Inhalt (9 Abschnitte)
- PrEP kurz erklärt – und warum sie im PKV-Antrag auftaucht
- Was die Gesundheitsfragen bei PrEP erfassen
- Wie Versicherer die PrEP 2026 bewerten
- Erst anonym prüfen: der sichere erste Schritt
- Rechtlicher Rahmen: Risikoprüfung, keine Diskriminierung
- Vier Missverständnisse rund um PrEP und PKV
- Wenn es klappt: Was Ihnen die PKV bietet
- Sichere Wege in die Absicherung
- Schon privat versichert und PrEP geplant?
- Die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist eine vorbeugende Medikation und keine Erkrankung; im PKV-Antrag ist sie anzugeben, wenn nach Medikamenten oder ärztlichen Untersuchungen gefragt wird (§ 19 Abs. 1 VVG).
- Nach Makler-Erfahrungswerten (Juli 2026) lehnt die Mehrheit der Versicherer PrEP-Nutzer im Neuantrag ab; einzelne nehmen regulär an, andere mit Ausschluss der PrEP-Kosten oder Zuschlag – die Praxis ändert sich laufend.
- Weil Versicherer so unterschiedlich entscheiden, ist eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften der sichere erste Schritt – ein Direktantrag kann in einer Ablehnung enden, nach der spätere Anträge fragen.
- Sicher offen stehen der Basistarif mit Annahmepflicht (§ 152 VAG), für Beamte die Öffnungsaktion und die GKV, in der seit dem 01.09.2019 ein Anspruch auf PrEP besteht (§ 20j SGB V).
- Wer schon privat versichert ist, behält seinen Vertrag: Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG); ob die PrEP erstattet wird, regelt der Tarif.
Eine PKV trotz PrEP ist möglich, derzeit aber schwierig: Die HIV-Präexpositionsprophylaxe ist Vorsorge und keine Erkrankung, muss im Antrag aber angegeben werden, wenn nach Medikamenten oder ärztlichen Untersuchungen gefragt wird. Nach Makler-Erfahrungswerten vom Juli 2026 lehnt die Mehrheit der Versicherer PrEP-Nutzer im Neuantrag ab, einzelne nehmen regulär an, andere mit Ausschluss der PrEP-Kosten oder Zuschlag. Deshalb gilt: erst anonym bei mehreren Versicherern prüfen, dann beantragen – und sicher offen stehen Basistarif, Öffnungsaktion für Beamte und die GKV mit privatem Zusatzschutz (Stand Oktober 2026).
Ohne Gesundheitsfragen an Sie: Wir fragen online nicht, ob Sie eine PrEP nehmen, und speichern auf dieser Seite keine Angaben. Gesundheitsdaten bespricht erst ein spezialisierter Partner-Experte im Gespräch – nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
PrEP kurz erklärt – und warum sie im PKV-Antrag auftaucht
Die PrEP (Präexpositionsprophylaxe) ist ein verschreibungspflichtiges Medikament, das HIV-negative Menschen vorbeugend einnehmen, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Versicherte ab 16 Jahren mit einem substanziellen HIV-Infektionsrisiko seit dem 01.09.2019 Anspruch darauf: auf ärztliche Beratung, die nötigen Untersuchungen und das Arzneimittel (§ 20j SGB V).
Wichtig für Ihre Einordnung: Wer die PrEP nimmt, ist nicht krank. Im PKV-Antrag zählt sie trotzdem, weil Versicherer nicht nur nach Diagnosen fragen, sondern auch nach Medikamenten, ärztlichen Untersuchungen und Laborwerten. Zur PrEP gehören regelmäßige Kontrollen und Labortests – ein Makler-Ratgeber nennt vierteljährliche Termine. Genau diese laufenden Kosten und die Zuordnung zu einer Gruppe mit statistisch höherem Risiko für andere sexuell übertragbare Infektionen führen Versicherer als Gründe für ihre Zurückhaltung an (transparent-beraten.de, 23.07.2026).
Was die Gesundheitsfragen bei PrEP erfassen
Angeben müssen Sie alles, wonach der Versicherer in Textform fragt – vollständig und wahrheitsgemäß (§ 19 Abs. 1 VVG). Bei der PrEP sind meist mehrere Fragen berührt:
- Medikamente: Die PrEP ist ein verordnetes Arzneimittel – ambulante Behandlungen und Medikamente fragen Anträge nach Versichererangaben meist meist drei Jahre zurück.
