Inhalt (9 Abschnitte)
- Gibt es eine BMI-Grenze in der PKV?
- BMI-Klassen nach WHO – mit Beispielen für Größe und Gewicht
- PKV und BMI: Welche Zuschläge Makler-Ratgeber nennen
- Übergewicht im PKV-Antrag: das Wichtigste auf einen Blick
- Was Versicherer bei Übergewicht besonders prüfen
- Untergewicht im PKV-Antrag: Gibt es ein „zu dünn“?
- Gewicht richtig angeben: Was die Anzeigepflicht verlangt
- Zuschlag nach dem Abnehmen: Herabsetzung nach § 41 VVG
- Wege, wenn der Normaltarif nicht passt
- Eine gesetzliche oder branchenweite BMI-Grenze für die PKV gibt es nicht; jeder Versicherer bewertet nach eigenen Richtlinien.
- Nach Erfahrungswerten aus Makler-Ratgebern bleibt ein BMI unter 30 meist ohne oder mit kleinem Zuschlag; ab BMI 30 werden häufig Zuschläge von etwa 10 bis 40 % genannt.
- Ab BMI 35 berichten Makler-Ratgeber häufig von Ablehnungen, ab etwa BMI 40 meist – das sind Erfahrungswerte, keine Statistik und keine Prognose.
- Neben dem BMI zählen Begleiterkrankungen wie Bluthochdruck oder erhöhter Blutzucker; ein ärztlicher Bericht mit guten Werten kann die Bewertung verbessern.
- Wer nach Vertragsschluss dauerhaft abnimmt, kann eine Herabsetzung des Zuschlags nach § 41 VVG verlangen – ab Zugang des Antrags.
Eine feste PKV-BMI-Grenze gibt es nicht – jeder Versicherer bewertet Größe und Gewicht nach eigenen Richtlinien. Nach Erfahrungswerten aus Makler-Ratgebern bleibt ein BMI unter 30 meist ohne oder mit kleinem Zuschlag, ab BMI 30 werden häufig Zuschläge von etwa 10 bis 40 % genannt, und ab BMI 35 kommt es häufig zur Ablehnung. Das sind Erfahrungswerte, keine Statistik und keine Prognose (Stand Oktober 2026).
Kein Rechner, keine Bewertung: Auf dieser Seite fragen wir Ihr Gewicht nicht ab. Die Tabelle unten zeigt nur die WHO-Klassen mit Beispielwerten. Wie ein Versicherer Ihre Angaben bewertet, zeigt erst eine Anfrage mit vollständigen Unterlagen.
Gibt es eine BMI-Grenze in der PKV?
Nein – zumindest keine, die für alle gilt. Weder das Versicherungsvertragsgesetz noch der PKV-Verband legen einen BMI fest, ab dem Versicherer ablehnen oder Zuschläge verlangen. Das Gesetz sagt nur, dass Versicherer bei erhöhtem Risiko einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren dürfen (§ 203 Abs. 1 VVG). Wo genau die Schwellen liegen, regelt jeder Versicherer intern in seinen Annahmerichtlinien.
Warum der BMI überhaupt zählt: Adipositas – also starkes Übergewicht ab BMI 30 – erhöht statistisch das Risiko für weitere Erkrankungen, etwa Diabetes Typ 2, Bluthochdruck, Herzerkrankungen oder Gelenkbeschwerden. Versicherer kalkulieren deshalb mit höheren erwarteten Behandlungskosten. Wie stark sich das auswirkt, hängt sehr davon ab, ob bereits Begleiterkrankungen bestehen.
