach drei, fünf oder zehn Jahren in Euro bedeutet, zeigt der Rechner.

Was die Höhe eines Risikozuschlags beeinflusst

Zwei Menschen mit derselben Diagnose können sehr unterschiedliche Zuschläge erhalten. Versicherer bewerten nicht das Etikett, sondern das Gesamtbild. Typischerweise zählen:

  • Behandlungsende und Verlauf: Liegt die Behandlung Jahre zurück und blieb sie ohne Rückfall, fällt die Bewertung meist milder aus als bei laufender Therapie.
  • Schweregrad und Häufigkeit: Eine einmalige, leichte Episode wiegt weniger als wiederkehrende oder chronische Beschwerden.
  • Medikamente und Kontrollen: Dauermedikation signalisiert fortlaufende Kosten.
  • Kombinationen: Mehrere Befunde zusammen werden oft strenger bewertet als jeder für sich.
  • Tarif: Je umfangreicher die Leistungen, desto größer ist das Kostenrisiko, das der Zuschlag ausgleichen soll.

Für häufige Vorerkrankungen – von Psychotherapie über Übergewicht und Bluthochdruck bis Diabetes – erklären wir auf eigenen Seiten, was Versicherer typischerweise wissen wollen und welche Reaktionen üblich sind: Vorerkrankungen von A bis Z. Alle Angaben dort sind Erfahrungswerte mit Quelle, keine Prognose.

Risikozuschlag beim Tarifwechsel und beim Versichererwechsel

Für Privatversicherte stellt sich die Zuschlagsfrage oft ein zweites Mal – beim Wechsel. Hier unterscheidet das Gesetz klar:

Rechtsgrundlage § 204 Abs. 1 VVG (gesetze-im-internet.de), abgerufen 10.10.2026.
WechselZuschlag möglich?Was Sie wissen sollten
Tarifwechsel beim eigenen Versicherer, gleichwertige LeistungenneinRechte und Alterungsrückstellung bleiben erhalten
Tarifwechsel mit Mehrleistungenja, nur für die MehrleistungSie können den Zuschlag abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Ausschluss vereinbaren
Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen TarifjaDer Versicherer kann den bei Vertragsschluss ermittelten Zuschlag verlangen
Wechsel zu einem anderen Versichererja, neu festgelegtvolle Gesundheitsprüfung, nur ein Teil der Alterungsrückstellung wird übertragen

Ein bestehender Zuschlag wandert beim Versichererwechsel also nicht einfach mit – der neue Versicherer prüft komplett neu, mit Ihrer heutigen Gesundheit und Ihrem heutigen Alter. Mit Vorerkrankung ist deshalb meist der Tarifwechsel im eigenen Haus der bessere Weg.

Risikozuschlag nachträglich: Wenn der Versicherer später einen Zuschlag verlangt

Manche erfahren erst Jahre nach Vertragsschluss von einem Zuschlag – mit einem Brief des Versicherers. Das ist keine Beitragserhöhung wegen einer neuen Krankheit, sondern meist die Folge einer Anzeigepflichtverletzung: Hat der Versicherer nach etwas gefragt, das im Antrag fehlte, und hätte er den Vertrag zu anderen Bedingungen trotzdem geschlossen, kann er diese Bedingungen – etwa einen Zuschlag – rückwirkend zum Vertragsbestandteil machen (§ 19 Abs. 4 VVG).

  • Frist des Versicherers: Er muss sein Recht binnen eines Monats ab Kenntnis schriftlich und begründet ausüben (§ 21 Abs. 1 VVG); in der PKV erlöschen die Rechte grundsätzlich drei Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren.
  • Kein Verschulden: In der Krankenversicherung gilt die Vertragsanpassung nicht, wenn Sie die Verletzung nicht zu vertreten haben (§ 194 Abs. 1 S. 3 VVG).
  • Ihr Kündigungsrecht: Steigt die Prämie durch die Anpassung um mehr als 10 %, können Sie binnen eines Monats nach Zugang fristlos kündigen (§ 19 Abs. 6 VVG) – mit Vorerkrankung aber selten eine gute Idee.
  • Belehrung: Die Rechte bestehen nur, wenn der Versicherer Sie vor Vertragsschluss gesondert in Textform über die Folgen belehrt hat (§ 19 Abs. 5 VVG).

Ob ein nachträglicher Zuschlag rechtmäßig ist, ist eine Rechtsfrage im Einzelfall. Wir geben dazu allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung; hilfreich sind der PKV-Ombudsmann und Fachanwälte für Versicherungsrecht. Mehr im Ratgeber vorvertragliche Anzeigepflicht.

Sechs Aussagen zum Risikozuschlag – richtig oder falsch?