- Ärztliche Untersuchungen und Kontrollen: die regelmäßigen Termine und Labortests rund um die PrEP.
- Laufende Behandlungen: Viele Anträge fragen, ob derzeit Behandlungen stattfinden – eine laufende PrEP gehört dazu.
- Weitere Diagnosen: etwa behandelte Infektionen im Abfragezeitraum.
| Frage | Typische Antwort |
|---|---|
| Annahme möglich? | bei einzelnen Versicherern; die Mehrheit lehnt im Neuantrag derzeit ab |
| Häufige Reaktion | Ablehnung; teils Annahme mit Ausschluss der PrEP-Kosten oder mit Zuschlag; vereinzelt reguläre Annahme |
| Was Versicherer wissen wollen | Medikament und Zeitraum, ärztliche Verordnung, Kontrolluntersuchungen, HIV-Status, weitere Diagnosen |
| Abfragezeitraum | Medikamente und ambulante Behandlungen meist meist drei Jahre; laufende Behandlungen ohne Zeitgrenze |
| Alternativen | anonyme Risikovoranfrage, Basistarif, Öffnungsaktion (Beamte), GKV plus Zusatz, betriebliche Krankenversicherung |
Ob eine frühere Behandlung noch in einem Abfragefenster liegt, zeigt der Abfragezeitraum-Rechner. Setzen Sie Medikamente nie wegen eines Antrags ab – das ist allein eine ärztliche Entscheidung.
Wie Versicherer die PrEP 2026 bewerten
Amtliche Zahlen gibt es nicht. Makler veröffentlichen Erfahrungswerte, und die sind 2026 deutlich: Ein Makler-Ratgeber ordnet die Annahmepraxis im Juli 2026 in drei Gruppen ein und betont, dass sie sich laufend verschiebt. Ein anderer Makler meldet für September 2026, dass er für diese Konstellation derzeit gar keine Annahmemöglichkeit sieht.
Was heißt das für Sie? Zweierlei. Erstens: Die Entscheidung fällt je Versicherer sehr unterschiedlich aus – genau deshalb lohnt der parallele Blick auf mehrere Gesellschaften. Zweitens: Ein unvorbereiteter Direktantrag endet häufig in einer Ablehnung, und viele Anträge fragen später nach früheren Ablehnungen. Wie Sie nach einer Ablehnung vorgehen, erklärt der Ratgeber PKV abgelehnt – was tun?.
Erst anonym prüfen: der sichere erste Schritt
Bei einer anonymen Risikovoranfrage legt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk Ihre Angaben ohne Namen mehreren Versicherern vor – erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Sie erfahren, wer Sie zu welchen Bedingungen annehmen würde: regulär, mit Ausschluss der PrEP-Kosten, mit Zuschlag oder gar nicht. Beantragt wird erst, wenn Sie die Antworten kennen. Ablauf, Dauer und Unterlagen erklärt der Ratgeber anonyme Risikovoranfrage.
Unterlagen sammeln
Verordnungen mit Beginn und gegebenenfalls Ende der PrEP, Befunde der Kontrolluntersuchungen, weitere Behandlungen im Abfragezeitraum.
Akte abgleichen
Behandlungsakte anfordern – die erste Abschrift ist seit dem 06.02.2026 kostenlos (§ 630g BGB) – und mit dem Leistungsauszug Ihrer Krankenkasse vergleichen.
Voranfrage stellen lassen
Der Partner-Experte fragt bei passenden Versicherern parallel an und bespricht die Voten mit Ihnen.
Gezielt beantragen
Erst dort, wo die Bedingungen passen – mit vollständigen, belegten Angaben.
Wie Sie die Fragen im Antrag sauber beantworten, zeigt der Ratgeber Gesundheitsfragen richtig beantworten.
Rechtlicher Rahmen: Risikoprüfung, keine Diskriminierung
Im Normaltarif darf ein Versicherer erhöhte Risiken bewerten und einen angemessenen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren (§ 203 Abs. 1 VVG) – oder ablehnen. Eine Grenze zieht das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Eine unterschiedliche Behandlung wegen der sexuellen Identität ist bei privaten Versicherungen nur zulässig, wenn sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung (§ 20 Abs. 2 Satz 2 AGG). Die Gesundheitsprüfung knüpft deshalb an Medikamente, Befunde und Kosten an – nicht an die Person. Wie ein Zuschlag berechnet wird und wie er später wieder sinken kann, erklärt der Ratgeber PKV-Risikozuschlag. Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung; bei einem konkreten Streit helfen der PKV-Ombudsmann oder eine Fachanwältin für Versicherungsrecht.