BMI-Klassen nach WHO – mit Beispielen für Größe und Gewicht
Der BMI ist das Körpergewicht in Kilogramm geteilt durch die Körpergröße in Metern zum Quadrat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) teilt Erwachsene so ein; die Grade der Adipositas nennt das Gesundheitsportal des Bundesgesundheitsministeriums. Die Gewichtswerte sind gerundete Beispiele, ab denen die jeweilige Klasse beginnt.
| Klasse | BMI | 1,60 m | 1,70 m | 1,80 m | 1,90 m |
|---|---|---|---|---|---|
| Untergewicht | unter 18,5 | unter 47 kg | unter 53 kg | unter 60 kg | unter 67 kg |
| Normalgewicht | 18,5 bis unter 25 | ab 47 kg | ab 53 kg | ab 60 kg | ab 67 kg |
| Übergewicht (Präadipositas) | 25 bis unter 30 | ab 64 kg | ab 72 kg | ab 81 kg | ab 90 kg |
| Adipositas Grad 1 | 30 bis unter 35 | ab 77 kg | ab 87 kg | ab 97 kg | ab 108 kg |
| Adipositas Grad 2 | 35 bis unter 40 | ab 90 kg | ab 101 kg | ab 113 kg | ab 126 kg |
| Adipositas Grad 3 | ab 40 | ab 102 kg | ab 116 kg | ab 130 kg | ab 144 kg |
Der BMI ist ein grobes Maß. Er unterscheidet nicht zwischen Muskeln und Fett. Bei sehr muskulösen Menschen kann ein ärztlicher Befund, der die Werte einordnet, für die Bewertung wichtig sein.
PKV und BMI: Welche Zuschläge Makler-Ratgeber nennen
Amtliche Zahlen zu Zuschlägen nach BMI gibt es nicht. Makler veröffentlichen Erfahrungswerte aus ihrer Praxis. Sie weichen voneinander ab – ein deutlicher Hinweis darauf, wie unterschiedlich Versicherer bewerten.
| BMI | Häufig genannte Reaktion | Quelle |
|---|---|---|
| unter 18,5 | Annahme häufig möglich; Zuschläge von 0 bis 15 % genannt | covago |
| 25 bis unter 30 | meist unkritisch; 0 bis 10 % genannt | covago |
| 30 bis unter 35 | Zuschlag üblich: 10 bis 40 % (covago) bzw. etwa 20 % (marcusknispel.com) | covago, marcusknispel.com |
| 35 bis unter 40 | häufig Ablehnung (covago); wenn angenommen, 30 bis 50 % (marcusknispel.com) | covago, marcusknispel.com |
| ab 40 | meist Ablehnung | covago, marcusknispel.com |
Wie stark die Werte selbst bei einem Anbieter schwanken können, zeigt eine zweite Übersicht desselben Maklers: Sie nennt für BMI 30 bis 32 Zuschläge von 5 bis 15 %, für BMI 33 bis 34 von 20 bis 30 % und für BMI 35 bis 39 von 40 bis 50 % oder eine Ablehnung. Gerade an der Schwelle um BMI 30 bis 35 entscheidet also der Einzelfall. Mehr Spannen für andere Erkrankungen finden Sie in der Risikozuschlag-Tabelle. Wie ein Zuschlag grundsätzlich funktioniert und wie er über die Jahre wächst, erklärt der Ratgeber PKV-Risikozuschlag.
Übergewicht im PKV-Antrag: das Wichtigste auf einen Blick
| Frage | Typische Antwort |
|---|---|
| Annahme möglich? | bis BMI 35 häufig, oft mit Risikozuschlag; darüber häufig Ablehnung |
| Häufige Reaktion | meist ein prozentualer Risikozuschlag; ab BMI 35 häufig Ablehnung |
| Was Versicherer wissen wollen | aktuelle Größe und aktuelles Gewicht, Blutdruck, Blutzucker und weitere Blutwerte, Gelenkbeschwerden, Behandlungen und Medikamente |
| Abfragezeitraum | Größe und Gewicht: aktueller Stand; Behandlungen ambulant meist drei Jahre, stationär fünf bis zehn Jahre |
| Alternativen | anonyme Risikovoranfrage, Basistarif, GKV plus Zusatzversicherung, für Beamte die Öffnungsaktion |
Ob eine frühere Behandlung – etwa eine Ernährungsberatung oder eine Untersuchung der Blutwerte – noch im abgefragten Zeitraum liegt, zeigt der Abfragezeitraum-Rechner. Maßgeblich ist immer der Wortlaut des Antrags.
