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PKV-Vorerkrankungen-Liste: häufige Diagnosen und wie Versicherer sie einordnen

Heuschnupfen, Rückenschmerzen, eine Therapie vor einigen Jahren: Fast jeder hat eine Vorgeschichte, nach der der PKV-Antrag fragt. Welche Folgen sie hat, hängt von Diagnose, Verlauf und Versicherer ab. Diese Übersicht zeigt für häufige Vorerkrankungen, wie Versicherer sie typischerweise einordnen – als Erfahrungswerte mit Quelle, ohne Prognose für Ihren Fall – und führt Sie zu den ausführlichen Diagnose-Seiten.

Redaktion PKV-trotz-Vorerkrankung.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Vorerkrankungen von A bis Z: alle Diagnose-Seiten
  2. Was sind Vorerkrankungen in der PKV?
  3. PKV-Vorerkrankungen-Liste: häufige Diagnosen und typische Reaktionen
  4. Welche Vorerkrankungen häufig zur Ablehnung führen
  5. Weitere Vorerkrankungen von Migräne bis Endometriose
  6. Was bestimmt, wie ein Versicherer Ihre Vorerkrankung einordnet
  7. Die fünf möglichen Ergebnisse der Gesundheitsprüfung
  8. Dauererkrankungen: Warum Abwarten hier selten hilft
  9. Wege in die Krankenversicherung – für jede Situation
  10. So gehen Sie mit Vorerkrankung vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine offizielle Liste der Vorerkrankungen, die für die PKV ein Problem sind, gibt es nicht; als Vorerkrankung zählt im Antrag alles, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 VVG).
  • Typische Abfragezeiträume: ambulant meist drei Jahre, stationär fünf bis zehn Jahre, psychische Erkrankungen häufig fünf bis zehn Jahre; bestehende Erkrankungen oft ohne Zeitgrenze.
  • Leichte oder gut eingestellte Erkrankungen wie Heuschnupfen, Schilddrüsenunterfunktion oder Bluthochdruck führen nach Erfahrungswerten häufig zur Annahme, oft mit Zuschlag; Zuschläge machen laut Finanztip oft 10 bis 20 % des Beitrags aus.
  • Häufig abgelehnt wird nach Makler-Erfahrungswerten bei laufender Psychotherapie, Diabetes Typ 1, chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen, starkem Übergewicht ab BMI 35 oder kurz nach einer Krebstherapie.
  • Wege ohne Ablehnung sind der Basistarif, die Kindernachversicherung und für Beamte die Öffnungsaktion; vor jedem Normalantrag hilft eine anonyme Risikovoranfrage.

Eine offizielle PKV-Vorerkrankungen-Liste gibt es nicht: Als Vorerkrankung zählt im Antrag alles, wonach der Versicherer in Textform fragt (§ 19 VVG), und jeder Versicherer bewertet nach eigenen Richtlinien. Nach Erfahrungswerten führen leichte oder gut eingestellte Erkrankungen wie Heuschnupfen, Schilddrüsenunterfunktion oder Bluthochdruck häufig zur Annahme, oft mit Zuschlag; bei laufender Psychotherapie, Diabetes Typ 1 oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen kommt es häufig zur Ablehnung (Stand Oktober 2026).

So nutzen Sie diese Übersicht: Alle Spannen sind Erfahrungswerte aus genannten Quellen, keine Statistik und keine Prognose für Ihren Fall. Wir fragen Sie online nie nach Ihrer Gesundheit. Wie Versicherer bei Ihnen entscheiden würden, zeigt erst eine anonyme Risikovoranfrage mit vollständigen Unterlagen.

Vorerkrankungen von A bis Z: alle Diagnose-Seiten

Für häufige Diagnosen erklären wir auf eigenen Seiten nach demselben Schema: Ist eine PKV möglich? Was fragen die Anträge und wie weit zurück? Welche Reaktionen sind üblich? Was verbessert die Chancen – und welche Alternativen gibt es?