Wahr ist auch: Falsche oder unvollständige Angaben sind der teuerste Fehler. Fällt eine Anzeigepflichtverletzung später auf, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder den Vertrag anpassen – in der PKV grundsätzlich drei Jahre lang, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre (§§ 19, 21, 194 VVG).
Vier Missverständnisse rund um PrEP und PKV
Verbreitete Annahme
- „Die PrEP ist keine Krankheit, also muss ich sie nicht angeben.“
- „Eine Ablehnung gilt für alle Versicherer.“
- „Wer im Normaltarif keine Chance hat, bleibt ohne private Option.“
- „Kontrolluntersuchungen sollte ich lieber weglassen.“
Was tatsächlich gilt
- Entscheidend ist der Wortlaut der Fragen – fragt der Antrag nach Medikamenten oder Untersuchungen, gehört die PrEP hinein (§ 19 Abs. 1 VVG).
- Jeder Versicherer hat eigene Annahmerichtlinien; viele Anträge fragen aber nach früheren Ablehnungen – deshalb zuerst anonym anfragen.
- Der Basistarif nimmt ohne Risikozuschlag auf (§ 152 VAG); dazu kommen Öffnungsaktion, GKV plus Zusatz und Gruppenverträge.
- Die Kontrollen gehören zur Vorsorge; vollständige Befunde helfen dem Risikoprüfer bei der Einordnung.
Wenn es klappt: Was Ihnen die PKV bietet
Nimmt ein Versicherer Sie an, sichern Sie sich die Vorteile der privaten Krankenversicherung für viele Jahre. Die Leistungen sind vertraglich zugesichert: Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG), und der Gesetzgeber kann den vereinbarten Leistungsumfang nicht per Gesetz kürzen. In der GKV steigen dagegen ab 2027 die Zuzahlungen um 50 %, und der Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 % (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Hinzu kommt der schnellere Zugang zu Fachärzten: 60 % der Privatversicherten bekommen einen Facharzttermin in weniger als vier Wochen, bei gesetzlich Versicherten sind es 35 % (Versichertenbefragung der Patientenvertretung im G-BA, 2025). Welche Leistungen Sie darüber hinaus wählen – Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer, hochwertiger Zahnersatz –, hängt vom Tarif ab.
Sichere Wege in die Absicherung
Basistarif
Annahmepflicht ohne Risikozuschlag (§ 152 VAG), Leistungen vergleichbar mit der GKV; Beitrag 2026 höchstens 1.017,18 € im Monat. Freiwillig gesetzlich Versicherte haben den Anspruch nur in einem Sechs-Monats-Fenster.
Öffnungsaktion (Beamte)
Binnen sechs Monaten nach der Verbeamtung: keine Ablehnung, kein Leistungsausschluss, Zuschlag höchstens 30 % (PKV-Verband).
GKV plus Zusatz
Die GKV kennt keine Gesundheitsprüfung und zahlt die PrEP (§ 20j SGB V). Private Zusatzversicherungen ergänzen sie – auch dafür ist eine Voranfrage möglich.
Über den Arbeitgeber
Viele Gruppenverträge verzichten auf die Gesundheitsprüfung: betriebliche Krankenversicherung bei Vorerkrankung.
Schon privat versichert und PrEP geplant?
Dann bleibt Ihr Vertrag, wie er ist. Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG), und Ihr Gesundheitszustand nach Vertragsschluss erhöht Ihren individuellen Beitrag nicht. Das ist einer der großen Vorteile der PKV: Einmal versichert, ist Ihr Schutz verlässlich.
Offen ist nur die Leistungsfrage: Ob Ihr Tarif die PrEP und die Kontrolluntersuchungen erstattet, regeln die Tarifbedingungen. Nach einer Makler-Quelle gibt es seit dem 01.12.2020 eine Rahmenvereinbarung zwischen dem PKV-Verband und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (dagnä) zur Erstattung, der aber nur etwa ein Viertel der Versicherer beigetreten sei. Fragen Sie vorab bei Ihrem Versicherer nach – keine Leistungszusage. Möchten Sie innerhalb Ihres Versicherers in einen Tarif mit mehr Leistungen wechseln, verlangt er eine Gesundheitsprüfung nur für die Mehrleistungen (§ 204 VVG).
