Inhalt (9 Abschnitte)
- HIS-Eintrag und PKV: die kurze Antwort
- Was ist das Hinweis- und Informationssystem (HIS)?
- Was im HIS gespeichert wird – und was nicht
- Warum eine PKV-Ablehnung trotzdem nachwirkt
- Vier Mythen rund um HIS und PKV
- HIS bei Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung: hier kann es relevant werden
- HIS-Selbstauskunft: So prüfen Sie, was über Sie gespeichert ist
- Löschfristen im HIS
- Was das für Ihren nächsten PKV-Antrag bedeutet
- Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) ist laut GDV „für sämtliche Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert“ (Stand 01.10.2025) – eine PKV-Ablehnung wird dort nicht gespeichert.
- Betrieben wird das HIS von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden; die regelmäßige Löschfrist beträgt vier Kalenderjahre, die Höchstspeicherdauer zehn Jahre.
- In der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung können erhöhte Risiken (Erschwernis) gemeldet werden, etwa wegen einer risikoerheblichen Vorerkrankung – die Krankheit selbst wird dabei nicht genannt.
- Eine HIS-Selbstauskunft können Sie schriftlich oder über ein Onlineformular anfordern; laut Verbraucherzentrale einmal im Jahr kostenlos.
- Eine PKV-Ablehnung wirkt über die Anträge nach: Viele fragen nach früheren abgelehnten oder erschwert angenommenen Anträgen.
Einen HIS-Eintrag nach einem PKV-Antrag gibt es nicht: Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer ist laut GDV „für sämtliche Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert“ (Stand 01.10.2025). Eine PKV-Ablehnung wirkt trotzdem nach – über die Frage nach früheren abgelehnten Anträgen, die viele Antragsformulare stellen (Stand Oktober 2026).
HIS-Eintrag und PKV: die kurze Antwort
Die Sorge vor einem HIS-Eintrag gehört zu den häufigsten Gründen, warum Menschen mit Vorerkrankung zögern, einen PKV-Antrag zu stellen. Für die private Krankenversicherung ist sie unbegründet. Die GDV-Broschüre zum HIS sagt es ausdrücklich: Das System ist für sämtliche Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert, es wird getrennt nach Sparten geführt, und Meldungen erfolgen für jede Sparte getrennt.
Auch in den übrigen Sparten ist das HIS kein „Schwarze-Liste“-Register: Gemeldet wird nur nach festen Kriterien, und eine Meldung ist für den abfragenden Versicherer laut GDV lediglich ein Hinweis, einen Vorgang genauer zu prüfen. Das heißt aber nicht, dass eine PKV-Ablehnung folgenlos bleibt. Sie wirkt auf einem anderen Weg nach: über Ihre eigenen Angaben in späteren Anträgen. Dazu unten mehr.
Was ist das Hinweis- und Informationssystem (HIS)?
Das HIS ist eine Auskunftei der deutschen Versicherungswirtschaft. Laut GDV soll es die Versichertengemeinschaft vor fehlerhaften, unvollständigen oder betrügerischen Angaben schützen und ist zugleich ein Hilfsmittel bei der Prüfung von Antragsangaben. Betrieben wird es von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden, deren alleiniger Geschäftszweck der Betrieb des HIS ist.
- Getrennt nach Sparten: Jede Sparte hat eigene Daten; Personen können je nach Meldegrund in mehreren Sparten gemeldet sein.
- Zwei Pools je Sparte: einer für die Antragsbearbeitung, einer für die Leistungsfallbearbeitung.
- Kein Automatismus: Laut GDV führt eine Meldung für sich allein weder zur Ablehnung eines Vertrags noch eines Versicherungsfalls; sie ist ein Signal, genauer hinzuschauen.
- Information: Versicherer informieren bei Vertragsschluss über das HIS und benachrichtigen betroffene Personen direkt, wenn sie sie gemeldet haben.
Was im HIS gespeichert wird – und was nicht
Meldungen erfolgen laut GDV nach festen Kriterien, die sich in vier Gruppen einteilen lassen:
| Meldekriterium | Beispiel laut GDV | Relevant für PKV? |
|---|---|---|
| Atypische Schadenhäufigkeiten | Haftpflicht: drei und mehr Versicherungsfälle in 24 Kalendermonaten | nein |
| Besondere Schadenfolgen | Abrechnung per Gutachten oberhalb einer bestimmten Schadenhöhe | nein |
| Auffälligkeiten im Schaden- oder Leistungsfall | Hinweise auf Betrug, etwa gestellte Unfälle | nein |
| Erhöhte Risiken (Erschwernis) und Überversicherung | Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung: gefahrträchtiger Beruf oder risikoerhebliche Vorerkrankung; hohe Renten oder Summen | nein – nur Leben und BU |
Selbst in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei einer Erschwernis nach GDV-Angaben nur die Person vermerkt, nicht die Krankheit oder der Beruf. Ein anderer Versicherer erkennt bei einer Anfrage lediglich, dass eine besondere Tarifeinstufung vorliegt.
