Vorerkrankung

PKV mit Asthma, Allergien oder Neurodermitis: Was Sie erwartet

Allergien, Asthma und Neurodermitis gehören zu den häufigsten Angaben im PKV-Antrag. Die gute Nachricht: Sie führen selten automatisch zur Ablehnung. Wie Versicherer reagieren, hängt stark davon ab, ob es sich um einen leichten Heuschnupfen oder ein dauerhaft behandeltes Asthma handelt. Hier lesen Sie, welche Spannen seriöse Quellen nennen und wie Sie den Antrag vorbereiten.

Redaktion PKV-trotz-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Asthma, Allergien, Neurodermitis: Was die PKV unterscheidet
  2. Asthma und Allergien im PKV-Antrag: das Wichtigste auf einen Blick
  3. Risikozuschlag bei Asthma und Allergien: Was Makler-Ratgeber nennen
  4. Zuschlag oder Leistungsausschluss bei Asthma?
  5. Hyposensibilisierung, Sprays und Salben: Was im Antrag zählt
  6. Drei Missverständnisse über Allergien im PKV-Antrag
  7. Allergien und Neurodermitis bei Kindern
  8. Was die Chancen verbessert
  9. Wann GKV plus Zusatz die bessere Wahl sein kann
  10. Nach Vertragsschluss: Zuschlag überprüfen lassen
Das Wichtigste in Kürze
  • Leichter Heuschnupfen führt nach Erfahrungswerten häufig zu einer normalen Annahme oder nur zu einem geringen Zuschlag; genannt werden 0 bis 40 € im Monat.
  • Bei Asthma bronchiale ist eine Annahme häufig möglich, meist mit Risikozuschlag – Makler-Ratgeber nennen 15 bis 40 % bzw. 60 bis 250 € im Monat – oder mit Leistungsausschluss (Erfahrungswerte, keine Prognose).
  • Für Neurodermitis nennt ein Makler-Ratgeber Zuschläge zwischen 0 und 30 %; entscheidend sind Schwere, Häufigkeit der Schübe und Behandlung.
  • Auch eine Hyposensibilisierung ist eine Behandlung; sie dauert laut gesund.bund.de mindestens drei bis fünf Jahre und fällt damit oft in den Abfragezeitraum.
  • Weil Versicherer Allergien und Asthma unterschiedlich bewerten, lohnt eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern.

Eine PKV mit Asthma ist häufig möglich, meist mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss: Makler-Ratgeber nennen für Asthma bronchiale Zuschläge von 15 bis 40 % bzw. 60 bis 250 € im Monat. Leichter Heuschnupfen führt nach Erfahrungswerten oft zu einer normalen Annahme oder nur zu einem geringen Zuschlag, für Neurodermitis werden 0 bis 30 % genannt. Das sind Erfahrungswerte, keine Statistik und keine Prognose (Stand Oktober 2026).

Asthma, Allergien, Neurodermitis: Was die PKV unterscheidet

Für Versicherer sind „Allergien“ kein einheitliches Thema. Sie unterscheiden nach Art und Schwere der Erkrankung, nach Behandlung und Verlauf:

Heuschnupfen

Allergische Reaktion der oberen Atemwege, etwa auf Pollen. Leichte Formen führen nach Erfahrungswerten oft zu normaler Annahme oder geringem Zuschlag.

Asthma bronchiale

Eine Erkrankung, bei der sich die Atemwege verengen. Meist dauerhaft behandelt – Versicherer reagieren häufig mit Zuschlag oder Ausschluss.

Neurodermitis

Eine chronisch-entzündliche Hauterkrankung, die in Schüben auftritt. Genannt werden Zuschläge von 0 bis 30 %, je nach Ausprägung.

Die medizinischen Beschreibungen stammen vom Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums (gesund.bund.de). Für den Antrag zählt, was in Ihren Unterlagen steht: Diagnose, Behandlung, Medikamente, Häufigkeit von Beschwerden und Arztbesuchen.

