Inhalt (9 Abschnitte)
- Ist eine private Krankenversicherung mit psychischer Vorerkrankung möglich?
- Psychische Vorerkrankungen im Überblick: wie Versicherer typischerweise reagieren
- Warum Versicherer psychische Vorgeschichten so unterschiedlich bewerten
- Was als psychische Vorerkrankung zählt
- Wie weit die PKV psychische Erkrankungen zurück abfragt
- Laufende oder abgeschlossene Behandlung: der wichtigste Unterschied
- Was Ihre Chancen mit psychischer Vorerkrankung verbessert
- Nach der Annahme: Psychotherapie-Leistungen in der PKV
- Wenn der Normaltarif (noch) nicht passt: Ihre Wege
- Eine private Krankenversicherung mit psychischer Vorerkrankung ist häufig möglich, vor allem nach abgeschlossener Behandlung und stabilem Verlauf – oft mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss.
- Psychische Erkrankungen fragen Anträge häufig fünf bis zehn Jahre zurück ab (Versichererangabe); über den Markt reichen die Zeiträume von drei bis zehn Jahren.
- Makler-Ratgeber nennen als Erfahrungswerte etwa 10–20 % Zuschlag bei einer leichten Anpassungsstörung, 20–30 % nach einer einmaligen Depression und 30–50 % nach einer Angststörung – keine Statistik, keine Prognose.
- Bei laufender Therapie, aktueller Medikation oder Verläufen mit mehreren Rückfällen kommt es nach diesen Erfahrungswerten häufig zur Ablehnung oder Zurückstellung.
- Sicher offen stehen der Basistarif, für Beamte die Öffnungsaktion und für Neugeborene die Kindernachversicherung; im Normaltarif zeigt eine anonyme Risikovoranfrage, wer annimmt.
Eine private Krankenversicherung mit psychischer Vorerkrankung ist häufig möglich – vor allem, wenn die Behandlung abgeschlossen und der Verlauf stabil ist. Anträge fragen psychische Erkrankungen häufig fünf bis zehn Jahre zurück ab; Makler-Ratgeber nennen Risikozuschläge von etwa 10 bis 50 % je nach Diagnose oder einen Leistungsausschluss, bei laufender Therapie meist Ablehnung oder Zurückstellung. Das sind Erfahrungswerte, keine Prognose (Stand Oktober 2026) – wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt, zeigt eine anonyme Risikovoranfrage.
Sie sind nicht allein: An einer Depression erkranken laut dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) schätzungsweise 16 bis 20 von 100 Menschen im Laufe ihres Lebens; eine generalisierte Angststörung erhalten etwa 5 von 100 Menschen (gesund.bund.de). Dass Sie sich Hilfe geholt haben, ist kein Makel. Für den Antrag zählt, wie vollständig und gut belegt Sie die Vorgeschichte darstellen.
Ist eine private Krankenversicherung mit psychischer Vorerkrankung möglich?
Ja, häufig – aber nicht zu jedem Zeitpunkt und nicht bei jedem Versicherer. Psychische Vorgeschichten gehören zu den Angaben, die Versicherer besonders vorsichtig bewerten. Der Grund ist nüchtern: Sie rechnen mit wiederkehrenden Behandlungen und längeren Verläufen. Wie streng sie bewerten, unterscheidet sich aber stark von Anbieter zu Anbieter. Genau darin liegt Ihre Chance.
Statt abzulehnen, darf ein Versicherer außerhalb des Basistarifs einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 203 Abs. 1 VVG). Nach einer abgeschlossenen, stabilen Behandlung ist das bei psychischen Vorgeschichten oft der Weg. Einmal angenommen, profitieren Sie dann voll von der PKV: Spätere Erkrankungen erhöhen Ihren individuellen Beitrag nicht, und der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG).
Psychische Vorerkrankungen im Überblick: wie Versicherer typischerweise reagieren
Eine amtliche Statistik zu Zuschlägen und Ablehnungen gibt es nicht. Makler-Ratgeber veröffentlichen aber Erfahrungswerte aus ihrer Praxis. Die Tabelle fasst sie zusammen und führt zu den ausführlichen Diagnose-Seiten.
