Ratgeber

Anonyme Risikovoranfrage PKV: So prüfen Sie vor dem Antrag, wer Sie nimmt

Mit Vorerkrankung ist der erste Antrag der wichtigste – und der riskanteste. Die anonyme Risikovoranfrage dreht die Reihenfolge um: Erst sagen mehrere Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie nehmen würden, dann beantragen Sie. Hier lesen Sie Ablauf, Unterlagen, Kosten, Datenschutz und die Grenzen.

Redaktion PKV-trotz-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 11 Min. Lesezeit
Inhalt (17 Abschnitte)
  1. Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?
  2. Warum Sie mit Vorerkrankung erst anonym prüfen sollten
  3. Ablauf der anonymen Risikovoranfrage in acht Schritten
  4. Welche Unterlagen Sie für die Risikovoranfrage brauchen
  5. Zeitbedarf: kurz zusammengefasst
  6. Was kostet die anonyme Risikovoranfrage?
  7. Welche Antworten möglich sind – und wie Sie Voten vergleichen
  8. Was Versicherer bei der Voranfrage sehen – und was nicht
  9. Nach dem Votum: verhandeln, kombinieren, entscheiden
  10. Typische Fehler bei der Risikovoranfrage
  11. Der richtige Zeitpunkt für die Risikovoranfrage
  12. Risikovoranfrage nach einer Ablehnung
  13. Risikovoranfrage auch für Zusatzversicherungen
  14. Grenzen der anonymen Risikovoranfrage
  15. Datenschutz: So gehen wir mit Gesundheitsdaten um
  16. Anonyme Risikovoranfrage selber machen?
  17. Für wen sich die Risikovoranfrage lohnt – und für wen nicht
Das Wichtigste in Kürze
  • Bei der anonymen Risikovoranfrage legt ein Makler Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen und ohne Antrag mehreren Versicherern vor; die antworten mit einem unverbindlichen Votum.
  • Mögliche Voten: Annahme, Annahme mit Risikozuschlag, mit Leistungsausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung.
  • Die Antworten kommen nach Maklerangaben meist nach fünf bis zehn Werktagen; mit Unterlagenbeschaffung dauert es insgesamt meist einige Wochen.
  • Der Service ist für Sie kostenlos – auch die Voranfrage über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk.
  • Wichtigste Vorbereitung: Behandlungsakten (erste Kopie seit 06.02.2026 kostenlos, § 630g BGB) und der Leistungsauszug der Krankenkasse (§ 305 SGB V).

Bei der anonymen Risikovoranfrage für die PKV legt ein Versicherungsmakler Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen und ohne Antrag mehreren Versicherern vor. Die Versicherer sagen vorab, ob sie Sie normal, mit Risikozuschlag, mit Leistungsausschluss oder gar nicht annehmen würden – nach Maklerangaben meist innerhalb von fünf bis zehn Werktagen. Erst danach stellen Sie einen Antrag (Stand Oktober 2026).

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?

Eine Risikovoranfrage ist eine Anfrage vor dem Antrag. Statt sich mit einem verbindlichen Antrag bei einem einzigen Versicherer zu bewerben, lassen Sie Ihre Vorgeschichte zuerst von mehreren Versicherern einschätzen. Jeder antwortet mit einem sogenannten Votum: Er würde Sie zu Normalbedingungen nehmen, mit einem Risikozuschlag, mit einem Leistungsausschluss, er würde die Entscheidung zurückstellen – oder ablehnen.

„Anonym“ bedeutet dabei: ohne Ihren Namen, ohne Anschrift und ohne Antrag. Die Versicherer sehen die Gesundheitsangaben und die für die Kalkulation nötigen Eckdaten wie Geburtsjahr und Tarifwunsch, aber nicht, wer dahintersteht. Juristisch genauer ist das Wort „pseudonymisiert“, denn der Makler kann die Angaben Ihnen zuordnen. Für Sie entscheidend ist: Es entsteht kein Antrag und damit auch keine Ablehnung, die Sie später angeben müssten.