Vorerkrankung

PKV trotz Psychotherapie: Zeiträume & Wege

Wie weit Anträge zurückfragen, was als Behandlung zählt und welche Reaktionen nach einer Therapie üblich sind.

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Vorerkrankung

PKV mit Depression in der Vorgeschichte

Einmalige Episode oder wiederkehrend, Antidepressiva, Abfragezeiträume – und welche Reaktionen Versicherer zeigen.

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Vorerkrankung

Angststörung, Anpassungsstörung & F-Diagnosen

Angst- und Panikstörung, Anpassungsstörung, F-Code auf der Krankschreibung: was Versicherer prüfen und welche Reaktionen üblich sind.

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Vorerkrankung

PKV mit ADHS: Annahme & Wege

ADHS in der Kindheit oder heute mit Medikamenten: was Versicherer prüfen, welche Reaktionen üblich sind, welche Wege bleiben.

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Vorerkrankung

PKV-BMI-Grenze: Übergewicht und Untergewicht

Ab welchem BMI Makler-Ratgeber Zuschläge oder Ablehnungen nennen – mit WHO-Tabelle und Gewichtsbeispielen.

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Vorerkrankung

PKV mit Bluthochdruck

Gut eingestellt oder mit Folgeschäden: welche Reaktionen üblich sind und welche Unterlagen helfen.

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Vorerkrankung

PKV mit Diabetes Typ 1 und Typ 2

Warum Typ 1 und Typ 2 so unterschiedlich bewertet werden, welche Zuschläge genannt werden und welche Wege bleiben.

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Vorerkrankung

PKV mit Asthma, Allergien oder Neurodermitis

Heuschnupfen, Asthma, Neurodermitis: welche Reaktionen üblich sind, was gefragt wird und wie Sie vorbereiten.

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Vorerkrankung

PKV nach Bandscheibenvorfall oder mit Rückenleiden

Zuschlag oder Ausschluss der Wirbelsäule? Was nach Bandscheibenvorfall, Physiotherapie oder OP üblich ist.

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Vorerkrankung

PKV nach einer Krebserkrankung

Was nach abgeschlossener Therapie möglich ist, welche Fristen üblich sind und welche Wege sicher offenstehen.

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Vorerkrankung

PKV mit Schilddrüsenerkrankung (Hashimoto)

Unterfunktion, Hashimoto, L-Thyroxin: welche Reaktionen üblich sind und was die Bewertung verbessert.

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Vorerkrankung

PKV trotz Parodontitis und Zahnbefund

Fehlende Zähne, Zahnersatz, angeratene Behandlung, Parodontitis: was die Zahnfragen erfassen und welche Reaktionen Versicherer zeigen.

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Vorerkrankung

PKV mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa

Warum der Normaltarif meist verschlossen bleibt und welche Wege für Menschen mit CED sicher offenstehen.

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Vorerkrankung

PKV mit Schwerbehinderung oder chronischer Erkrankung

Was das Gleichbehandlungsgesetz verlangt, was Versicherer tatsächlich prüfen und welche Wege offenstehen.

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Vorerkrankung

Kind von der PKV abgelehnt: Diese Wege bleiben

Warum Kinder nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist geprüft werden und welche Wege nach einer Ablehnung offenstehen.

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Was sind Vorerkrankungen in der PKV?

Im Alltag denkt man bei „Vorerkrankung“ an eine ernste Diagnose. Für den PKV-Antrag ist der Begriff viel weiter: Vorerkrankung ist alles, wonach der Versicherer in Textform fragt. Das Gesetz verpflichtet Sie, diese Umstände bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung anzugeben (§ 19 Abs. 1 VVG). Was nicht gefragt ist, müssen Sie nicht ungefragt offenlegen.

