Inhalt (9 Abschnitte)
- Kann man eine anonyme Risikovoranfrage selber machen?
- Die vier Hürden der Risikovoranfrage in Eigenregie
- Direktanfrage, Probeantrag, Voranfrage: der Unterschied
- Was Sie selbst übernehmen können – und sollten
- Was ein Makler bei der Risikovoranfrage übernimmt
- Was kostet die Risikovoranfrage – und wer bezahlt?
- Online-Rechner und Vergleichsportale: was sie leisten
- Wann Sie gar keine Voranfrage brauchen
- Wenn Sie es trotzdem selbst versuchen: worauf Sie achten sollten
- Die Vorbereitung einer Risikovoranfrage – Akten, Kassenauszug, Kontaktliste, Abfragezeiträume – können und sollten Sie selbst übernehmen.
- Die Anfrage selbst ist in Eigenregie selten anonym: Wer einen Versicherer unter eigenem Namen anschreibt, ist für ihn identifizierbar; viele Versicherer nehmen Voranfragen erfahrungsgemäß nur über Vermittler an.
- Ein Probeantrag unter eigenem Namen kann in späteren Anträgen anzugeben sein, wenn diese nach abgelehnten Anträgen fragen – maßgeblich ist der Wortlaut der Frage.
- Makler berechnen für die Voranfrage kein gesondertes Honorar; sie erhalten eine Courtage, die der Versicherer zahlt, wenn ein Vertrag zustande kommt; Versicherungsberater arbeiten gegen Honorar des Kunden (§ 34d Abs. 2 GewO).
- Eine PKV-Ablehnung wird nicht im HIS gespeichert; das Hinweis- und Informationssystem ist laut GDV für alle Sparten außer der PKV konzipiert.
Eine anonyme Risikovoranfrage können Sie nur zum Teil selber machen: Unterlagen, Kontaktliste und Antworten auf die Gesundheitsfragen bereiten Sie am besten selbst vor. Die Anfrage selbst ist in Eigenregie aber selten anonym, weil der Versicherer Sie über Ihre Kontaktdaten erkennt – und viele Versicherer nehmen Voranfragen erfahrungsgemäß nur über Vermittler an. Der Service ist für Sie kostenlos (Stand Oktober 2026).
Kann man eine anonyme Risikovoranfrage selber machen?
Grundsätzlich hindert Sie niemand daran, einen Versicherer anzuschreiben und zu fragen, wie er Ihre Vorgeschichte bewerten würde. Der PKV-Verband selbst empfiehlt Beamten mit Vorerkrankungen, „bei unterschiedlichen Unternehmen zunächst eine unverbindliche Anfrage zu stellen“. Die Frage ist also nicht, ob man fragen darf, sondern ob die Anfrage in Eigenregie das leistet, wofür eine Voranfrage da ist: mehrere Voten im Vergleich, ohne Spuren in der Antragshistorie.
Ehrlich gesagt: Die Vorbereitung können Sie selbst übernehmen – und sollten es auch. Bei der Anfrage selbst stoßen Sie in Eigenregie auf Hürden, die sich nicht durch Fleiß lösen lassen. Was eine Risikovoranfrage grundsätzlich ist, erklärt der Ratgeber anonyme Risikovoranfrage.
Die vier Hürden der Risikovoranfrage in Eigenregie
1. Anonymität
Der Versicherer braucht eine Adresse, an die er antwortet. Wer unter eigenem Namen oder eigener E-Mail-Adresse anfragt, ist für ihn erkennbar. Die Voranfrage ist dann eher ein Probeantrag.
2. Zugang
Viele Versicherer nehmen Voranfragen erfahrungsgemäß nur über Vermittler entgegen, die mit ihnen zusammenarbeiten. Privatpersonen landen oft beim normalen Antragsweg.
3. Marktüberblick
Welche Versicherer für Ihre Vorgeschichte, Ihre Leistungswünsche und Ihr Budget infrage kommen, lässt sich von außen kaum beurteilen. Die Annahmerichtlinien sind nicht öffentlich.