| Vorgeschichte | Genannte Reaktion nach Abschluss | Ausführlich |
|---|---|---|
| Leichte Anpassungsstörung | Zuschlag etwa 10–20 % | Angst- und Anpassungsstörung |
| Einmalige, abgeschlossene depressive Episode | Zuschlag etwa 20–30 % | PKV mit Depression |
| Burnout, stabil abgeschlossen | Zuschlag etwa 25–40 % | siehe Depression |
| Angststörung | Zuschlag etwa 30–50 %, oft nur mit ausführlichem Abschlussbericht | siehe Angststörung |
| Depression mit Rückfällen | Zuschlag 40–50 % oder Ablehnung | siehe Depression |
| ADHS nach Behandlungsende | Zuschlag etwa 10–30 % | PKV mit ADHS |
| Laufende Psychotherapie oder Medikation | häufig Ablehnung oder Zurückstellung | PKV trotz Psychotherapie |
Die Spannen sind breit, weil Versicherer sehr verschieden kalkulieren. Dieselbe Vorgeschichte kann bei einem Anbieter einen Ausschluss, beim nächsten einen Zuschlag und beim dritten eine Ablehnung auslösen. Was ein Zuschlag über die Jahre in Euro bedeutet, zeigt der Risikozuschlag-Rechner mit selbst gewählten Szenarien.
Warum Versicherer psychische Vorgeschichten so unterschiedlich bewerten
Für die Bewertung gibt es keine einheitlichen Regeln. Jeder Versicherer nutzt eigene Annahmerichtlinien, die er nicht veröffentlicht. Typischerweise achten Versicherer auf dieselben Punkte, gewichten sie aber verschieden:
- Diagnose: Eine leichte Anpassungsstörung wiegt anders als eine wiederkehrende Depression; eine einzelne depressive Episode (F32) wird nach Makler-Erfahrung milder bewertet als eine rezidivierende (F33).
- Behandlungsende: Je länger die letzte Behandlung zurückliegt, desto besser – manche Versicherer erwarten drei, andere bis zu zehn Jahre ohne Behandlung.
- Verlauf: stabil, ohne Rückfälle und ohne stationären Aufenthalt ist die beste Ausgangslage.
- Medikamente und Arbeitsunfähigkeit: Dauer und Ende einer Medikation und längere Krankschreibungen fließen in die Bewertung ein.
Weil die Gewichtung so verschieden ist, ist eine Ablehnung bei einem Versicherer kein Urteil über den ganzen Markt. Umgekehrt gilt: Ein formeller Antrag mit Ablehnung muss in späteren Anträgen oft angegeben werden. Deshalb steht die Voranfrage ohne Namen am Anfang.
Was als psychische Vorerkrankung zählt
Viele unterschätzen, wie weit der Begriff reicht. Als psychische Vorerkrankung zählt im Antrag alles, wonach die Frage zu psychischen Erkrankungen oder Psychotherapie fragt (§ 19 Abs. 1 VVG). Das sind oft nicht nur Therapien:
- F-Diagnosen: Diagnosen aus Kapitel V der ICD-10-GM „Psychische und Verhaltensstörungen“ (F00–F99), etwa F32 für eine depressive Episode oder F43.2 für eine Anpassungsstörung (BfArM).
- Probatorische Sitzungen – die Probesitzungen vor einer Therapie, auch wenn keine Therapie folgte.
- Diagnosen in der Hausarztpraxis, etwa auf einer Krankschreibung oder in der Abrechnung, auch ohne Facharzt.
- Psychopharmaka wie Antidepressiva, wenn der Antrag nach Medikamenten fragt.
- Beratungen bei Psychiatern, Psychotherapeuten oder Psychologen – je nach Wortlaut der Frage.
Die Grundregel erklärt der Ratgeber Was zählt als Vorerkrankung?. Wichtig: Was Ärzte abgerechnet haben, erfahren Sie über den Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse (§ 305 SGB V). Dort stehen manchmal Diagnosen, an die Sie sich nicht erinnern – nachweislich falsche muss die Kasse auf Antrag mit ärztlichem Nachweis berichtigt verwenden.
Wie weit die PKV psychische Erkrankungen zurück abfragt
Für psychische Erkrankungen ist der Abfragezeitraum oft länger als für andere Behandlungen. Ein Versicherer nennt für psychische Erkrankungen häufig fünf bis zehn Jahre, für ambulante Behandlungen allgemein meist drei Jahre (Allianz, 2026). Eine Makler-Auswertung über 27 Versicherer kommt für Psychotherapie auf drei bis zehn Jahre (kvoptimal.de).
| Frage im Antrag | Liegt die Behandlung im Zeitraum? | Fällt heraus bei Antrag nach dem … |
|---|---|---|
| „in den letzten 3 Jahren“ | nein – nicht anzugeben | 30.06.2024 |
| „in den letzten 5 Jahren“ | nein – nicht anzugeben | 30.06.2026 |
| „in den letzten 10 Jahren“ | ja – anzugeben | 30.06.2031 |
Das Beispiel zeigt: Dieselbe Vorgeschichte fragt ein Versicherer gar nicht mehr ab, ein anderer schon. Läuft eine Behandlung mit gelegentlichen Terminen oder Rezepten weiter, zählt der jeweils letzte Kontakt. Ihr eigenes Datum prüfen Sie mit dem Abfragezeitraum-Rechner – es bleibt in Ihrem Browser.