„Erkranke ich später, steigt mein Zuschlag.“

Nein. Spätere Erkrankungen erhöhen den individuellen Beitrag nicht; geprüft wird nur bei Vertragsbeginn und bei Mehrleistungen.

„Ein Zuschlag ist für immer.“

Nein. Fallen die Gründe weg, können Sie nach § 41 VVG eine Herabsetzung verlangen.

„Den Zuschlag zahle ich allein.“

Nicht als Angestellte/r: Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich auf den Gesamtbeitrag – bis zum Höchstzuschuss.

„Ein Ausschluss kommt mich billiger.“

Nur im Beitrag. Im Ernstfall zahlen Sie die ausgeschlossene Behandlung selbst – das kann deutlich teurer sein.

„Der Zuschlag wird mit der Zeit teurer.“

Das stimmt – in Euro. Der Prozentsatz bleibt, aber er wirkt auf einen steigenden Tarifbeitrag.

„Eine Ablehnung landet im HIS.“

Nein. Das HIS ist laut GDV für alle Sparten außer der PKV konzipiert. Anträge fragen aber nach früheren Ablehnungen.

So halten Sie einen Risikozuschlag möglichst niedrig

Ein Zuschlag lässt sich nicht wegverhandeln, wenn das Risiko real ist. Aber viele Zuschläge fallen höher aus als nötig, weil die Angaben unvollständig, vage oder veraltet sind. Diese Vorbereitung zahlt sich aus:

  • Akten statt Erinnerung: Behandlungsakten (erste Kopie seit 06.02.2026 kostenlos) und den Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse anfordern – so fehlt nichts und nichts wirkt schlimmer, als es war.
  • Abschlussbericht beilegen: Ein aktueller ärztlicher Bericht, der Behandlungsende, Verlauf und heutigen Zustand beschreibt, beantwortet die Fragen des Risikoprüfers, bevor er sie stellt.
  • Präzise formulieren: Diagnose, Zeitraum, Behandlung, Medikamente, Ergebnis – statt „Rücken, erledigt“.
  • Timing prüfen: Läuft eine Behandlung noch, werden Anträge oft zurückgestellt oder strenger bewertet. Ein Antrag nach dem Abschluss kann sinnvoller sein.
  • Mehrere Versicherer fragen: Erst der Vergleich zeigt, welcher Versicherer Ihre Vorgeschichte am mildesten bewertet.

Eine Checkliste für den gesamten Antrag finden Sie im Ratgeber Gesundheitsfragen richtig beantworten.

Risikozuschlag und Selbstbehalt

Weil der Zuschlag ein Prozentsatz des Tarifbeitrags ist, wirkt er auf alles, was den Tarifbeitrag verändert. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Grundbeitrag – und damit auch den Zuschlag in Euro. Das klingt nach einem einfachen Hebel, hat aber zwei Haken: Den Selbstbehalt tragen Sie im Krankheitsfall selbst, und der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Gerade wer wegen einer Vorerkrankung regelmäßig Leistungen braucht, schöpft einen Selbstbehalt eher aus. Rechnen Sie deshalb beides zusammen: gesparten Beitrag samt Zuschlag gegen den erwarteten Selbstbehalt.

Kann man einen Risikozuschlag verhandeln?

Feilschen bringt wenig – Argumente schon. Versicherer bewerten auf Basis dessen, was sie sehen. Diese Hebel verbessern ein Angebot häufig:

  1. Bessere Belege: Ein aktueller Arztbericht, der Behandlungsende, Verlauf und Beschwerdefreiheit bestätigt.
  2. Alternative anbieten: Zuschlag statt Ausschluss oder umgekehrt – je nachdem, was zu Ihnen passt.
  3. Anderer Tarif: Tarife desselben Versicherers können unterschiedlich bewertet werden; ein Selbstbehalt senkt den Grundbeitrag und damit den Zuschlag in Euro.
  4. Vergleich: Die Voten anderer Versicherer aus einer anonymen Risikovoranfrage sind das stärkste Argument – und oft der Weg zum besseren Angebot.

Risikozuschlag vermeiden: erst anonym prüfen, dann beantragen

Den größten Einfluss auf Ihren Zuschlag haben Sie vor dem Antrag. Wer mit vollständigen Unterlagen bei mehreren Versicherern anonym anfragt, sieht die Bandbreite der Angebote und wählt dann bewusst. Das schützt vor zwei Fehlern zugleich: vor einem unnötig hohen Zuschlag und vor einem späteren Rücktritt wegen unvollständiger Angaben.

Ehrlich gesagt gilt auch: Nicht jeder Zuschlag lohnt sich. Ob die PKV mit Zuschlag gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung noch günstiger ist, prüft der Vergleichsrechner PKV mit Zuschlag oder GKV. Welche Wege Ihnen offenstehen, zeigt der kostenlose Annahme-Check in 60 Sekunden – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Risikozuschlag bei der PKV?