4. Bewertung der Voten
Zuschlag gegen Ausschluss, Tarif gegen Tarif: Voten sind nur vergleichbar, wenn man Leistungen und Kosten über Jahre gegeneinander rechnet.
Dazu kommt ein praktischer Punkt: Die Gesundheitsprüfungen der Versicherer sind laut PKV-Verband „ähnlich, aber nicht identisch“. Der Wert einer Voranfrage liegt gerade im Vergleich mehrerer Häuser – zwei Anfragen sind kein Marktvergleich.
Datenschutz in Eigenregie
Wer selbst anfragt, verschickt seine Gesundheitsdaten oft per E-Mail an mehrere Unternehmen – mit Namen, Anschrift und Arztbriefen im Anhang. Damit geben Sie genau die Daten aus der Hand, die besonders geschützt sind (Art. 9 DSGVO), und haben wenig Kontrolle darüber, wo sie gespeichert werden. Bei einer pseudonymisierten Voranfrage sehen die Versicherer dagegen nur, was sie für die Bewertung brauchen: Gesundheitsangaben, Belege ohne identifizierende Angaben und Eckdaten wie Geburtsjahr und Beruf.
Direktanfrage, Probeantrag, Voranfrage: der Unterschied
| Direktanfrage selbst | Probeantrag | Voranfrage über Makler | Über Versicherungsberater | |
|---|---|---|---|---|
| Versicherer kennt Ihren Namen | meist ja | ja | nein | je nach Vorgehen |
| Mehrere Versicherer im Vergleich | nur mit viel Aufwand | selten | ja | möglich |
| Ablehnung später anzugeben? | je nach Form und Antragsfrage | möglich, je nach Antragsfrage | nein, es gibt keinen Antrag | je nach Vorgehen |
| Kosten für Sie | keine | keine | keine gesonderten; Courtage bei Abschluss | Honorar |
Ob eine frühere Anfrage oder ein Probeantrag in einem späteren Antrag anzugeben ist, entscheidet allein der Wortlaut der dortigen Frage – etwa, ob sie nach „gestellten“ oder nach „abgelehnten“ Anträgen fragt. Mehr dazu im Ratgeber PKV abgelehnt – was tun?
Was Sie selbst übernehmen können – und sollten
Der größte Teil der Arbeit liegt vor der Anfrage. Hier sind Sie selbst am besten aufgehoben, weil es um Ihre Unterlagen geht:
- Kassenauszug anfordern: Gesetzlich Versicherte erhalten auf Antrag Auskunft über die abgerechneten Leistungen (§ 305 SGB V).
- Behandlungsakten anfordern: Die erste Abschrift ist seit 06.02.2026 kostenlos (§ 630g BGB). Musterbriefe finden Sie im Ratgeber Patientenakte anfordern.
- Kontaktliste erstellen: Jede Behandlung mit Datum, Praxis, Anlass, Diagnose und Ergebnis – für das längste Abfragefenster.
- Abschlussbericht besorgen: Ein aktueller ärztlicher Bericht zu Behandlungsende, Verlauf und heutigem Zustand.
- Eckdaten notieren: Medikamente, Zahnstatus, Größe und Gewicht, frühere Versicherungsanträge.
Damit verkürzen Sie die Voranfrage spürbar – und behalten den Überblick über Ihre eigene Vorgeschichte. Der kostenlose Risikovoranfrage-Fahrplan enthält dafür eine Checkliste zum Abhaken.
Was ein Makler bei der Risikovoranfrage übernimmt
Auswahl
Welche Versicherer und Tarife passen zu Ihrer Vorgeschichte, Ihren Leistungswünschen und Ihrem Budget?
Aufbereitung
Ihre Angaben werden in die Fragebögen übertragen, Belege geordnet und Namen, Anschrift und andere identifizierende Angaben entfernt.
Anfrage und Rückfragen
Die Voranfrage geht an mehrere Versicherer; Rückfragen werden beantwortet, ohne dass Ihr Name fällt.
Vergleich
Voten werden über die Jahre durchgerechnet: Was kostet ein Zuschlag in zehn oder zwanzig Jahren, was riskiert ein Ausschluss?