Laufende oder abgeschlossene Behandlung: der wichtigste Unterschied
Den größten Unterschied macht der Zeitpunkt. Eine laufende Therapie bezeichnet ein Makler-Ratgeber als „faktisches Ausschlusskriterium“ (covago.de); auch die Stiftung Warentest schrieb 2023, wer aktuell in Psychotherapie sei, dürfte kaum Chancen auf eine private Krankenversicherung haben. Häufig zur Ablehnung führen nach Makler-Erfahrungswerten außerdem:
Häufig schwierig
- laufende Psychotherapie oder aktuelle Medikation mit Psychopharmaka
- chronische Verläufe mit mehreren Rückfällen
- stationäre psychiatrische Aufenthalte
- mehrere psychische Diagnosen nebeneinander
Oft gute Chancen
- abgeschlossene Behandlung mit stabilem Verlauf
- einmalige Episode oder leichte Anpassungsstörung
- ausführlicher Abschlussbericht des Behandlers
- längere Zeit ohne Behandlung, je nach Versicherer drei bis zehn Jahre
Ihre Gesundheit geht vor: Brechen Sie eine Therapie oder Medikation nie wegen eines Versicherungsantrags ab. Solange Sie gesetzlich versichert sind, ist Ihre Behandlung dort abgesichert. Den richtigen Zeitpunkt für den Antrag klären Sie mit dem Partner-Experten – nicht auf Kosten Ihrer Behandlung.
Was Ihre Chancen mit psychischer Vorerkrankung verbessert
Unterlagen vollständig beschaffen
Behandlungsakte (erste Abschrift seit 06.02.2026 kostenlos, § 630g BGB) und Leistungsauszug der Krankenkasse zeigen, was dokumentiert ist.
Abschlussbericht einholen
Ein Bericht des Behandlers zu Diagnose, Verlauf, Ende und heutigem Zustand ist nach Makler-Erfahrung oft entscheidend.
Anonym bei mehreren Versicherern anfragen
Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk legt Ihre Angaben ohne Namen mehreren Versicherern vor – ohne Antrag, der später als Ablehnung zählt.
Ausschluss und Zuschlag abwägen
Ein Ausschluss nimmt den psychischen Bereich heraus, ein Zuschlag lässt den Schutz vollständig. Fällt der Grund weg, kann ein Zuschlag nach § 41 VVG überprüft werden.
Wie die Voranfrage abläuft, lesen Sie unter anonyme Risikovoranfrage; wie Sie die Fragen dann sauber beantworten, im Ratgeber Gesundheitsfragen richtig beantworten. Verschweigen ist keine Option: Fehlt eine Angabe, kann der Versicherer zurücktreten, kündigen oder rückwirkend anpassen (§ 19 VVG); die Rechte erlöschen in der PKV nach drei Jahre, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahre.
Nach der Annahme: Psychotherapie-Leistungen in der PKV
Wer angenommen ist, sollte die Leistungen für psychische Erkrankungen genau ansehen. Ohne Ausschluss leistet der Tarif nach seinen Bedingungen – Umfang und Zahl der Sitzungen unterscheiden sich je nach Tarif. Für Psychotherapie kann eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten gelten (§ 197 VVG). Wurde ein Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen vereinbart, sind diese Kosten nicht versichert; der übrige Schutz bleibt vollständig. Was Tarife bei Psychotherapie typischerweise erstatten, zeigt der Ratgeber Psychotherapie in der PKV.
Auch für ein Krankentagegeld prüfen Versicherer psychische Vorgeschichten genau. Welche Wege es dort ohne Gesundheitsprüfung gibt, erklärt der Ratgeber Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung.
Wenn der Normaltarif (noch) nicht passt: Ihre Wege
| Weg | Für wen | Was er bietet |
|---|---|---|
| Basistarif | Berechtigte nach § 152 VAG | Annahmepflicht, kein Risikozuschlag, Leistungen ähnlich der GKV, 2026 höchstens 1.017,18 € im Monat |
| Öffnungsaktion | Beamte in den ersten sechs Monaten nach Verbeamtung | Annahme auch mit Vorerkrankung, Zuschlag höchstens 30 %, keine Ausschlüsse – mehr zur Öffnungsaktion für Beamte |
| Kindernachversicherung | Neugeborene, Anmeldung binnen zwei Monaten | ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit (§ 198 VVG) |
| Späterer Anlauf | nach Abschluss der Behandlung | mit stabilem Verlauf und Abschlussbericht oft bessere Bedingungen |
| GKV plus Zusatz | Gesetzlich Versicherte | private Leistungen ergänzen, teils auch über Tarife ohne Gesundheitsfragen (meist mit Wartezeit) – mehr unter Zusatzversicherung mit Vorerkrankung |
Alle Diagnosen im Überblick finden Sie unter Vorerkrankungen von A bis Z. Welche Wege zu Ihrem Status passen, zeigt der kostenlose Annahme-Check in 60 Sekunden – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.