Was Versicherer bei Übergewicht besonders prüfen
Der BMI allein entscheidet selten. Risikoprüfer schauen auf das Gesamtbild:
- Begleiterkrankungen: Bluthochdruck, erhöhter Blutzucker oder Diabetes, Herzerkrankungen oder Gelenkbeschwerden wiegen oft schwerer als die Zahl selbst. Mehr dazu auf den Seiten PKV mit Bluthochdruck und PKV mit Diabetes.
- Stabilität: Ein seit Jahren stabiles Gewicht ohne Folgeerkrankungen wird erfahrungsgemäß anders bewertet als ein stark schwankender Verlauf.
- Behandlungen: Medikamente, Ernährungs- oder Bewegungsprogramme und Operationen fallen unter die normalen Gesundheitsfragen und müssen angegeben werden, wenn danach gefragt wird.
Ein Makler-Ratgeber empfiehlt, mit einem ärztlichen Attest zu belegen, dass trotz des Übergewichts gute Blutwerte, ein normaler Blutdruck und keine Folgeerkrankungen vorliegen. Das ist kein Garant für bessere Bedingungen, gibt dem Risikoprüfer aber die Informationen, nach denen er sonst fragen würde.
Untergewicht im PKV-Antrag: Gibt es ein „zu dünn“?
Auch ein BMI unter 18,5 kann Fragen auslösen. Ein Makler-Ratgeber nennt für Untergewicht Zuschläge zwischen 0 und 15 %. Entscheidend ist meist, ob eine behandlungsbedürftige Ursache vorliegt oder ob das Gewicht schon immer niedrig und stabil war. Ein kurzer ärztlicher Befund, der die Werte einordnet, kann Rückfragen vorwegnehmen.
Gewicht richtig angeben: Was die Anzeigepflicht verlangt
Größe und Gewicht sind Angaben im Sinne der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Sie müssen beantworten, wonach der Versicherer in Textform fragt, und zwar wahrheitsgemäß (§ 19 Abs. 1 VVG). Ein paar Kilo „abrunden“ wirkt harmlos, ist aber eine falsche Angabe. Fällt sie später auf, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen – in der PKV grundsätzlich drei Jahre lang, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre (§§ 19, 21, 194 VVG).
- Aktuell messen: Geben Sie Ihr Gewicht zum Zeitpunkt des Antrags an, nicht ein Wunsch- oder Durchschnittsgewicht.
- Erst abnehmen, dann beantragen: Wer gerade dauerhaft abnimmt, kann mit dem Antrag warten, bis das neue Gewicht erreicht und stabil ist. Gefragt wird das aktuelle Gewicht.
- Unterlagen beilegen: Aktuelle Blutdruck- und Laborwerte beantworten die Fragen des Risikoprüfers, bevor er sie stellt.
Eine vollständige Checkliste für den Antrag bietet der Ratgeber Gesundheitsfragen richtig beantworten.
Zuschlag nach dem Abnehmen: Herabsetzung nach § 41 VVG
Ein Zuschlag wegen Übergewicht muss nicht für immer bleiben. Sind die gefahrerhöhenden Umstände weggefallen oder bedeutungslos geworden, können Sie verlangen, dass der Beitrag angemessen herabgesetzt wird – ab Zugang Ihres Verlangens (§ 41 VVG). In der Praxis verlangen Versicherer ärztliche Nachweise über das neue Gewicht und die Werte; ein Makler-Ratgeber berichtet, dass sich Zuschläge so oft deutlich senken lassen. Eine feste Mindestdauer nennt das Gesetz nicht. Was ein Zuschlag bis zu seinem Wegfall kostet, rechnet der Risikozuschlag-Rechner mit einem Wegfall-Szenario.
Wege, wenn der Normaltarif nicht passt
Anonyme Risikovoranfrage
Weil Versicherer beim BMI so unterschiedlich bewerten, lohnt der Vergleich besonders. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt mehrere Voten ohne Antrag.
Basistarif
Aufnahmepflicht ohne Risikozuschlag (§ 152 VAG), Leistungen vergleichbar mit der GKV; Beitrag 2026 höchstens 1.017,18 € im Monat.