Auch der PKV-Verband rät dazu: In seinem Merkblatt für Beamte mit Vorerkrankungen empfiehlt der Verband der Privaten Krankenversicherung, „bei unterschiedlichen Unternehmen zunächst eine unverbindliche Anfrage zu stellen“ und erst danach einen formellen Antrag. Was dort für Beamte steht, gilt der Sache nach für alle mit Vorerkrankung.

Warum Sie mit Vorerkrankung erst anonym prüfen sollten

Drei Gründe sprechen dafür, vor dem Antrag eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen – und sie wiegen schwerer, je umfangreicher Ihre Vorgeschichte ist.

Keine Antragshistorie

Viele PKV-Anträge fragen, ob Sie schon einmal abgelehnt oder nur erschwert angenommen wurden. Eine Voranfrage ist kein Antrag – eine Absage im Votum begleitet Sie nicht weiter.

Vergleich statt Zufall

Versicherer bewerten dieselbe Vorgeschichte nach eigenen Richtlinien. Erst mehrere Voten zeigen, was für Sie realistisch ist – und wo die Bedingungen am besten sind.

Saubere Angaben

Die Voranfrage zwingt dazu, Akten und Kassen-Auszug vorab zu ordnen. Vollständige, belegte Angaben schützen später vor Rücktritt oder rückwirkenden Zuschlägen (§§ 19, 21 VVG).

Ein verbreiteter Irrtum betrifft das HIS, das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer. Es ist laut GDV für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert (Stand 01.10.2025) – eine PKV-Ablehnung wird dort nicht gespeichert. Das Problem einer Ablehnung liegt woanders: in der Antragsfrage nach früheren Ablehnungen. Mehr dazu im Ratgeber HIS-Eintrag und PKV.

Eigene Einordnung auf Basis von §§ 19, 21 VVG und Antragspraxis; Stand 10.10.2026.
DirektantragProbeantragAnonyme Risikovoranfrage
Versicherer kennt Ihren Namenjajanein
Mehrere Versicherer im Vergleichneinseltenja
Ablehnung später anzugebenja, je nach Antragsfragemöglich, je nach Antragsfragenein, es gibt keinen Antrag
Ergebnisverbindliches Angebot oder AblehnungAngebot unter Vorbehaltunverbindliches Votum

Ablauf der anonymen Risikovoranfrage in acht Schritten

So läuft eine Risikovoranfrage bei einem spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk typischerweise ab. Die ersten beiden Schritte kommen ohne Gesundheitsdetails aus; Gesundheitsdaten verarbeitet der Partner-Experte erst ab Schritt 2 und nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

1. Erstgespräch

Der Partner-Experte klärt mit Ihnen Ziel, Status, Zeitrahmen und Budget – und ob die PKV für Sie überhaupt infrage kommt. Noch ohne Diagnosen.

2. Einwilligung

Maklervertrag und eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, jederzeit widerrufbar.

3. Unterlagen

Behandlungsakten (§ 630g BGB), Leistungsauszug der Krankenkasse (§ 305 SGB V), Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenliste.

4. Fragebogen

Sie beantworten die Gesundheitsfragen gemeinsam mit dem Partner-Experten – vollständig, mit Diagnose, Zeitraum, Behandlung und aktuellem Stand.

5. Voranfrage

Die aufbereiteten Angaben gehen ohne Namen an mehrere Versicherer, die für Ihre Situation und Ihre Wünsche infrage kommen.

6. Voten vergleichen

Annahme, Zuschlag, Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung – der Partner-Experte rechnet die Angebote über die Jahre durch und vergleicht die Leistungen.

7. Antrag

Erst jetzt beantragen Sie – beim Versicherer mit dem passenden Votum und mit exakt denselben, vollständigen Angaben.

8. Danach

Unterlagen aufbewahren. Fallen Gründe für einen Zuschlag später weg, lassen Sie ihn nach § 41 VVG überprüfen.