Häufige Fragen
Ist eine PKV mit psychischer Vorerkrankung möglich?
Häufig ja – vor allem, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und der Verlauf stabil war. Versicherer reagieren dann oft mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss statt mit einer Ablehnung (§ 203 Abs. 1 VVG). Weil sie psychische Vorgeschichten sehr unterschiedlich bewerten, lohnt die anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften.
Wie lange fragt die PKV nach psychischen Erkrankungen?
Häufig fünf bis zehn Jahre (Versichererangabe Allianz, Stand 2026); über den Markt reichen die Zeiträume von drei bis zehn Jahren. Maßgeblich ist der Wortlaut des konkreten Antrags und der letzte Behandlungskontakt – nicht der Beginn der Behandlung.
Zählt eine Krankschreibung wegen Burnout als psychische Vorerkrankung?
Wenn der Antrag nach Arbeitsunfähigkeit oder nach psychischen Erkrankungen fragt, meist ja. Auf Krankschreibungen steht eine Diagnose nach ICD-10-GM, bei psychischen Beschwerden oft ein F-Code oder ein Z-Code. Welche Diagnose dokumentiert ist, zeigt der Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse (§ 305 SGB V).
Bekomme ich während einer laufenden Psychotherapie eine PKV?
Im Normaltarif ist das nach Erfahrungswerten von Makler-Ratgebern selten; häufig lehnen Versicherer ab oder stellen die Entscheidung zurück, bis die Therapie abgeschlossen ist. Brechen Sie eine Therapie nie wegen eines Antrags ab. Sicher offen sind der Basistarif und für Beamte die Öffnungsaktion; in der GKV bleibt Ihre Behandlung ohnehin versichert.
Was passiert, wenn ich eine psychische Vorerkrankung im Antrag nicht angebe?
Dann kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag rückwirkend anpassen (§ 19 VVG). Die Rechte erlöschen in der PKV nach drei Jahren, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren (§§ 21, 194 VVG). Vollständige, belegte Angaben sind deshalb der sichere Weg.
Zahlt die PKV später Psychotherapie, wenn ich mit psychischer Vorerkrankung angenommen werde?
Das hängt vom Tarif und vom Ergebnis der Gesundheitsprüfung ab. Ohne Ausschluss leistet der Tarif nach seinen Bedingungen; für Psychotherapie kann eine besondere Wartezeit von höchstens acht Monaten gelten (§ 197 VVG). Wurde ein Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen vereinbart, gilt er für diesen Bereich.
Quellen
- § 19 VVG – Anzeigepflicht
- § 21 VVG – Ausübung der Rechte des Versicherers
- § 194 VVG – Besonderheiten der Krankenversicherung (Frist drei Jahre)
- § 197 VVG – Wartezeiten (Psychotherapie höchstens 8 Monate)
- § 203 VVG – Risikozuschlag und Leistungsausschluss
- § 152 VAG – Basistarif
- § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte
- BfArM: ICD-10-GM 2026, Kapitel V Psychische und Verhaltensstörungen (F00–F99) – abgerufen 12.10.2026
- Allianz: Gesundheitsprüfung in der PKV (psychische Erkrankungen: letzte fünf bis zehn Jahre – Versichererangabe) – 2026
- gesundheitsinformation.de (IQWiG): Depression – Stand 13.12.2023
- gesund.bund.de: Generalisierte Angststörung – Stand 05.02.2026
- covago.de: PKV mit Psychotherapie (Erfahrungswerte, Ablehnungsgründe – Sekundärquelle, Makler) – Stand 05.09.2026
- covago.de: PKV mit Vorerkrankungen (Erfahrungswerte psychische Diagnosen – Sekundärquelle, Makler) – Stand 05.09.2026
- covago.de: PKV trotz ADHS (Sekundärquelle, Makler) – Stand 05.09.2026
- marcusknispel.com: PKV mit Depression (Sekundärquelle, Makler) – 04.07.2026
- transparent-beraten.de: PKV mit Depression (F32 wiegt leichter als F33 – Sekundärquelle, Makler) – 17.07.2026
- kvoptimal.de: PKV mit Psychotherapie-Vorgeschichte (Abfragezeiträume 3–10 Jahre – Sekundärquelle, Makler) – abgerufen 10.10.2026
- Stiftung Warentest: Gut versichert trotz Psychotherapie – 19.07.2023
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 22. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.