Asthma und Allergien im PKV-Antrag: das Wichtigste auf einen Blick

Reaktionen: Makler-Ratgeber (marcusknispel.com 16.06.2026, transparent-beraten.de 04.09.2026, beamtenservice.de 16.06.2026), Erfahrungswerte, keine Prognose; abgefragte Bereiche und Zeiträume: Versichererangaben (Allianz, 2026). Stand 10.10.2026.
FrageTypische Antwort
Annahme möglich?häufig – bei Heuschnupfen meist unproblematisch, bei Asthma meist mit Bedingungen
Häufige ReaktionHeuschnupfen: normale Annahme oder geringer Zuschlag · Asthma: Zuschlag oder Leistungsausschluss · Neurodermitis: kein bis mittlerer Zuschlag
Was Versicherer wissen wollenDiagnose, Auslöser, Medikamente (z. B. Sprays, Salben, Tabletten), Häufigkeit von Beschwerden und Schüben, Klinikaufenthalte, Lungenfunktion, Hyposensibilisierung
AbfragezeitraumAllergien werden in vielen Anträgen ausdrücklich abgefragt; Behandlungen ambulant meist drei Jahre, stationär fünf bis zehn Jahre; laufend behandeltes Asthma gilt als bestehende Erkrankung
Alternativenanonyme Risikovoranfrage, Zuschlag statt Ausschluss verhandeln, Basistarif, GKV plus Zusatz, für Beamte die Öffnungsaktion

Risikozuschlag bei Asthma und Allergien: Was Makler-Ratgeber nennen

Eine amtliche Statistik gibt es nicht. Die veröffentlichten Erfahrungswerte unterscheiden sich in der Einheit – mal Prozent, mal Euro – und zeigen, wie breit die Spanne ist:

Erfahrungswerte aus Sekundärquellen: marcusknispel.com (16.06.2026), covago.de (05.09.2026), transparent-beraten.de (04.09.2026; Euro-Werte ohne Angabe des Grundbeitrags), beamtenservice.de (16.06.2026). Keine Statistik, keine Prognose, ohne Versicherernamen. Abruf 10.10.2026.
ErkrankungGenannte ReaktionQuelle
Heuschnupfen (leicht)häufig normale Annahme oder geringer Zuschlagbeamtenservice.de, marcusknispel.com
Heuschnupfenmeist Zuschlag, 0–40 € im Monattransparent-beraten.de
Pollenallergie (Praxisbeispiel)Zuschläge zwischen 30 und 100 € im Monatmarcusknispel.com
Asthma bronchialeZuschlag 15–40 %marcusknispel.com
Asthma bronchialeZuschlag oder Ausschluss, 60–250 € im Monattransparent-beraten.de
Asthma mild/selten · mit regelmäßigem Spray · schwer, täglich Kortison10–15 % · 20–30 % · 40–50 % oder Ablehnungcovago.de
NeurodermitisZuschlag 0–30 %marcusknispel.com
Neurodermitis mild · moderat · schwer/großflächig10 % · 20–30 % · 40 % und mehr oder Ablehnungcovago.de

Die feiner abgestufte Übersicht zeigt, worauf es ankommt: Je häufiger Medikamente nötig sind und je schwerer der Verlauf, desto höher der genannte Zuschlag. Was ein Zuschlag über 10 oder 20 Jahre wirklich kostet, rechnet der Risikozuschlag-Rechner mit Beitragsanpassungen und Arbeitgeberanteil. Wie Zuschläge funktionieren, erklärt der Ratgeber PKV-Risikozuschlag; Spannen für weitere Erkrankungen finden Sie in der Risikozuschlag-Tabelle.

Zuschlag oder Leistungsausschluss bei Asthma?

Bei Asthma bieten manche Versicherer statt eines Zuschlags einen Leistungsausschluss an, etwa für Erkrankungen der Atemwege. Das senkt den Beitrag – aber genau die Behandlungen, die bei Asthma anfallen, zahlen Sie dann selbst.

Risikozuschlag

  • Asthma und Folgen voll versichert
  • planbar, kein Kostenrisiko bei einer Verschlechterung
  • kostet jeden Monat und wächst mit Beitragsanpassungen

Leistungsausschluss

  • niedrigerer Beitrag
  • Medikamente, Arztbesuche und Klinikaufenthalte wegen der Atemwege zahlen Sie selbst
  • Abgrenzung im Leistungsfall kann strittig sein

Bei einer chronischen Erkrankung wie Asthma ist ein Zuschlag deshalb meist die sicherere Wahl. Bei einem eng umgrenzten, abgeschlossenen Befund kann ein Ausschluss dagegen passen. Mehr dazu im Ratgeber Leistungsausschluss in der PKV.