Typischerweise fragen Anträge nach Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum, nach Medikamenten, Krankenhausaufenthalten, bestehenden Erkrankungen, Allergien, Behinderungen und dem Zustand der Zähne. Wie weit sie zurückreichen, unterscheidet sich nach Bereich:

Typische Abfragezeiträume nach Versichererangaben (Allianz, 28.09.2026) und Makler-Übersichten; einzelne Anträge weichen ab. Stand 10.10.2026.
BereichTypischer Zeitraum
Ambulante Untersuchungen und Behandlungenmeist drei Jahre
Stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Reha, Kur)fünf bis zehn Jahre
Psychische Erkrankungen und Psychotherapiehäufig fünf bis zehn Jahre
Bestehende Erkrankungen, Beschwerden, Behinderungenin vielen Anträgen ohne Zeitgrenze („bestehen derzeit …“)
Zähneaktueller Zustand, angeratene oder geplante Behandlungen

Ob eine frühere Behandlung noch in einem dieser Fenster liegt, zeigt der Abfragezeitraum-Rechner. Welche Fragen typisch sind und wie Sie sie sauber beantworten, erklären die Ratgeber PKV-Gesundheitsfragen und Gesundheitsfragen richtig beantworten.

PKV-Vorerkrankungen-Liste: häufige Diagnosen und typische Reaktionen

Die folgende Übersicht fasst zusammen, was seriöse Quellen und Makler-Ratgeber zu häufigen Diagnosen veröffentlichen. „Häufig“, „manchmal“ und „selten“ beschreiben, wie oft eine Annahme im Normaltarif nach diesen Erfahrungswerten gelingt – nicht Ihre persönliche Chance.

Erfahrungswerte aus Sekundärquellen (covago.de 05.09.2026, marcusknispel.com 06–07/2026, transparent-beraten.de 07–09/2026, beamtenservice.de 06/2026; Parodontitis: marcusknispel.com 01.07.2026; Angst- und Anpassungsstörung: covago.de 05.09.2026) sowie PKV-Verband und Gesetz. Keine Statistik, keine Prognose, ohne Versicherernamen. Stand 10.10.2026.
VorerkrankungAnnahme im NormaltarifHäufige Reaktion (genannte Spanne)
Heuschnupfen, leichthäufignormale Annahme oder geringer Zuschlag (0–40 € im Monat)
Schilddrüsenunterfunktion, Hashimotohäufigkein oder moderater Zuschlag (0–25 % bzw. 25–60 € im Monat)
Bluthochdruck, gut eingestellthäufigZuschlag (etwa 10–25 %); mit Organschäden ab 30 % oder Ablehnung
Asthma bronchiale, NeurodermitishäufigZuschlag oder Ausschluss (Asthma 15–40 %, Neurodermitis 0–30 %)
Bandscheibenvorfall, ausgeheilthäufigZuschlag (10–50 %) oder Ausschluss der Wirbelsäule
Übergewicht BMI 30 bis unter 35häufigZuschlag (etwa 10–40 %)
Parodontitis, behandelt; fehlende ZähnehäufigZuschlag (bei Parodontitis häufig 12–28 %), Ausschluss betroffener Zähne oder Zurückstellung
Psychotherapie, abgeschlossenmanchmalZuschlag (10–50 %), Ausschluss oder Ablehnung
Depression, einmalig und abgeschlossenmanchmalZuschlag (20–30 %); mit Rückfällen 40–50 % oder Ablehnung
ADHS nach mehrjähriger BehandlungsfreiheitmanchmalZuschlag (10–30 %) oder Ausschluss
Angststörung oder Anpassungsstörung, abgeschlossenmanchmalZuschlag (Angststörung 30–50 %, leichte Anpassungsstörung 10–20 %) oder Ausschluss
Diabetes Typ 2, gut eingestelltmanchmalhoher Zuschlag (25–100 %, im Schnitt rund 30 %)
Krebserkrankung, Therapie über fünf Jahre hermanchmalje nach Erkrankung Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
Übergewicht ab BMI 35seltenhäufig Ablehnung; sonst hohe Zuschläge
laufende Psychotherapie oder ADHS-Behandlungseltenin der Regel Ablehnung oder Zurückstellung
Diabetes Typ 1seltenim Normaltarif oft Ablehnung
Morbus Crohn, Colitis ulcerosaseltennahezu durchgängig Ablehnung
Schwerbehinderungabhängig von der UrsacheAblehnung allein wegen Behinderung unzulässig (PKV-Verband, § 20 AGG)

Ausführlichere Zahlen mit Quellenangabe je Zeile, auch zu Cholesterin, Migräne und Rauchen, finden Sie in der Risikozuschlag-Tabelle. Wie Zuschläge funktionieren und wie sie über die Jahre wachsen, erklärt der Ratgeber PKV-Risikozuschlag.