Antrag
Beim gewählten Versicherer, mit exakt denselben Angaben wie in der Voranfrage – das schützt vor späteren Streitigkeiten.
Was ein Zuschlag über die Jahre kostet, können Sie mit dem Risikozuschlag-Rechner selbst ausprobieren.
Was kostet die Risikovoranfrage – und wer bezahlt?
Der Service ist für Sie kostenlos. Das gilt auch für die Risikovoranfrage über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk.
Dieses Modell hat eine Kehrseite, die wir offen nennen: Ein Makler verdient nur, wenn ein Vertrag zustande kommt. Achten Sie deshalb darauf, ob Ihr Makler auch abrät, wenn die Voten schlecht sind oder die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl bleibt. Wer eine Beratung ohne jede Vergütung durch Versicherer möchte, kann einen Versicherungsberater beauftragen: Er darf sich nur von seinem Auftraggeber bezahlen lassen und keine Zuwendungen von Versicherern annehmen (§ 34d Abs. 2 GewO).
Woran Sie eine seriöse Risikovoranfrage erkennen
- Registrierung: Makler und Versicherungsberater brauchen eine Erlaubnis der IHK und stehen im Vermittlerregister; prüfen können Sie das unter vermittlerregister.info.
- Offene Vergütung: Sie erfahren vorab, wer was bezahlt – Courtage oder Honorar.
- Einwilligung vor Gesundheitsdaten: Gesundheitsangaben werden erst nach einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung erhoben, nicht in einem Online-Formular.
- Alle Voten auf dem Tisch: Sie sehen auch Ablehnungen und schlechte Angebote, nicht nur das „beste“ Votum.
- Ehrliche Alternativen: Wenn die gesetzliche Krankenversicherung besser passt, sagt man es Ihnen.
Online-Rechner und Vergleichsportale: was sie leisten
Online-Tarifrechner und Vergleichsportale sind hilfreich, um Tarife und Beiträge kennenzulernen. Sie zeigen in der Regel Beiträge vor der Gesundheitsprüfung, also ohne mögliche Zuschläge oder Ausschlüsse. Ob ein Anbieter zusätzlich eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern anbietet, ist unterschiedlich – fragen Sie dort direkt nach, wie die Anfrage abläuft, ob Ihr Name an Versicherer geht und ob dabei ein Antrag entsteht.
Wichtig bei jedem Anbieter: Gesundheitsangaben gehören nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung in einen geschützten Prozess (Art. 9 DSGVO). Wir fragen online keine einzige Gesundheitsfrage – auch nicht im Annahme-Check.
Wann Sie gar keine Voranfrage brauchen
Nicht jeder braucht eine Risikovoranfrage – weder in Eigenregie noch über einen Makler. Drei Konstellationen, in denen sie meist überflüssig ist:
- Keine Vorerkrankungen im abgefragten Zeitraum: Dann reicht oft der direkte Antrag – vollständig ausgefüllt wie jeder andere.
- Tarifwechsel beim eigenen Versicherer: Beim Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Schutz gibt es keine neue Gesundheitsprüfung; für Mehrleistungen kann der Versicherer einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Wartezeit verlangen (§ 204 Abs. 1 VVG). Details beim Tarifwechsel nach § 204 VVG.
- Basistarif: Hier gilt Kontrahierungszwang ohne Risikozuschlag (§ 152 VAG); die Gesundheitsprüfung dient nur dem Risikoausgleich und einem möglichen späteren Tarifwechsel.
Wenn Sie es trotzdem selbst versuchen: worauf Sie achten sollten
- Vorher fragen, was entsteht: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob Ihre Anfrage als Antrag gilt und ob eine Absage als Ablehnung dokumentiert wird.
- Vollständig bleiben: Eine Anfrage mit Lücken liefert ein Votum für eine Vorgeschichte, die es so nicht gibt.
- Kopien behalten: Bewahren Sie Anfrage, Unterlagen und Antwort auf – Sie brauchen sie für den späteren Antrag.
- Nicht parallel beantragen: Mehrere förmliche Anträge gleichzeitig erzeugen im Zweifel mehrere Antworten, die Sie später angeben müssen.