Warum eine PKV-Ablehnung trotzdem nachwirkt
Die eigentliche „Antragshistorie“ der PKV steht nicht in einer Datei, sondern in Ihren Antworten. Viele Antragsformulare fragen, ob schon einmal ein Antrag auf Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt, zurückgestellt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen wurde. Fragt der Antrag danach, müssen Sie es angeben (§ 19 Abs. 1 VVG) – wie jede andere Gesundheitsangabe auch.
Gesundheitsdaten bei anderen Personenversicherern darf ein Versicherer nur erheben, wenn Sie eingewilligt haben und die Daten für die Risikobeurteilung erforderlich sind; Sie sind vorher zu unterrichten und können widersprechen (§ 213 VVG). Wer im Antrag eine frühere Ablehnung offen nennt und belegt, warum sich die Lage seitdem geändert hat, ist auf der sicheren Seite. Wer sie verschweigt, riskiert die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung.
Der Ausweg: Eine anonyme Risikovoranfrage ist kein Antrag. Lehnt ein Versicherer im Votum ab, entsteht keine Ablehnung, die Sie später angeben müssten. So lässt sich der Markt prüfen, ohne eine Antragshistorie aufzubauen – mehr im Ratgeber anonyme Risikovoranfrage.
Vier Mythen rund um HIS und PKV
„Eine PKV-Ablehnung steht im HIS.“
Falsch. Das HIS ist laut GDV für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert.
„Eine Risikovoranfrage erzeugt einen Eintrag.“
Falsch. Eine anonyme Voranfrage ist kein Antrag und läuft ohne Namen – für die PKV gibt es ohnehin keine HIS-Meldung.
„Ein HIS-Eintrag bedeutet automatisch Ablehnung.“
Falsch. Laut GDV führt eine Meldung allein weder zur Ablehnung eines Vertrags noch eines Versicherungsfalls.
„Im HIS stehen meine Diagnosen.“
Falsch. Auch bei einer Erschwernis in Leben oder BU wird laut GDV nur die Person vermerkt, nicht die Krankheit.
Wie die PKV Vorerkrankungen stattdessen prüft – über Ihre Antworten, Rückfragen und mit Ihrer Einwilligung eingeholte Arztberichte –, erklärt der Ratgeber PKV-Gesundheitsprüfung.
HIS bei Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung: hier kann es relevant werden
Wer gleichzeitig mit der PKV auch eine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung beantragt, sollte den Unterschied kennen. In diesen Sparten kann eine risikoerhebliche Vorerkrankung zu einer Meldung als „erhöhtes Risiko“ führen. Das ist kein Makel – laut GDV verhindert der Abgleich nur, dass relevante Risikofaktoren unberücksichtigt bleiben, wenn sie in einem neuen Antrag fehlen. Wer aber ohnehin mehrere Anträge plant, prüft auch in diesen Sparten besser zuerst anonym, wie Versicherer entscheiden würden.
HIS-Selbstauskunft: So prüfen Sie, was über Sie gespeichert ist
1. Antrag stellen
Schriftlich per Post an die Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden, oder über das sichere Onlineformular unter besurance-his.de/selbstauskunft. Telefonische Auskünfte gibt es aus Datenschutzgründen nicht.
2. Identität nachweisen
Nachname und gegebenenfalls Geburtsname, Vorname(n), Geburtsdatum, aktuelle Anschrift – und möglichst die Voranschriften der letzten fünf Jahre, das erhöht die Vollständigkeit.
3. Auskunft prüfen
Die Auskunft ist laut Verbraucherzentrale einmal im Jahr kostenlos. Grundlage ist das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO.
4. Korrigieren lassen
Erweist sich eine Meldung als unrichtig, haben Sie Anspruch auf Korrektur oder Löschung; beschweren können Sie sich bei der Betreiberin oder beim meldenden Versicherer.
Für die PKV werden Sie dort nichts finden. Eine Selbstauskunft kann aber sinnvoll sein, wenn Sie in anderen Sparten Anträge gestellt oder Schäden gemeldet haben.