Welche Unterlagen Sie für die Risikovoranfrage brauchen

Die Qualität eines Votums hängt an der Qualität der Angaben. Versicherer entscheiden auf Basis dessen, was sie sehen – Lücken oder vage Formulierungen führen zu Rückfragen oder vorsorglich zu schlechteren Bedingungen. Diese Unterlagen sollten Sie für die abgefragten Zeiträume zusammentragen:

  • Behandlungsakten Ihrer Ärzte und Therapeuten: Sie haben Anspruch auf Einsicht und Abschriften; die erste Abschrift ist seit 06.02.2026 kostenlos (§ 630g Abs. 1 BGB).
  • Leistungsauszug der Krankenkasse: Gesetzlich Versicherte erhalten auf Antrag Auskunft über die abgerechneten Leistungen (§ 305 Abs. 1 SGB V). Er zeigt auch Abrechnungsdiagnosen, an die Sie sich nicht erinnern.
  • Elektronische Patientenakte: Krankenkassen übermitteln Abrechnungsdaten in die ePA, sofern Sie nicht widersprochen haben (§ 305 Abs. 1 SGB V) – ein schneller Überblick über die letzten Jahre.
  • Arztbriefe und Krankenhausberichte: Sie zeigen Verlauf und Ergebnis – oft entscheidend für ein gutes Votum.
  • Aktueller ärztlicher Bericht: Bestätigt er Behandlungsende und Beschwerdefreiheit, kann das die Bewertung deutlich verbessern.
  • Medikamentenliste: Wirkstoff, Dosis, seit wann, bis wann.
  • Zahnstatus: fehlende oder ersetzte Zähne, geplante oder angeratene Behandlungen.

Stimmen die Abrechnungsdiagnosen Ihrer Kasse nicht, können Sie mit einem ärztlichen Nachweis verlangen, dass die Kasse sie berichtigt verwendet; sie muss binnen vier Wochen entscheiden (§ 305 Abs. 1 SGB V). Wie Sie Akten anfordern und welche Formulierungen helfen, zeigt der Ratgeber Patientenakte anfordern. Die Musterbriefe stehen im Fahrplan.

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  • Musterbriefe für Behandlungsakte und Krankenkasse
  • Fristen und Ihre Rechte (§§ 19–22, 41 VVG)

Zeitbedarf: kurz zusammengefasst

Die Voranfrage selbst geht schnell: Die Antworten der Versicherer kommen nach Maklerangaben meist nach fünf bis zehn Werktagen. Zeit kostet vor allem die Vorbereitung – Akten und Kassenauszug anfordern, den Fragebogen vollständig ausfüllen –, sodass Sie insgesamt einige Wochen einplanen sollten. Steht ein Stichtag an, etwa ein Jobwechsel, eine Gründung oder das Ende der Elternzeit, beginnen Sie früh; für Beamte läuft zusätzlich die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion. Alle Phasen mit typischer Dauer, was sie verlängert und wie lange ein Votum gilt, erklärt der Ratgeber Wie lange dauert eine anonyme Risikovoranfrage?

Was kostet die anonyme Risikovoranfrage?

Der Service ist für Sie kostenlos. Das gilt auch für die Risikovoranfrage über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk.

Gut zu wissen: Versicherungsmakler werden in der Regel nur vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihnen auch abgeraten wird, wenn es passt – etwa bei sehr hohen Zuschlägen oder Ausschlüssen, die einen Bereich treffen, den Sie absehbar brauchen.

Welche Antworten möglich sind – und wie Sie Voten vergleichen

Ein Votum ist eine Einschätzung, kein Vertrag. Trotzdem lohnt es sich, Voten sorgfältig zu vergleichen, denn sie unterscheiden sich oft deutlich.

Annahme ohne Einschränkung

Der beste Fall – häufig bei abgeschlossenen, folgenlosen Behandlungen.

Annahme mit Risikozuschlag

Voller Schutz gegen einen Prozentaufschlag; laut Finanztip oft 10 bis 20 %. Der Zuschlag wächst mit jeder Beitragsanpassung mit.

Annahme mit Leistungsausschluss

Normaler Beitrag, aber eine Erkrankung oder ein Körperbereich ist ausgenommen. Kann im Ernstfall teuer werden.

Zurückstellung oder Ablehnung

Der Versicherer entscheidet später oder gar nicht. Weil es kein Antrag war, bleibt das ohne Folgen für weitere Anfragen.