Weitere Diagnosen finden Sie in der Übersicht Vorerkrankungen von A bis Z. Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, zeigt der kostenlose Annahme-Check – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.
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Risikovoranfrage-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Kann man mit PrEP in die private Krankenversicherung?
Grundsätzlich ja, aber derzeit schwierig. Nach Makler-Erfahrungswerten vom Juli 2026 lehnt die Mehrheit der Versicherer PrEP-Nutzer im Neuantrag ab; einzelne nehmen regulär an, andere mit Ausschluss der PrEP-Kosten oder mit Zuschlag. Weil sich die Praxis schnell ändert, klärt eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern Ihre aktuellen Chancen, bevor Sie einen Antrag stellen.
Muss ich die PrEP im PKV-Antrag angeben?
Ja, wenn der Antrag nach Medikamenten, ärztlichen Behandlungen, Untersuchungen oder Laborwerten im Abfragezeitraum fragt – und das tun fast alle Anträge (§ 19 Abs. 1 VVG). Die PrEP ist verschreibungspflichtig und wird von regelmäßigen ärztlichen Kontrollen begleitet. Maßgeblich ist immer der genaue Wortlaut der Frage.
Zahlt die private Krankenversicherung die PrEP?
Das hängt vom Tarif ab; einen gesetzlichen Anspruch wie in der GKV (§ 20j SGB V) gibt es in der PKV nicht. Nach einer Makler-Quelle regelt eine Rahmenvereinbarung zwischen dem PKV-Verband und der dagnä die Erstattung seit dem 01.12.2020, beigetreten sei aber nur etwa ein Viertel der Versicherer. Prüfen Sie die Tarifbedingungen – keine Leistungszusage.
Was passiert mit meiner PKV, wenn ich später mit der PrEP beginne?
Ihr Vertrag läuft unverändert weiter. Der Versicherer kann die Krankheitskosten-Vollversicherung nicht ordentlich kündigen (§ 206 Abs. 1 VVG), und Ihr Gesundheitszustand nach Vertragsschluss erhöht Ihren individuellen Beitrag nicht. Ob die PrEP-Kosten erstattet werden, richtet sich nach Ihren Tarifbedingungen.
Darf mich eine PKV wegen der PrEP ablehnen?
Im Normaltarif muss kein Versicherer jemanden aufnehmen, und er darf erhöhte Risiken bewerten (§ 203 Abs. 1 VVG). Eine Benachteiligung wegen der sexuellen Identität ist bei privaten Versicherungen aber nur zulässig, wenn sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht (§ 20 Abs. 2 Satz 2 AGG). Im Basistarif gilt Annahmepflicht ohne Risikozuschlag (§ 152 VAG).
Quellen
- § 20j SGB V – Präexpositionsprophylaxe – abgerufen 18.10.2026
- § 19 VVG – Anzeigepflicht
- § 203 VVG – Risikozuschlag und Leistungsausschluss
- § 206 VVG – Kündigung des Versicherers – abgerufen 18.10.2026
- § 152 VAG – Basistarif
- § 20 AGG – Zulässige unterschiedliche Behandlung (Abs. 2 Satz 2: risikoadäquate Kalkulation) – abgerufen 18.10.2026
- transparent-beraten.de: Private Krankenversicherung bei HIV – Abschnitt PrEP und PKV, Annahme-Ampel Stand Juli 2026 (Sekundärquelle, Makler-Erfahrungswerte, beruft sich auf die Deutsche Aidshilfe) – aktualisiert 23.07.2026, abgerufen 18.10.2026
- KVoptimal.de: PKV versichern mit HIV-PrEP? (Sekundärquelle, Makler; Hinweis mit Stand 09/2026) – 05.05.2026, Stand-Hinweis 09/2026, abgerufen 18.10.2026
- covago.de: PKV mit Vorerkrankungen – HIV-Infektion im Normaltarif Ablehnung, Basistarif als Weg (Sekundärquelle) – aktualisiert 05.09.2026
- PKV-Verband: Merkblatt Öffnungsaktion für Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen – Stand September 2022
- Patientenvertretung im G-BA: Versichertenbefragung 2025 (Facharzttermin in weniger als vier Wochen: 60 % privat, 35 % gesetzlich) – Befragung Nov./Dez. 2025, N = 3.970
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – in Kraft seit 30.07.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 19. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.