Welche Vorerkrankungen häufig zur Ablehnung führen

Laut PKV-Verband erfolgen die meisten Ablehnungen wegen schwerer Vorerkrankungen. Makler-Ratgeber nennen als Diagnosen, bei denen nahezu alle Versicherer im Normaltarif ablehnen, unter anderem HIV-Infektionen, Multiple Sklerose und chronisch-entzündliche Darmerkrankungen; dazu kommen laufende psychotherapeutische Behandlungen, Diabetes Typ 1 und Krebserkrankungen in den ersten Jahren nach der Therapie.

Eine Ablehnung bei einem Versicherer heißt aber nicht, dass alle anderen genauso entscheiden. Der PKV-Verband weist selbst darauf hin, dass ein anderer Versicherer durchaus zu einem anderen Ergebnis kommen kann. Weil viele Anträge nach früheren Ablehnungen fragen, ist die Reihenfolge entscheidend: erst anonym prüfen, dann beantragen. Was nach einer Ablehnung zu tun ist, erklärt der Ratgeber PKV abgelehnt – was tun?.

Weitere Vorerkrankungen von Migräne bis Endometriose

Für viele Diagnosen gibt es keine eigene Seite, aber wiederkehrende Fragen. Die folgende Übersicht beschreibt nur allgemein, worauf Versicherer typischerweise achten – ohne Spannen und ohne Prognose für Ihren Fall:

Typische Reaktionen nach Makler-Ratgebern (Sekundärquellen, Erfahrungswerte): covago.de „PKV mit Vorerkrankungen“ (aktualisiert 05.09.2026), marcusknispel.com „Vorerkrankungen PKV“ (16.06.2026); Kindernachversicherung: § 198 VVG. Keine Statistik, ohne Versicherernamen. Abruf 12.10.2026.
VorerkrankungWorauf Versicherer typischerweise achtenTypische Reaktion laut Makler-Ratgebern
MigräneHäufigkeit und Schwere der Anfälle, Migräne mit Aura, vorbeugende Dauertherapie – teure Antikörper-Prophylaxen werten Versicherer als Hinweis auf ein hohes Kostenrisikokeine pauschale Ablehnung; je nach Verlauf Annahme oder Zuschlag, bei chronischer Migräne Ablehnung oder sehr hoher Zuschlag
Tinnitusob die Ohrgeräusche abgeklungen oder dauerhaft sind, Behandlungen und Befunde im AbfragezeitraumAnnahme mit Zuschlag oder Leistungsausschluss
SchlafapnoeSchweregrad, konsequente Therapie (z. B. Atemmaske), Begleiterkrankungen und Körpergewicht; Schlaflaborberichte und Therapienachweise helfenstark unterschiedlich: gelegentlich normale Annahme, häufiger Zuschlag; schwer und unbehandelt oft Ablehnung
HerzfehlerArt des Herzfehlers, ob er operativ korrigiert ist, nötige Kontrollen und Medikamente; davon zu unterscheiden sind erworbene Herzerkrankungen wie die koronare Herzkrankheitfür Herzfehler keine belastbaren veröffentlichten Erfahrungswerte gefunden; bei koronarer Herzkrankheit oder nach Herzinfarkt meist Ablehnung; Neugeborene über die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Epilepsievor allem, wie lange Anfallsfreiheit besteht, dazu Medikamente und Kontrollenbei Anfällen in jüngerer Zeit meist Ablehnung; nach mehrjähriger Anfallsfreiheit Annahme mit Zuschlag möglich
Multiple Sklerose (MS)unvorhersehbarer Verlauf und hohe Therapiekostennahezu durchgängig Ablehnung im Normaltarif
Rheuma (rheumatoide Arthritis)Krankheitsaktivität, Dauerbehandlung und Folgeschädenmeist Ablehnung, teils Zuschlag kombiniert mit Leistungsausschluss
Psoriasis (Schuppenflechte)Ausdehnung, Gelenkbeteiligung (Psoriasis-Arthritis) und Art der Therapie, etwa Biologikamilde Hautpsoriasis meist Zuschlag oder Ausschluss; mit Gelenkbeteiligung oder Biologika höhere Zuschläge oder Ablehnung
Endometrioselaufende Behandlung, Operationen und Beschwerden im AbfragezeitraumAnnahme mit Zuschlag oder Leistungsausschluss