Hyposensibilisierung, Sprays und Salben: Was im Antrag zählt

Viele Menschen mit Allergien sehen sich nicht als „krank“ – und vergessen deshalb Behandlungen, nach denen der Antrag fragt. Typische Lücken:

  • Hyposensibilisierung: Eine spezifische Immuntherapie ist eine Behandlung. Sie dauert laut gesund.bund.de mindestens drei bis fünf Jahre – und liegt deshalb oft im abgefragten Zeitraum.
  • Bedarfsmedikamente: Asthmasprays, Antihistaminika oder Kortisonsalben, auch wenn sie nur saisonal verordnet wurden.
  • Allergietests: Ein Test beim Arzt ist eine Untersuchung – unabhängig vom Ergebnis.
  • Verlauf: Laut gesund.bund.de entwickelt sich ein allergischer Schnupfen in manchen Fällen nach einigen Jahren zu allergischem Asthma. Versicherer fragen deshalb häufig auch nach Beschwerden der Atemwege.

Ob eine Behandlung noch im abgefragten Zeitraum liegt, zeigt der Abfragezeitraum-Rechner. Wie Sie Kleinigkeiten richtig einordnen, erklären die Ratgeber Bagatellen im PKV-Antrag und Gesundheitsfragen richtig beantworten. Maßgeblich ist immer der Wortlaut des Antrags.

Drei Missverständnisse über Allergien im PKV-Antrag

„Eine Allergie ist keine Krankheit.“

Für den Antrag zählt nicht Ihr Empfinden, sondern der Wortlaut: Fragt er nach Allergien, Behandlungen oder Medikamenten, gehört der Heuschnupfen dazu.

„Mit Asthma nimmt mich keiner.“

Falsch. Gut kontrolliertes Asthma wird nach Erfahrungswerten häufig angenommen – meist mit Zuschlag oder Ausschluss.

„Die Hyposensibilisierung ist vorbei, also vergessen.“

Sie ist eine Behandlung. Liegt ihr Ende im abgefragten Zeitraum, müssen Sie sie angeben, wenn danach gefragt wird.

Allergien und Neurodermitis bei Kindern

Allergien und Neurodermitis zeigen sich oft schon im Kindesalter. Für Familien in der PKV ist deshalb die Kindernachversicherung wichtig: Wird ein Neugeborenes spätestens zwei Monate nach der Geburt beim Versicherer eines Elternteils angemeldet, muss er es ohne Risikozuschlag und ohne Wartezeit versichern – höchstens im Umfang des Elternteils (§ 198 VVG). Eine später festgestellte Allergie ändert daran nichts. Soll ein älteres Kind neu privat versichert werden, wird es dagegen wie ein Erwachsener geprüft. Welche Wege es dann gibt, erklärt die Seite Kind von der PKV abgelehnt.

Was die Chancen verbessert

Befund statt Stichwort

„Heuschnupfen, Gräserpollen, nur saisonal, Antihistaminikum bei Bedarf“ sagt dem Risikoprüfer mehr als „Allergie“. Bei Asthma hilft ein aktueller Bericht mit Lungenfunktion und Behandlungsplan.

Unterlagen abgleichen

Behandlungsakte anfordern – erste Kopie seit 06.02.2026 kostenlos (§ 630g BGB) – und mit dem Leistungsauszug der Krankenkasse vergleichen (§ 305 SGB V).

Vollständig angeben

Auch Kleinigkeiten, nach denen gefragt wird. Fehlt etwas, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten oder den Vertrag anpassen – in der PKV grundsätzlich drei Jahre lang (§§ 19, 21, 194 VVG).

Mehrere Voten

Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt, wer normal annimmt, wer einen Zuschlag will und wer ausschließen würde – ohne Antrag.

Wann GKV plus Zusatz die bessere Wahl sein kann

Bei leichtem Heuschnupfen ist die PKV meist kein Problem. Ehrlich gesagt kann die gesetzliche Krankenversicherung aber die bessere Wahl sein, wenn ein schweres Asthma häufige Behandlungen nötig macht, Versicherer nur mit Ausschluss der Atemwege annehmen würden oder ein hoher Zuschlag die PKV teurer macht als die GKV. Den Vergleich rechnet der Vergleichsrechner PKV mit Zuschlag oder GKV.

Weitere Wege ohne Ablehnung: Im Basistarif muss jeder PKV-Versicherer ohne Risikozuschlag aufnehmen (§ 152 VAG; 2026 höchstens 1.017,18 € im Monat). Für Beamtinnen und Beamte gilt in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung die Öffnungsaktion für Beamte mit höchstens 30 % Zuschlag und ohne Leistungsausschlüsse.