Vergleichen Sie Voten nicht nur nach dem Monatsbeitrag. Ein Zuschlag von 20 % auf 600 € summiert sich bei 3,4 % Beitragsanpassung pro Jahr in 20 Jahren auf rund 40.300 € – ein Ausschluss kostet keinen Beitrag, kann aber im Leistungsfall weit mehr kosten. Rechnen Sie Ihre Szenarien mit dem Risikozuschlag-Rechner; ob sich die PKV mit Zuschlag gegenüber der GKV noch lohnt, zeigt der Vergleichsrechner.

Was Versicherer bei der Voranfrage sehen – und was nicht

Damit ein Versicherer seriös einschätzen kann, braucht er alle Angaben, die er auch im Antrag sehen würde – nur ohne Person dahinter. Eine typische Voranfrage enthält:

  • Eckdaten für die Kalkulation: Geburtsjahr, Status (zum Beispiel angestellt oder selbstständig), Beruf, gewünschter Versicherungsbeginn und Tarifwunsch.
  • Die Gesundheitsangaben: beantwortete Gesundheitsfragen mit Diagnosen, Zeiträumen, Behandlungen, Medikamenten und aktuellem Stand, dazu Größe und Gewicht.
  • Belege: Arztberichte und Befunde, aus denen Name, Anschrift und andere identifizierende Angaben entfernt sind.

Nicht enthalten sind Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Versicherungsnummer und Ihre Kontaktdaten. Der Versicherer kann die Anfrage deshalb keiner Person zuordnen – und Sie haben gegenüber diesem Versicherer noch nichts beantragt.

Nach dem Votum: verhandeln, kombinieren, entscheiden

Ein Votum ist selten das letzte Wort. Zwischen „annehmen“ und „ablehnen“ gibt es Spielraum, den man nutzen sollte:

  • Zuschlag oder Ausschluss tauschen: Bietet ein Versicherer einen Ausschluss an, lässt sich manchmal stattdessen ein Zuschlag vereinbaren – und umgekehrt. Welche Variante besser ist, hängt vom Kostenrisiko der Erkrankung ab.
  • Befunde nachreichen: Ein aktueller Bericht, der Behandlungsende und Beschwerdefreiheit bestätigt, kann ein Votum verbessern.
  • Tarif und Selbstbehalt anpassen: Ein anderer Tarif desselben Versicherers kann anders bewertet werden; ein Selbstbehalt senkt den Grundbeitrag und damit auch den prozentualen Zuschlag in Euro.
  • Bausteine trennen: Krankentagegeld oder Zusatzbausteine werden oft separat geprüft. Ein schwieriger Baustein muss nicht den ganzen Vertrag kippen.
  • Später überprüfen lassen: Ein Zuschlag ist nicht für immer. Fallen die Gründe weg, können Sie nach § 41 VVG eine Herabsetzung verlangen – mehr im Ratgeber Risikozuschlag loswerden.

Typische Fehler bei der Risikovoranfrage

Eine Voranfrage ist nur so gut wie ihre Vorbereitung. Diese Fehler kosten am häufigsten Zeit oder bessere Bedingungen:

  1. Unvollständige Unterlagen: Wer nur nach Erinnerung angibt, erhält ein Votum für eine Vorgeschichte, die es so nicht gibt.
  2. Beschönigende Formulierungen: „Einmalig, längst erledigt“ ohne Beleg führt zu Rückfragen. Präzise Angaben mit Bericht wirken besser.
  3. Zu wenige Versicherer: Zwei Anfragen sind kein Marktvergleich. Die passende Auswahl hängt von Vorgeschichte, Leistungswünschen und Budget ab.
  4. Zu lange warten: Ein Votum bezieht sich auf einen Stand. Vergehen bis zum Antrag viele Monate oder kommt Neues hinzu, muss neu angefragt werden.
  5. Abweichende Angaben im Antrag: Der Antrag muss exakt die Angaben der Voranfrage enthalten – plus alles, was seitdem hinzugekommen ist.
  6. Die GKV zu früh kündigen: Kündigen Sie die gesetzliche Kasse erst, wenn die Zusage der PKV schriftlich vorliegt (§ 175 Abs. 4 SGB V verlangt den Nachweis einer anderweitigen Absicherung).