Gerade bei diesen Diagnosen liegen die Bewertungen der Versicherer weit auseinander. Ehrliche Antworten gibt es deshalb nur mit vollständigen Unterlagen: über eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, bevor Sie einen Antrag stellen. Wie Sie die Unterlagen dafür zusammenstellen, zeigt der Risikovoranfrage-Fahrplan.

Was bestimmt, wie ein Versicherer Ihre Vorerkrankung einordnet

Dieselbe Diagnose kann sehr unterschiedlich bewertet werden. Wie ein Versicherer entscheidet, hängt vom Einzelfall ab:

Behandlungsende

Abgeschlossen oder laufend? Eine laufende Behandlung führt häufig zur Ablehnung oder Zurückstellung, eine lange abgeschlossene wird milder bewertet.

Schweregrad und Verlauf

Einmalig oder wiederkehrend, leicht oder schwer, stabil oder mit Komplikationen – das wiegt mehr als die Diagnose selbst.

Medikamente und Kontrollen

Dauermedikation und regelmäßige Kontrollen signalisieren laufende Kosten und machen eine Erkrankung im Antrag meist zu einer bestehenden.

Kombinationen

Mehrere Befunde zusammen, etwa Übergewicht, Bluthochdruck und erhöhte Blutzuckerwerte, werden oft strenger bewertet als jeder für sich.

Unterlagen

Vollständige Akten und ein aktueller Arztbericht beantworten Rückfragen vorab. Unklare Angaben werden eher vorsichtig bewertet.

Versicherer und Tarif

Jeder Versicherer hat eigene Annahmerichtlinien; je umfangreicher der Tarif, desto größer das Kostenrisiko, das bewertet wird.

Die fünf möglichen Ergebnisse der Gesundheitsprüfung

Am Ende jeder Prüfung steht ein Votum. Bei Vorerkrankungen kommen alle fünf Varianten vor:

  1. Annahme zu Normalbedingungen: kein Aufschlag, kein Ausschluss.
  2. Annahme mit Risikozuschlag: ein prozentualer Aufschlag auf den Beitrag; die Vorerkrankung ist voll versichert. Gesetzlich muss er nur angemessen sein (§ 203 Abs. 1 VVG).
  3. Annahme mit Leistungsausschluss: Behandlungen einer bestimmten Erkrankung sind nicht versichert – mehr dazu im Ratgeber Leistungsausschluss.
  4. Zurückstellung: Der Versicherer entscheidet erst später, etwa nach Abschluss einer Behandlung.
  5. Ablehnung: Der Versicherer nimmt den Antrag nicht an.

Wie die Prüfung abläuft und welche Rechte Sie dabei haben, erklärt der Ratgeber PKV-Gesundheitsprüfung. Was ein Zuschlag in Euro über die Jahre kostet, rechnet der Risikozuschlag-Rechner.