Nach Vertragsschluss: Zuschlag überprüfen lassen

Bleiben Sie über Jahre beschwerdefrei, können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass ein Zuschlag angemessen herabgesetzt wird – ab Zugang Ihres Antrags, mit ärztlichem Nachweis. Ein Makler-Ratgeber hält das bei Heuschnupfen nach längerer Beschwerdefreiheit für gut möglich, bei Asthma dagegen für selten, weil es meist chronisch verläuft. Neue Allergien nach Vertragsschluss erhöhen Ihren individuellen Beitrag nicht.

Weitere Diagnosen finden Sie in der Übersicht Vorerkrankungen von A bis Z. Welche Wege zu Ihrer Situation passen, zeigt der kostenlose Annahme-Check – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.

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Ablauf, Unterlagen, Musterbriefe und Checkliste auf 10 Seiten. Sie brauchen dafür keine Gesundheitsangaben.

  • Schritt für Schritt zur anonymen Risikovoranfrage
  • Musterbriefe für Behandlungsakte und Krankenkasse
  • Fristen und Ihre Rechte (§§ 19–22, 41 VVG)

Häufige Fragen

Kann man mit Asthma in die private Krankenversicherung?

Häufig ja. Bei gut kontrolliertem Asthma nehmen viele Versicherer an, meist mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Makler-Ratgeber nennen Zuschläge von 15 bis 40 % (Stand 2026). Bei schwerem, häufig behandlungsbedürftigem Asthma wird es schwieriger. Klarheit schafft eine anonyme Risikovoranfrage.

Muss ich Heuschnupfen im PKV-Antrag angeben?

Ja, wenn der Antrag nach Allergien, nach Behandlungen oder nach Medikamenten im abgefragten Zeitraum fragt – und das tun viele Anträge. Leichter Heuschnupfen führt nach Erfahrungswerten häufig zu einer normalen Annahme oder nur zu einem geringen Zuschlag. Weglassen ist keine gute Idee: Auch kleine Lücken können später Ärger machen.

Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Asthma?

Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Ein Makler-Ratgeber nennt 15 bis 40 %, ein anderer 60 bis 250 € im Monat, jeweils als Erfahrungswert (Stand 2026). Dazu kommt bei manchen Versicherern statt eines Zuschlags ein Leistungsausschluss für die Atemwege.

Bekommt man mit Neurodermitis eine PKV?

Häufig ja. Ein Makler-Ratgeber nennt Zuschläge zwischen 0 und 30 %. Wie ein Versicherer bewertet, hängt davon ab, wie ausgeprägt die Neurodermitis ist, wie oft Schübe auftreten und welche Behandlung nötig ist.

Kann ein Zuschlag wegen Allergie wieder wegfallen?

Ja, das ist möglich. Fallen die Gründe weg, etwa nach längerer Beschwerdefreiheit, können Sie nach § 41 VVG eine Herabsetzung verlangen – ab Zugang Ihres Antrags. Ein Makler-Ratgeber hält das bei Heuschnupfen für gut möglich, bei Asthma dagegen für selten, weil es meist chronisch verläuft.

Quellen

  1. gesund.bund.de: Asthma – Stand 18.08.2022, abgerufen 10.10.2026
  2. gesund.bund.de: Heuschnupfen (Hyposensibilisierung, Asthma) – Stand 27.05.2024, abgerufen 10.10.2026
  3. gesund.bund.de: Neurodermitis – Stand 18.03.2021, abgerufen 10.10.2026
  4. § 19 VVG – Anzeigepflicht
  5. § 198 VVG – Kindernachversicherung
  6. § 41 VVG – Herabsetzung der Prämie
  7. Allianz: Gesundheitsprüfung in der PKV (abgefragte Bereiche, Versichererangabe) – abgerufen 10.10.2026
  8. transparent-beraten.de: Risikozuschlag PKV (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – 04.09.2026
  9. covago.de: PKV mit Vorerkrankungen – Risikozuschläge bei häufigen Vorerkrankungen (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – Stand 05.09.2026
  10. marcusknispel.com: Vorerkrankungen in der PKV (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – Stand 16.06.2026
  11. beamtenservice.de: Risikozuschlag in der PKV (Sekundärquelle, Makler) – 16.06.2026
Redaktion PKV-trotz-Vorerkrankung.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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