- Identische Angaben im Antrag: Was Sie in der Anfrage angegeben haben, gehört genauso in den Antrag – plus alles, was seitdem hinzugekommen ist.
Eine Sorge können wir nehmen: Eine Ablehnung in der PKV wird nicht im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer gespeichert; das HIS ist laut GDV für alle Sparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert. Was stattdessen zählt, erklärt der Ratgeber HIS-Eintrag und PKV. Wie lange eine Voranfrage über uns dauert, steht im Ratgeber Dauer und Ablauf.
Häufige Fragen
Kann ich eine anonyme Risikovoranfrage selbst erstellen?
Die Unterlagen und die Antworten auf die Gesundheitsfragen können Sie selbst vorbereiten. Die Anfrage selbst ist in Eigenregie aber selten anonym: Der Versicherer braucht eine Kontaktadresse und erkennt Sie daran. Zudem nehmen viele Versicherer Voranfragen erfahrungsgemäß nur über Vermittler entgegen.
Kann ich eine Risikovoranfrage ohne Makler stellen?
Ja, auf zwei Wegen: direkt beim Versicherer – dann meist unter Ihrem Namen – oder über einen Versicherungsberater, der gegen Honorar für Sie tätig wird und keine Vergütung von Versicherern erhalten darf (§ 34d Abs. 2 GewO). Ein Makler arbeitet dagegen auf Courtage-Basis.
Was ist der Unterschied zwischen Probeantrag und anonymer Risikovoranfrage?
Beim Probeantrag gehen Ihre echten Daten mit Namen an den Versicherer, oft mit dem Vorbehalt, das Angebot erst später anzunehmen. Bei der anonymen Voranfrage sieht der Versicherer nur Gesundheitsangaben und Eckdaten, aber keinen Namen und keinen Antrag. Eine Ablehnung auf einen Probeantrag kann je nach Antragsfrage später anzugeben sein.
Was kostet eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler?
Der Service ist für Sie kostenlos – das gilt auch für die Voranfrage über einen spezialisierten Experten aus unserem Partnernetzwerk. Allgemein gilt: Makler erhalten für die Voranfrage kein gesondertes Honorar, sondern werden vom Versicherer vergütet, wenn ein Vertrag zustande kommt.
Bieten Vergleichsportale eine anonyme Risikovoranfrage an?
Das ist je nach Anbieter verschieden; fragen Sie dort direkt nach. Online-Tarifrechner zeigen in der Regel Beiträge vor der Gesundheitsprüfung, also ohne mögliche Zuschläge oder Ausschlüsse. Für eine Voranfrage braucht es jemanden, der Ihre Angaben aufbereitet und bei mehreren Versicherern einreicht.
Was kann ich selbst vorbereiten, damit die Risikovoranfrage schneller geht?
Behandlungsakten und den Leistungsauszug der Krankenkasse anfordern, eine Liste aller Arztkontakte mit Datum und Diagnose erstellen, einen aktuellen ärztlichen Abschlussbericht besorgen und Zahnstatus, Medikamente sowie Größe und Gewicht notieren.
Quellen
- § 34d GewO – Versicherungsmakler und Versicherungsberater
- § 19 VVG – Anzeigepflicht
- § 204 VVG – Tarifwechsel
- § 152 VAG – Basistarif
- DIHK: Vermittlerregister – abgerufen 10.10.2026
- Art. 9 DSGVO – Gesundheitsdaten (EUR-Lex)
- PKV-Verband: Merkblatt für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen (Empfehlung: zuerst unverbindliche Anfrage) – 06/2020
- PKV-Verband: Ablehnung und Kündigung – abgerufen 10.10.2026
- GDV: Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) – Stand 01.10.2025
- versicherungenmitkopf.de: Anonyme Risikovoranfrage PKV (Probeantrag, Voten; Sekundärquelle) – 07.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung mit Vorerkrankungen (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Gesundheitliche Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Erfahrungswerte, keine Prognose und keine ärztliche Beratung; über Annahme, Zuschlag oder Ausschluss entscheidet allein der Versicherer. Herausgeber: PKV-trotz-Vorerkrankung.de. PKV-trotz-Vorerkrankung.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.