Der richtige Zeitpunkt für die Risikovoranfrage

Eine Voranfrage lohnt sich, sobald ein PKV-Wechsel ernsthaft infrage kommt – nicht erst kurz vor dem Stichtag. Drei Überlegungen helfen beim Timing:

  • Laufende Behandlungen: Ist eine Behandlung noch nicht abgeschlossen, stellen Versicherer die Entscheidung häufig zurück. Oft ist es sinnvoll, das Behandlungsende und einen abschließenden Arztbericht abzuwarten.
  • Abfragezeiträume: Liegt eine Behandlung knapp innerhalb eines Fensters, kann der Antragszeitpunkt eine Rolle spielen. Den Zeitstrahl rechnet der Abfragezeitraum-Rechner. Angegeben werden muss aber immer, was zum Antragsdatum gefragt ist.
  • Eintrittsalter: Jedes Jahr Warten erhöht den Grundbeitrag – und das Risiko neuer Diagnosen. Warten lohnt sich nur mit klarem Grund.

Risikovoranfrage nach einer Ablehnung

Wurden Sie schon einmal abgelehnt, ist die anonyme Voranfrage erst recht der richtige Weg. Eine frühere Ablehnung müssen Sie in Anträgen angeben, wenn danach gefragt wird – sie macht eine Annahme aber nicht unmöglich. Versicherer bewerten Vorgeschichten unterschiedlich, und zwischen Ablehnung und heute können Behandlungen abgeschlossen oder Befunde besser geworden sein. Wichtig ist, dass die Voranfrage die Ablehnung offen nennt, wenn ein Versicherer danach fragt. Was nach einer Absage sonst noch möglich ist, steht im Ratgeber PKV abgelehnt – was tun?

Risikovoranfrage auch für Zusatzversicherungen

Die anonyme Voranfrage ist kein reines PKV-Werkzeug. Auch Zusatzversicherungen für Zähne oder Krankenhaus und das Krankentagegeld fragen in der Regel nach der Gesundheit. Wer in der gesetzlichen Kasse bleibt oder bleiben muss, kann deshalb auch hier vorab prüfen lassen, welche Anbieter zu welchen Bedingungen annehmen. Welche Wege es dafür gibt, zeigt der Ratgeber Zusatzversicherung mit Vorerkrankung.

Grenzen der anonymen Risikovoranfrage

Die Risikovoranfrage ist das beste Werkzeug vor einem Antrag mit Vorerkrankung – aber kein Zaubermittel. Diese Grenzen sollten Sie kennen:

  • Unverbindlich: Ein Votum bindet den Versicherer nicht. Stellen Sie den Antrag mit denselben Angaben, entscheiden Versicherer erfahrungsgemäß aber meist wie im Votum.
  • Nur so gut wie die Angaben: Fehlt in der Voranfrage etwas, ist auch das Votum wertlos – und im Antrag drohen die Folgen des § 19 VVG.
  • Neues muss in den Antrag: Kommen zwischen Voranfrage und Antrag Diagnosen oder Behandlungen hinzu, müssen Sie sie angeben.
  • Keine Garantie auf Annahme: Manche Vorgeschichten führen bei allen angefragten Versicherern zu einer Ablehnung. Dann bleiben die GKV, der Basistarif oder – für Beamte – die Öffnungsaktion.
  • Zeitbedarf: Mit Unterlagen dauert es meist einige Wochen. Wer erst zwei Wochen vor einem Stichtag beginnt, wird knapp.

Datenschutz: So gehen wir mit Gesundheitsdaten um

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders geschützten Daten. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, Sie willigen ausdrücklich ein (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Daraus folgen klare Regeln:

  • Auf dieser Website fragen wir keine einzige Gesundheitsfrage – weder im Annahme-Check noch in einem Formular.
  • Gesundheitsangaben erhebt erst der Partner-Experte im Beratungsprozess, nach einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung, getrennt von jeder Werbeeinwilligung.
  • Versicherer erhalten die Angaben für die Voranfrage ohne Ihren Namen und Ihre Anschrift.
  • Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

Anonyme Risikovoranfrage selber machen?