Dauererkrankungen: Warum Abwarten hier selten hilft

Chronische Erkrankungen sind für den Antrag ein Sonderfall: Werden sie laufend behandelt oder kontrolliert, gelten sie in vielen Anträgen als bestehende Erkrankung – unabhängig davon, wie lange die Diagnose zurückliegt. Ein Abwarten bis zum Ende eines Abfragezeitraums hilft dann nicht. Entscheidend ist, wie gut die Erkrankung eingestellt ist und welche Kosten aus Sicht des Versicherers zu erwarten sind. Für Menschen mit Schwerbehinderung gilt zusätzlich: Allein wegen einer Behinderung darf kein Versicherer ablehnen. Mehr dazu auf der Seite PKV chronisch krank oder mit Schwerbehinderung.

Wege in die Krankenversicherung – für jede Situation

Rechtsgrundlagen: § 152 VAG, § 193 Abs. 5 VVG, § 198 VVG; Öffnungsaktion laut PKV-Verband (Stand September 2022). Stand 10.10.2026.
WegGesundheitsprüfungFür wen
Anonyme Risikovoranfrage, dann Normaltarifja, aber vorab ohne Antrag und ohne Namenalle, die in die PKV dürfen und mehrere Voten vergleichen wollen
Basistarifnur für den Risikoausgleich; Aufnahmepflicht ohne Zuschlagvor allem Menschen ohne Zugang zur GKV; Beitrag 2026 höchstens 1.017,18 €
Öffnungsaktionja, aber keine Ablehnung; Zuschlag höchstens 30 %Beamtinnen und Beamte binnen sechs Monaten nach Verbeamtung
KindernachversicherungneinNeugeborene, Anmeldung binnen zwei Monaten nach Geburt
GKV plus ZusatzversicherungGKV nein; Zusatzversicherung je nach Tarifalle mit Zugang zur GKV

Ehrlich gesagt ist die gesetzliche Krankenversicherung für viele Menschen mit schweren oder laufend behandelten Erkrankungen die bessere Wahl: keine Gesundheitsprüfung, keine Zuschläge, keine Ausschlüsse. Ob sich die PKV mit Zuschlag gegenüber der GKV rechnet, prüft der Vergleichsrechner PKV mit Zuschlag oder GKV. Mehr zu den Sonderwegen: PKV ohne Gesundheitsprüfung, für Beamte die Öffnungsaktion für Beamte und für Kinder die Seite Kind von der PKV abgelehnt.

So gehen Sie mit Vorerkrankung vor

Wege klären

Der kostenlose Annahme-Check zeigt in 60 Sekunden, welche Wege zu Ihrem Status passen – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.

Unterlagen beschaffen

Behandlungsakten anfordern – die erste Kopie ist seit 06.02.2026 kostenlos (§ 630g BGB) – und den Leistungsauszug der Krankenkasse dazulegen. Wie das geht: Patientenakte anfordern.

Anonym prüfen

Über eine anonyme Risikovoranfrage mehrere Versicherer einschätzen lassen – ohne Antrag, ohne Ablehnung in der Antragshistorie.

Vollständig beantragen

Erst dann beim gewählten Versicherer beantragen, mit denselben vollständigen Angaben. Fehlt eine erfragte Angabe, kann der Versicherer in der PKV grundsätzlich drei Jahre lang zurücktreten oder den Vertrag anpassen, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre.

Kostenlos & unverbindlich

Risikovoranfrage-Fahrplan kostenlos per E-Mail

Ablauf, Unterlagen, Musterbriefe und Checkliste auf 10 Seiten. Sie brauchen dafür keine Gesundheitsangaben.

  • Schritt für Schritt zur anonymen Risikovoranfrage
  • Musterbriefe für Behandlungsakte und Krankenkasse
  • Fristen und Ihre Rechte (§§ 19–22, 41 VVG)

Häufige Fragen

Welche Vorerkrankungen sind für die PKV ein Problem?

Eine feste Liste gibt es nicht. Nach Erfahrungswerten von Makler-Ratgebern führen vor allem laufende Psychotherapie, Diabetes Typ 1, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, starkes Übergewicht ab BMI 35 und Krebserkrankungen in den ersten Jahren nach der Therapie häufig zur Ablehnung. Viele andere Diagnosen wie Bluthochdruck, Asthma oder Rückenleiden führen eher zu Zuschlägen oder Ausschlüssen.