Löschfristen im HIS
Die regelmäßige Frist bis zur Löschung beträgt laut GDV vier Kalenderjahre. Sie beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf die erstmalige Speicherung folgt, und kann deshalb bis zu vier Jahre und 364 Tage dauern. Gibt es vor Ablauf eine erneute Meldung, verlängert sich die Frist; die Höchstspeicherdauer beträgt zehn Jahre. Ein Beispiel nach dieser Regel: Wird eine Meldung am 15.03.2026 erstmals gespeichert, beginnt die Frist am 01.01.2027 und läuft über die Kalenderjahre 2027 bis 2030; regulär gelöscht wird nach dem 31.12.2030. Kurz: vier Kalenderjahre (höchstens zehn Jahre). Liegen die Voraussetzungen für eine Meldung vor, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf vorzeitige Löschung.
Was das für Ihren nächsten PKV-Antrag bedeutet
- Keine Angst vor dem HIS: Eine PKV-Ablehnung landet dort nicht.
- Antragsfragen ernst nehmen: Fragt der neue Antrag nach früheren Ablehnungen, geben Sie sie an – mit Erläuterung, was sich seitdem geändert hat.
- Unterlagen statt Erinnerung: Behandlungsakte und Kassenauszug zeigen, was dokumentiert ist – wie Sie sie bekommen, steht im Ratgeber Patientenakte anfordern.
- Erst anonym prüfen: Mehrere Voten ohne Namen statt Anträge nacheinander.
Die fünf Wege nach einer Ablehnung zeigt der Ratgeber PKV abgelehnt – was tun? Ob Sie eine Voranfrage auch selbst stellen könnten, erklärt der Ratgeber Risikovoranfrage selber machen. Ihre Wege sehen Sie im kostenlosen Annahme-Check – ohne eine einzige Gesundheitsfrage.
Häufige Fragen
Gibt es nach einer PKV-Ablehnung einen HIS-Eintrag?
Nein. Das HIS ist laut GDV für alle Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert (Stand 01.10.2025). Eine Ablehnung in der PKV wird dort nicht gespeichert. Viele PKV-Anträge fragen aber nach früheren abgelehnten Anträgen – darüber wirkt eine Ablehnung nach.
Was ist das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer?
Eine Auskunftei der Versicherungswirtschaft, die Versicherer vor Betrug und falschen Angaben schützen soll. Gemeldet werden nach festen Kriterien zum Beispiel auffällige Schadenhäufungen oder in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhte Risiken. Betreiberin ist die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden.
Wie bekomme ich eine HIS-Selbstauskunft?
Schriftlich per Post an die Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden, oder über das sichere Onlineformular unter besurance-his.de/selbstauskunft. Sie brauchen Name, gegebenenfalls Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift und möglichst die Voranschriften der letzten fünf Jahre. Telefonische Auskünfte gibt es nicht.
Wie lange bleibt ein HIS-Eintrag gespeichert?
Die regelmäßige Frist beträgt vier Kalenderjahre und beginnt mit dem Kalenderjahr nach der ersten Speicherung – sie kann also bis zu vier Jahre und 364 Tage dauern. Bei einer erneuten Meldung verlängert sie sich; höchstens werden Daten zehn Jahre gespeichert (GDV, Stand 01.10.2025).
Woher weiß eine PKV von früheren Ablehnungen?
Vor allem aus Ihren eigenen Angaben: Viele Anträge fragen nach früheren abgelehnten, zurückgestellten oder erschwert angenommenen Anträgen. Gesundheitsdaten bei anderen Personenversicherern darf ein Versicherer nur mit Ihrer Einwilligung erheben (§ 213 VVG).
Kann eine Anfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung einen HIS-Eintrag auslösen?
In der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung können erhöhte Risiken (Erschwernis) gemeldet werden, zum Beispiel wegen einer risikoerheblichen Vorerkrankung. Laut GDV wird dabei die Person vermerkt, nicht aber die Krankheit. Eine Meldung allein führt nach GDV-Angaben nicht zur Ablehnung eines Vertrags.
Quellen
- GDV: Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – HIS (Broschüre) – Stand 01.10.2025
- Besurance HIS GmbH: Selbstauskunft – abgerufen 10.10.2026
- Verbraucherzentrale: HIS – Recht auf kostenlose Selbstauskunft nutzen – 07.10.2025
- § 213 VVG – Erhebung von Gesundheitsdaten bei Dritten
- § 19 VVG – Anzeigepflicht
- Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht (EUR-Lex)
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.