Viele fragen, ob sie Versicherer nicht einfach selbst anschreiben können. Grundsätzlich ja – praktisch stoßen Sie auf drei Hürden: Viele Versicherer nehmen Voranfragen erfahrungsgemäß nur über Vermittler entgegen, wer unter eigenem Namen anfragt, ist für diesen Versicherer nicht mehr anonym, und ohne Marktüberblick wissen Sie nicht, welche Versicherer für Ihre Vorgeschichte überhaupt infrage kommen. Was genau geht und was nicht, erklärt der Ratgeber anonyme Risikovoranfrage selber machen.

Für wen sich die Risikovoranfrage lohnt – und für wen nicht

Sinnvoll für …

  • Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze mit Vorerkrankung
  • Selbstständige und Gründer vor dem ersten PKV-Antrag
  • alle, die schon einmal abgelehnt wurden
  • Beamte, die neben der Öffnungsaktion bessere Bedingungen prüfen wollen

Wenig sinnvoll, wenn …

  • Sie als Angestellte/r unter der Versicherungspflichtgrenze liegen
  • Sie bereits privat versichert sind und nur den Tarif wechseln wollen
  • Sie nur den Basistarif brauchen – dort gibt es keinen Zuschlag
  • keinerlei Vorerkrankungen bestehen – dann reicht oft der Direktantrag

Für Beamte gelten eigene Regeln – mehr dazu bei der Öffnungsaktion für Beamte. Bereits Privatversicherte prüfen besser einen Tarifwechsel nach § 204 VVG beim eigenen Versicherer.

Ob die anonyme Risikovoranfrage Ihr erster Schritt ist, zeigt der kostenlose Annahme-Check in 60 Sekunden – ohne eine einzige Gesundheitsfrage. Den kompletten Ablauf mit Musterbriefen und Checklisten gibt es als Risikovoranfrage-Fahrplan.

Häufige Fragen

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage bei der PKV?

Eine Anfrage bei mehreren privaten Krankenversicherern vor dem eigentlichen Antrag. Ein Versicherungsmakler legt Ihre aufbereiteten Gesundheitsangaben ohne Namen und Anschrift vor; die Versicherer antworten mit einem Votum, ob sie Sie normal, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht annehmen würden. Erst danach beantragen Sie – dort, wo das Ergebnis passt.

Warum anonyme Risikovoranfrage statt direktem Antrag?

Weil eine Ablehnung in vielen späteren Anträgen anzugeben ist und Versicherer dieselbe Vorgeschichte unterschiedlich bewerten. Die Voranfrage zeigt mehrere Voten im Vergleich, ohne dass ein Antrag existiert. Außerdem zwingt sie dazu, die Unterlagen vorab vollständig zu ordnen – das schützt später vor Rücktritt.

Kann ich eine anonyme Risikovoranfrage selbst erstellen?

Theoretisch können Sie Versicherer selbst anfragen, praktisch nehmen viele Versicherer Voranfragen erfahrungsgemäß nur über Vermittler an, und wer unter eigenem Namen anfragt, ist nicht mehr anonym. Ohne Makler fehlt zudem der Marktüberblick, welche Versicherer für Ihre Vorgeschichte infrage kommen. Mehr dazu im Ratgeber zur Risikovoranfrage in Eigenregie.

Was kostet eine anonyme Risikovoranfrage?

Der Service ist für Sie kostenlos – das gilt auch für die Voranfrage über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk.

Ist das Votum der Versicherer verbindlich?

Nein, ein Votum ist eine unverbindliche Einschätzung auf Basis der vorgelegten Angaben. Stellen Sie den Antrag mit genau denselben, vollständigen Angaben und hat sich nichts geändert, entscheiden Versicherer erfahrungsgemäß meist wie im Votum. Neue Diagnosen oder Behandlungen nach der Voranfrage müssen Sie im Antrag angeben.

Quellen

  1. PKV-Verband: Merkblatt für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen (Empfehlung: zuerst unverbindliche Anfrage) – 06/2020
  2. § 19 VVG – Anzeigepflicht
  3. § 630g BGB – Einsichtnahme in die Behandlungsakte
  4. § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte
  5. Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  6. GDV: Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) – Stand 01.10.2025
  7. versicherungenmitkopf.de: Anonyme Risikovoranfrage PKV (Ablauf, Dauer – Sekundärquelle) – 07.10.2026
Redaktion PKV-trotz-Vorerkrankung.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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