GKV plus Zusatz
Die gesetzliche Krankenversicherung kennt keine Gesundheitsprüfung. Gezielte Zusatzversicherungen fragen meist weniger ab – siehe Zusatzversicherung mit Vorerkrankung.
Öffnungsaktion (Beamte)
Binnen sechs Monaten nach der Verbeamtung: Zuschlag höchstens 30 %, keine Ablehnung – Öffnungsaktion für Beamte.
Wann die GKV die bessere Wahl sein kann: wenn ein hoher Zuschlag den PKV-Beitrag über das bringt, was Sie in der GKV zahlen würden, oder wenn Folgeerkrankungen absehbar sind, die im Normaltarif zu Ausschlüssen führen würden. Den Vergleich mit dem GKV-Höchstbeitrag rechnet der Vergleichsrechner PKV mit Zuschlag oder GKV.
Weitere Diagnosen finden Sie in der Übersicht Vorerkrankungen von A bis Z. Welche Wege zu Ihrer Situation passen, zeigt der kostenlose Annahme-Check – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.
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Risikovoranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Ab welchem BMI nimmt die PKV nicht mehr?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Makler-Ratgeber berichten, dass Versicherer ab BMI 35 häufig ablehnen und ab etwa BMI 40 meist; andere Versicherer nehmen in diesen Bereichen noch mit hohem Zuschlag an. Das sind Erfahrungswerte, keine Statistik. Wie Versicherer in Ihrem Fall entscheiden würden, zeigt nur eine anonyme Risikovoranfrage.
Wie hoch ist der Risikozuschlag bei Übergewicht in der PKV?
Für BMI 30 bis unter 35 nennt ein Makler-Ratgeber Zuschläge zwischen 10 und 40 %, ein anderer etwa 20 %; für BMI ab 35 werden 30 bis 50 % genannt, sofern überhaupt angenommen wird (Stand 2026). Wie hoch ein Zuschlag tatsächlich ausfällt, hängt auch von Begleiterkrankungen und vom Versicherer ab.
Bekommt man mit BMI 30 noch eine private Krankenversicherung?
Häufig ja, oft mit Risikozuschlag. Ohne Begleiterkrankungen und mit guten Blutdruck- und Blutzuckerwerten bewerten Versicherer einen BMI knapp über 30 erfahrungsgemäß milder als mit Folgeerkrankungen. Ein aktueller ärztlicher Bericht kann helfen.
Kann ich den Zuschlag nach dem Abnehmen wieder loswerden?
Ja, das ist möglich. Sind die Gründe für den Zuschlag dauerhaft weggefallen, können Sie nach § 41 VVG eine angemessene Herabsetzung verlangen – ab Zugang Ihres Antrags, nicht rückwirkend. Versicherer verlangen dafür in der Regel ärztliche Nachweise über Gewicht und Werte.
Zu dünn – wo kann ich mich privat krankenversichern?
Auch Untergewicht (BMI unter 18,5) kann zu Rückfragen oder Zuschlägen führen; ein Makler-Ratgeber nennt 0 bis 15 %. Wichtig ist, ob eine behandlungsbedürftige Ursache vorliegt. Eine anonyme Voranfrage zeigt, welche Versicherer zu welchen Bedingungen annehmen würden.
Quellen
- WHO: Obesity and overweight (Fact sheet) – Übergewicht ab BMI 25, Adipositas ab BMI 30 – abgerufen 10.10.2026
- WHO Global Health Observatory: Body mass index (Untergewicht unter 18,5) – abgerufen 10.10.2026
- gesund.bund.de: Übergewicht und Adipositas (Adipositas-Grade) – Stand 16.12.2022, abgerufen 10.10.2026
- § 19 VVG – Anzeigepflicht
- § 41 VVG – Herabsetzung der Prämie
- § 203 VVG – Risikozuschlag und Leistungsausschluss
- covago.de: Risikozuschlag PKV bei Übergewicht (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – aktualisiert 05.09.2026
- covago.de: PKV mit Vorerkrankungen – Risikozuschläge bei häufigen Vorerkrankungen (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – Stand 05.09.2026
- marcusknispel.com: Vorerkrankungen in der PKV (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte) – Stand 16.06.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.