Was zählt als Vorerkrankung bei der PKV?

Alles, wonach der Antrag in Textform fragt (§ 19 Abs. 1 VVG): Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen im abgefragten Zeitraum, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, bestehende Erkrankungen und Beschwerden. Auch eine Untersuchung ohne Befund oder eine Physiotherapie kann dazugehören. Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut.

Welche Wege in die PKV gibt es ohne Ablehnungsrisiko?

In einen Normaltarif muss Sie kein Versicherer aufnehmen. Ohne Gesundheitsprüfung für die Annahme gibt es nur Sonderwege: den Basistarif mit Aufnahmepflicht (§ 152 VAG), die Kindernachversicherung für Neugeborene (§ 198 VVG) und für Beamte die Öffnungsaktion. Im Normaltarif zeigt eine anonyme Risikovoranfrage, welche Versicherer annehmen würden.

Wie prüft die private Krankenversicherung Vorerkrankungen beim Antrag?

Anhand Ihrer Antworten auf die Gesundheitsfragen und der Unterlagen, die Sie beilegen. Bei Unklarheiten fragt der Versicherer nach oder holt mit Ihrer Einwilligung Auskünfte bei Ärzten oder Krankenhäusern ein (§ 213 VVG). Am Ende steht ein Votum: Annahme, Zuschlag, Ausschluss, Zurückstellung oder Ablehnung.

Kann ich mit einer chronischen Krankheit in die PKV?

Häufig ja, abhängig von Diagnose, Einstellung und Verlauf. Gut eingestellte chronische Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Schilddrüsenunterfunktion führen nach Erfahrungswerten oft zu einem Zuschlag; bei aufwendiger Dauerbehandlung kommt es auch zu Ablehnungen. Dann bleiben Basistarif und gesetzliche Krankenversicherung.

Muss ich jede Erkältung im PKV-Antrag angeben?

Wenn der Antrag nach allen Untersuchungen und Behandlungen im Zeitraum fragt, gehört grundsätzlich auch ein Arztbesuch wegen einer Erkältung dazu. Ob Bagatellen ausgenommen sind, steht im Wortlaut der Frage – im Zweifel angeben.

Quellen

  1. § 19 VVG – Anzeigepflicht
  2. § 203 VVG – Risikozuschlag und Leistungsausschluss
  3. § 213 VVG – Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten
  4. § 198 VVG – Kindernachversicherung
  5. § 152 VAG – Basistarif
  6. PKV-Verband: Muss eine private Krankenversicherung mich aufnehmen? – abgerufen 10.10.2026
  7. PKV-Verband: Ablehnung und Kündigung – abgerufen 10.10.2026
  8. PKV-Verband: Merkblatt Öffnungsaktion für Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen – Stand September 2022
  9. Allianz: Private Krankenversicherung trotz Vorerkrankung (Abfragezeiträume, Versichererangabe) – aktualisiert 28.09.2026
  10. Finanztip: PKV-Beitrag senken (Zuschläge oft 10–20 %) – abgerufen 09.10.2026
  11. covago.de: PKV mit Vorerkrankungen (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – 05.09.2026
  12. covago.de: Risikozuschläge bei häufigen Vorerkrankungen (Sekundärquelle) – 05.09.2026
  13. marcusknispel.com: Vorerkrankungen in der PKV (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – 16.06.2026
  14. transparent-beraten.de: Risikozuschlag PKV (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – 04.09.2026
  15. covago.de: PKV mit Psychotherapie (Sekundärquelle; Angst- und Anpassungsstörung) – 05.09.2026, abgerufen 12.10.2026
  16. marcusknispel.com: PKV trotz Parodontitis (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – 01.07.2026, abgerufen 12.10.2026
Redaktion PKV-trotz-Vorerkrankung.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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