Das legt jeder Versicherer nach seinen Richtlinien fest; eine amtliche Statistik gibt es nicht. Laut Finanztip machen Zuschläge oft 10 bis 20 % des Beitrags aus, Makler-Ratgeber nennen je nach Befund auch höhere Werte. In der Öffnungsaktion für Beamte sind Zuschläge auf höchstens 30 % begrenzt.

Wie hoch ist der maximale Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung?

Für Normaltarife gibt es keine gesetzliche Obergrenze; der Zuschlag muss nur angemessen sein (§ 203 Abs. 1 VVG). Ist das Risiko aus Sicht des Versicherers nicht mehr kalkulierbar, lehnt er eher ab. Feste Grenzen gelten nur in Sonderfällen: höchstens 30 % in der Öffnungsaktion für Beamte, höchstens die einfache Prämie bei der Adoption eines Kindes (§ 198 Abs. 2 VVG), keiner im Basistarif.

Was bedeutet Risikozuschlag in der PKV?

Ein Aufschlag auf den Beitrag, mit dem der Versicherer ein erhöhtes Krankheitsrisiko ausgleicht, das bei Vertragsbeginn bekannt ist. Im Gegenzug ist die Vorerkrankung voll versichert. Der Zuschlag ist etwas anderes als der gesetzliche 10-%-Zuschlag, den alle Privatversicherten bis 60 für das Alter zahlen.

Wie kann man den Risikozuschlag bei der PKV loswerden?

Sind die gefahrerhöhenden Umstände weggefallen oder bedeutungslos geworden, können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass der Beitrag ab Zugang Ihres Antrags angemessen herabgesetzt wird. In der Regel brauchen Sie dafür ärztliche Nachweise. Rückwirkend gibt es nichts – deshalb lohnt es sich, den Antrag zu stellen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

Wie lange muss man einen Risikozuschlag zahlen?

Grundsätzlich für die gesamte Vertragsdauer. Der Prozentsatz bleibt laut PKV-Verband stabil und wird nicht erhöht, solange Sie im gleichen oder einem vergleichbaren Tarif bleiben. Er endet, wenn der Versicherer ihn nach § 41 VVG herabsetzt oder aufhebt.

Kann ich einen Risikozuschlag in der PKV verhandeln?

Oft ja – mit Argumenten statt mit Feilschen: aktuelle Befunde, die Behandlungsende und Beschwerdefreiheit belegen, die Alternative eines Leistungsausschlusses, ein anderer Tarif oder die Voten anderer Versicherer aus einer anonymen Risikovoranfrage.

Ist der Risikozuschlag steuerlich absetzbar?

Für die Steuer zählt nicht der Zuschlag als eigener Posten, sondern der Teil Ihres Beitrags, der auf die Basisabsicherung entfällt – also auf Leistungen etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne Krankentagegeld. Diese Beiträge sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG). Den abzugsfähigen Anteil berechnet Ihr Versicherer tarifbezogen nach der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) und weist ihn in seiner Beitragsbescheinigung aus; eine eigene Regel für Risikozuschläge nennt das Gesetz nicht. Was das für Ihre Steuererklärung bedeutet, klärt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

Quellen

  1. § 203 VVG – Risikozuschlag, Leistungsausschluss, Beitragsanpassung
  2. § 41 VVG – Herabsetzung der Prämie
  3. § 204 VVG – Tarifwechsel
  4. § 198 VVG – Kindernachversicherung
  5. § 152 VAG – Basistarif
  6. PKV-Serviceportal: Lexikon Risikozuschlag – abgerufen 10.10.2026
  7. PKV-Serviceportal: Steigt mein PKV-Beitrag, wenn ich schwer erkranke? – abgerufen 10.10.2026
  8. PKV-Verband: Merkblatt Öffnungsaktion für Beamte (max. 30 %) – 06/2020
  9. Finanztip: PKV-Beitrag senken (Zuschläge oft 10–20 %) – abgerufen 09.10.2026
  10. transparent-beraten.de: Risikozuschlag PKV (Makler-Erfahrungswerte, Sekundärquelle) – 04.09.2026
  11. § 10 EStG – Sonderausgaben (Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung) – abgerufen 12.10.2026
  12. § 1 KVBEVO – Ermittlung der abziehbaren Beitragsanteile je Tarif – abgerufen 12.10.2026
  13. PKV-Serviceportal: Kann ich PKV-Beiträge von der Steuer absetzen? – Stand Januar 2026, abgerufen 12.10.2026
Redaktion PKV-trotz-Vorerkrankung.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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